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   SG Speyer, 01.06.2006 - S 1 ER 161/06 AS   

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https://dejure.org/2006,20635
SG Speyer, 01.06.2006 - S 1 ER 161/06 AS (https://dejure.org/2006,20635)
SG Speyer, Entscheidung vom 01.06.2006 - S 1 ER 161/06 AS (https://dejure.org/2006,20635)
SG Speyer, Entscheidung vom 01. Juni 2006 - S 1 ER 161/06 AS (https://dejure.org/2006,20635)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einordnung von Kindesunterhaltsnachzahlungen als Einkommen; Anrechnung von Unterhaltsnachzahlung auf den Lebensunterhalt des unterhaltsberechtigten Kindes; Ermittlung des Bedarfs anhand der Zuflusstheorie; Begriff der Bedarfsgemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Kindesunterhalt als Einkommen

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Aachen, 17.11.2005 - S 9 AS 50/05

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus SG Speyer, 01.06.2006 - S 1 ER 161/06
    Dies hat das Gesetz, wie die Kammer meint, ausdrücklich nicht vorgesehen, weil sich die Eltern nicht aus dem Einkommen und Vermögen der Kinder bedienen sollten (anders wohl Sächsisches LSG, Beschluss vom 01.02.2006, L 3 B 162/05 AS-ER, lediglich Orientierungssatz in Juris; bejahend dagegen Sozialgericht Aachen, Urteil vom 17.11.2005, S 9 AS 50/05).
  • BVerwG, 12.01.2006 - 3 B 162.05

    Auslegung einer Erklärung des Klägers im Hinblick auf die Beantragung von

    Auszug aus SG Speyer, 01.06.2006 - S 1 ER 161/06
    Dies hat das Gesetz, wie die Kammer meint, ausdrücklich nicht vorgesehen, weil sich die Eltern nicht aus dem Einkommen und Vermögen der Kinder bedienen sollten (anders wohl Sächsisches LSG, Beschluss vom 01.02.2006, L 3 B 162/05 AS-ER, lediglich Orientierungssatz in Juris; bejahend dagegen Sozialgericht Aachen, Urteil vom 17.11.2005, S 9 AS 50/05).
  • SG Berlin, 28.01.2010 - S 128 AS 25352/07

    Arbeitslosengeld II - Hilfebedürftigkeit - Berücksichtigung von Einkommen -

    Auch insoweit bedeutet der bereits vor Vergleichsabschluss entstandene Anspruch auf Unterhaltsnachzahlung eine unmittelbare Mehrung des Vermögens der L. und eine entsprechende Minderung des Vermögens des S. Die Nachzahlung von 900,- ? in drei Raten stellt also kein Einkommen dar, sondern schichtet das Vermögen der L. um, denn ihr Anspruch wandelt sich um in Geld (a. A. SG Speyer, Beschluss vom 1. Juni 2006 - S 1 ER 161/06 AS - juris).
  • SG Stade, 11.04.2007 - S 28 AS 24/05

    Anrechnung des Kindergeldes und von Unterhaltszahlungen als Einkommen eines

    Es handelt sich um Einnahmen im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 1 SGB II (vgl LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 02.03.2007 - L 9 B 35/07 AS - LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 23.03.2006 - L 8 AS 290/05 - SG Speyer, Beschluss vom 01.06.2006 - S 1 ER 161/06 AS -).
  • SG Hamburg, 11.01.2012 - S 3 AS 4322/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Nachzahlung von

    Das gilt auch im Fall einer Unterhaltsnachzahlung (so bereits SG Speyer, Beschl. v. 1. Juni 2006, S 1 ER 161/06 AS, juris).
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