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   SG Berlin, 02.03.2016 - S 96 AS 646/16 ER   

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https://dejure.org/2016,34608
SG Berlin, 02.03.2016 - S 96 AS 646/16 ER (https://dejure.org/2016,34608)
SG Berlin, Entscheidung vom 02.03.2016 - S 96 AS 646/16 ER (https://dejure.org/2016,34608)
SG Berlin, Entscheidung vom 02. März 2016 - S 96 AS 646/16 ER (https://dejure.org/2016,34608)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 7 Abs 1 S 2 Nr 2 SGB 2, § 8 SGB 2, § 2 Abs 2 Nr 1 FreizügG/EU 2004, § 2 Abs 2 Nr 1a FreizügG/EU 2004, § 2 Abs 3 S 1 Nr 1 FreizügG/EU 2004
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei Aufenthalt zur Arbeitsuche - Unionsbürger - anderes Aufenthaltsrecht - Fortwirkung des Arbeitnehmerstatus - Eintritt einer vorübergehenden Erwerbsminderung während der ersten 6 Monate der ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Asylbewerbers auf die Gewährung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • LSG Sachsen, 06.12.2022 - L 4 AS 939/20
    So führt das Sozialgericht Berlin im Beschluss vom 02.03.2016 (S 96 AS 646/16 ER - juris Rn. 28 bis 30) zur Anwendbarkeit von § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FreizügG/EU während des Fristlaufes des § 2 Abs. 3 Satz 2 FreizügG/EU aus:.
  • LSG Hessen, 26.04.2023 - L 6 AS 600/20

    Anspruch rumänischer Staatsangehöriger auf Leistungen der Grundsicherung für

    Die erkennende Kammer schließe sich der Auffassung des Sozialgerichts Berlin (SG Berlin, Beschluss vom 2. März 2016 - S 96 AS 646/16 ER, juris) an, wonach § 3 [§ 2] Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 FreizügG/EU auch dann eingreife, wenn die Erwerbsminderung nicht bereits während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses, sondern innerhalb des Anwendungsbereiches des § 2 Abs. 3 Satz 2 FreizügG/EU eintrete.
  • SG Kassel, 22.10.2020 - S 10 AS 410/19
    Die erkennende Kammer schließt sich der Auffassung des Sozialgerichts Berlin (SG Berlin, Beschluss vom 02.03.2016 - S 96 AS 646/16 ER, juris) an, wonach § 3 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 FreizügG/EU auch dann eingreift, wenn die Erwerbsminderung nicht bereits während des Bestehens eines Arbeitsverhältnisses, sondern innerhalb des Anwendungsbereiches des § 2 Abs. 3 S 2 FreizügG/EU eintritt.
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