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SG Freiburg, 25.07.2011 - S 9 SO 771/09 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - kombinierte Kapitallebens- und Berufsunfähigkeitsversicherung - Darlehen wegen nicht sofort verwertbaren Vermögens - Festlegung der Darlehensbedingungen - Ermessensfehler
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- LSG Sachsen, 16.04.2009 - L 3 SO 9/08
Auszug aus SG Freiburg, 25.07.2011 - S 9 SO 771/09
Selbst nach der für Antragsteller günstigsten Auffassung (Sächsisches LSG, Urt. v. 16.4.2009, Az. L 3 SO 9/08, : entsprechende Anwendung der zum SGB II entwickelten Grundsätze) wird ein Verlust von bis einschließlich 10% der eingezahlten Beiträge jedenfalls als zumutbar betrachtet. - LSG Hessen, 18.04.2007 - L 7 SO 85/06
Sozialhilfe - einstweiliger Rechtsschutz - Dauerverwaltungsakt - aufschiebende …
Auszug aus SG Freiburg, 25.07.2011 - S 9 SO 771/09
Da mit dem angefochtenen Bescheid die durch den unbefristeten Bescheid vom 17.5.2006 verfügte zuschussweise Bewilligung von Leistungen zurückgenommen wurde, ist die Rechtmäßigkeit jenes Bescheides zunächst an § 45 SGB X zu messen (vgl. zur Auslegung eines Sozialhilfeleistungen "bis auf weiteres" bewilligenden Bescheids als begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.10.2006, Az. L 7 SO 3313/06 ER-B; Hessisches LSG, Beschl. v. 18.4.2007, Az. L 7 SO 85/06 ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.1.2006, Az. L 15 B 1105/05 SO ER, alle in ). - LSG Baden-Württemberg, 18.10.2006 - L 7 SO 3313/06
Feststellung der aufschiebenden Wirkung eines Rechtsbehelfs - …
Auszug aus SG Freiburg, 25.07.2011 - S 9 SO 771/09
Da mit dem angefochtenen Bescheid die durch den unbefristeten Bescheid vom 17.5.2006 verfügte zuschussweise Bewilligung von Leistungen zurückgenommen wurde, ist die Rechtmäßigkeit jenes Bescheides zunächst an § 45 SGB X zu messen (vgl. zur Auslegung eines Sozialhilfeleistungen "bis auf weiteres" bewilligenden Bescheids als begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.10.2006, Az. L 7 SO 3313/06 ER-B; Hessisches LSG, Beschl. v. 18.4.2007, Az. L 7 SO 85/06 ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.1.2006, Az. L 15 B 1105/05 SO ER, alle in ).
- LSG Baden-Württemberg, 18.11.2009 - L 13 AS 5234/08
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - …
Auszug aus SG Freiburg, 25.07.2011 - S 9 SO 771/09
Da diese selbst nicht nach Maßgabe von § 90 Abs. 2 SGB XII geschützt ist, kann ihr Weiterbestand bei der Härteprüfung nicht berücksichtigt werden ( so bereits LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 18.11.2009, Az. L 13 AS 5234/08, , zu § 12 SGB II). - LSG Berlin-Brandenburg, 27.01.2006 - L 15 B 1105/05
Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - Bezugsdauer - Bestimmtheit des …
Auszug aus SG Freiburg, 25.07.2011 - S 9 SO 771/09
Da mit dem angefochtenen Bescheid die durch den unbefristeten Bescheid vom 17.5.2006 verfügte zuschussweise Bewilligung von Leistungen zurückgenommen wurde, ist die Rechtmäßigkeit jenes Bescheides zunächst an § 45 SGB X zu messen (vgl. zur Auslegung eines Sozialhilfeleistungen "bis auf weiteres" bewilligenden Bescheids als begünstigender Verwaltungsakt mit Dauerwirkung LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 18.10.2006, Az. L 7 SO 3313/06 ER-B; Hessisches LSG, Beschl. v. 18.4.2007, Az. L 7 SO 85/06 ER; LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 27.1.2006, Az. L 15 B 1105/05 SO ER, alle in ). - LSG Hessen, 21.05.2010 - L 7 SO 78/06
Sozialhilfe - Grundsicherung bei Erwerbsminderung - Vermögenseinsatz - …
Auszug aus SG Freiburg, 25.07.2011 - S 9 SO 771/09
Hierzu gehören grundsätzlich die bei Antragstellung vorhandenen Ansprüche aus der Kapitallebensversicherung (vgl. Hessisches LSG, Urt. v. 21.5.2010, Az. L 7 SO 78/06, ). - BSG, 07.05.2009 - B 14 AS 35/08 R
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensverwertung von privaten …
Auszug aus SG Freiburg, 25.07.2011 - S 9 SO 771/09
Eine Härte kann auch auf einer atypischen Kumulation von Faktoren beruhen, die jeweils allein eine solche nicht begründen würden, in ihrem Zusammenspiel aber eine unzumutbare Versorgungslücke entstehen lassen (BSG-Urt. v. 7.5.2009, Az. B 14 AS 35/08 R, , zu § 12 des Zweiten Buches des Sozialgesetzbuches . Zum Verhältnis der Härtebegriffe des SGB II und des SGB XII vgl. Mecke, in: jurisPK-SGB XII, § 90, Rnr. 94 m. w. N.).