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   SG Marburg, 14.07.2009 - S 9 SO 60/09 ER   

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https://dejure.org/2009,14289
SG Marburg, 14.07.2009 - S 9 SO 60/09 ER (https://dejure.org/2009,14289)
SG Marburg, Entscheidung vom 14.07.2009 - S 9 SO 60/09 ER (https://dejure.org/2009,14289)
SG Marburg, Entscheidung vom 14. Juli 2009 - S 9 SO 60/09 ER (https://dejure.org/2009,14289)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 23 Abs 1 S 1 SGB 2, § 23 Abs 1 S 3 SGB 2, § 73 Abs 1 SGB 12
    Arbeitslosengeld II - Darlehen bei unabweisbarem Bedarf - Schülerbeförderungskosten ab der 11. Klasse - keine ergänzende Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schülerbeförderungskosten als Mobilitätskosten nach § 20 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Gewährung einer angemessenen Ausbildung als Teil des Sozialstaatsprinzips des Art. 20 Abs. 3 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Hartz IV: Schüler bekommt Kosten für monatliche Busfahrkarte als Darlehn - Zugang zu umfassender schulischer Bildung muss jedem offen stehen

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus SG Marburg, 14.07.2009 - S 9 SO 60/09
    Zum anderen hätte dies zur Folge, dass sich aufgrund der in § 23 Abs. 1 S. 3 SGB II angeordneten Aufrechnung eine belastende Hypothek für die Zukunft aufbauen würde (vgl. BSG, Urteil vom 7. November 2006, Az. B 7b AS 14/06 R, Rn. 20 - zitiert nach juris).

    Insofern handelt es sich bei Schülerbeförderungskosten um grundsätzlich andere Bedarfe als bei den Kosten des Umgangsrechts, die Gegenstand des vom Bundessozialgericht zu entscheidenden Verfahrens, Az. B 7b AS 14/06 R, waren.

    So hat es in seinem Urteil zum Umgangsrecht, Az. B 7b AS 14/06 R, trotz des grundsätzlich abschließenden Charakters der Ansprüche nach dem SGB II einen Anspruch auf Übernahme der Kosten des Umgangsrechts nach § 73 SGB XII bejaht.

  • SG Aurich, 14.03.2008 - S 25 AS 822/07
    Auszug aus SG Marburg, 14.07.2009 - S 9 SO 60/09
    Bei den hier im Streit stehenden Schülerbeförderungskosten handelt es sich um Mobilitätskosten, die als Bedarf des täglichen Lebens von der Regelleistung nach § 20 SGB II umfasst sind (vgl. auch SG Aurich, Urteil vom 14. März 2008, Az. S 25 AS 822/07, Rn. 37 - zitiert nach juris).

    Ferner scheidet sowohl eine direkte als auch eine analoge Anwendung des § 28 Abs. 1 Satz 2 SGB XII, der eine Erhöhung des Regelsatzes unter bestimmten Voraussetzungen ermöglicht, wegen § 5 Abs. 2 Satz 1 SGB II bzw. aus systematischen Gründen aus (vgl. hierzu insgesamt SG Aurich, Urteil vom 14. März 2008, Az. S 25 AS 822/07, Rn. 24ff - zitiert nach juris).

    Die Gewährung einer angemessenen Ausbildung bildet die Grundlage, den Lebensunterhalt zukünftig durch Arbeit eigenständig sicherstellen zu können und ist durch das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) geboten (vgl. u.a. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.06.2007 -L 8 AS 491/05, Rn. 22 -zitiert nach juris, SG Aurich, Urteil vom 14. März 2008, Az. S 25 AS 822/07, Rn. 39 - zitiert nach juris).

  • LSG Hessen, 29.10.2008 - L 6 AS 336/07

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Verfassungswidrigkeit der Höhe der

    Auszug aus SG Marburg, 14.07.2009 - S 9 SO 60/09
    Der Antragsgegner ist unter Hinweis auf den Beschluss des Hessischen Landessozialgerichts vom 29.10.2008, Az. L 6 AS 336/07, der Ansicht, dass eine Anwendung des § 73 SGB XII bereits deswegen ausscheide, weil diese Norm nicht geeignet sei, eine eventuelle Unterdeckung durch die Regelleistung nach dem SGB II auszugleichen.

    Bedarfe und Leistungen, die regelhaft anfallen, lassen sich nicht unter die "Hilfe in besonderen Lebenslagen" subsumieren (vgl. Hess. Landessozialgericht, Beschluss vom 29.10.2008, Az. L 6 AS 336/07, Rn. 32, zitiert nach juris).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 21.06.2007 - L 8 AS 491/05

    Zusätzliche Leistungen für die Ausübung des Umgangsrechts mit minderjährigen

    Auszug aus SG Marburg, 14.07.2009 - S 9 SO 60/09
    Die Gewährung einer angemessenen Ausbildung bildet die Grundlage, den Lebensunterhalt zukünftig durch Arbeit eigenständig sicherstellen zu können und ist durch das Sozialstaatsprinzip (Art. 20 Abs. 3 GG) geboten (vgl. u.a. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 21.06.2007 -L 8 AS 491/05, Rn. 22 -zitiert nach juris, SG Aurich, Urteil vom 14. März 2008, Az. S 25 AS 822/07, Rn. 39 - zitiert nach juris).
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