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   SG Karlsruhe, 30.10.2015 - S 1 SO 1842/15   

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https://dejure.org/2015,34280
SG Karlsruhe, 30.10.2015 - S 1 SO 1842/15 (https://dejure.org/2015,34280)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 30.10.2015 - S 1 SO 1842/15 (https://dejure.org/2015,34280)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 30. Oktober 2015 - S 1 SO 1842/15 (https://dejure.org/2015,34280)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilferecht - Übernahme von Bestattungskosten - Verpflichteter - Erbausschlagung -

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines potenziellen Erben zur Bestattung trotz Ausschlagung des Erbes; Übernahme der Bestattungskosten aus Mitteln der Sozialhilfe

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 74 SGB 12
    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - Kostentragungspflicht - Bestattungspflicht - Baden-Württemberg - Geschwister - Unzumutbarkeit der Kostentragung - Sozialhilfeempfänger - Nachlass - Erbausschlagung - keine bereiten Mittel - Sittenwidrigkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • SG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Zur Übernahme von Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln nach Erbausschlagung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Potentieller Erbe kann trotz Ausschlagung des Erbes nach landesrechtlichen Vorschriften zur Bestattung verpflichtet sein

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Übernahme von Bestattungskosten aus Sozialhilfemitteln nach Erbausschlagung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Potentieller Erbe kann trotz Ausschlagung des Erbes nach landesrechtlichen Vorschriften zur Bestattung verpflichtet sein

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Hartz-IV: Übernahme von Bestattungskosten durch die Sozialhilfe

  • weka.de (Kurzinformation)

    Hilfe vom Sozialamt bei Erbausschlagung?

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1108
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 20/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - keine Begrenzung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 30.10.2015 - S 1 SO 1842/15
    Es ist mithin eine den Individualitätsgrundsatz berücksichtigende Entscheidung zu treffen (§ 9 Abs. 1 SGB XII); grundsätzlich ist dabei auch angemessenen Wünschen des Bestattungspflichtigen (§ 9 Abs. 2 SGB XII) und gegebenenfalls des Verstorbenen (§ 9 Abs. 1 SGB XII) sowie religiösen Bekenntnissen (Art. 4 des Grundgesetzes) mit Rücksicht auf die auch nach dem Tod zu beachtenden Menschenwürde (vgl. dazu u.a. BVerwG, Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 41 und BSG SozR 4-3500 § 90 Nr. 3) Rechnung zu tragen (vgl. BSGE 109, 61 ff.).

    Erforderliche Kosten sind danach diejenigen, die üblicherweise für eine würdige, den örtlichen Gepflogenheiten entsprechende einfache Bestattung anfallen (vgl. BSGE 109, 61 ff.; Grube, a.a.O., Rand-Nr. 32 m.w.N. sowie Berlit, a.a.O., Rand-Nr. 12), weil der Steuerzahler sozialhilferechtlich nur für eine solche Bestattung aufkommen soll (vgl. BSG, a.a.O., m.w.N.).

    Zu den übernahmefähigen Kosten gehören alle diejenigen Kosten, die unmittelbar der Bestattung unter Einschluss der ersten Grabherrichtung dienen bzw. mit der Durchführung der Bestattung untrennbar verbunden sind, nicht jedoch solche für Maßnahmen, die nur anlässlich des Todes entstehen, also nicht final auf die Bestattung selbst ausgerichtet sind (vgl. BSGE 109, 61 ff.).

  • LSG Bayern, 30.07.2015 - L 8 SO 146/15

    1. Prüfung der Negativevidenz bei vermeintlich höchstrichterlich geklärter

    Auszug aus SG Karlsruhe, 30.10.2015 - S 1 SO 1842/15
    Der Sozialhilfeträger muss einen Erbverzicht als zivilrechtliches Gestaltungsrecht des Hilfesuchenden nicht in jedem Fall zu Lasten der Allgemeinheit gänzlich hinnehmen (Anschluss an Bay. LSG vom 30.07.2015 - L 8 SO 146/15 B ER -).

    Zwar hat die Beklagte ein solches zivilrechtlich eröffnetes Gestaltungsrecht eines Hilfebedürftigen bzw. Hilfesuchenden zu Lasten der Allgemeinheit nicht in jedem Fall gänzlich hinzunehmen (vgl. Bay. LSG vom 30.07.2015 - L 8 SO 146/15 B ER -, Rn. 22 ; a.A. unter Hinweis auf das höchstpersönliche Recht eines Erben zur Erbausschlagung und den fehlenden Zwang zur Annahme einer Erbschaft: LG Aachen, FamRZ 2005, 1506).

  • OLG Stuttgart, 25.06.2001 - 8 W 494/99

    Betreuungsrecht - Versagung vormundschaftlicher Genehmigung - Anfechtung namens

    Auszug aus SG Karlsruhe, 30.10.2015 - S 1 SO 1842/15
    Insoweit bietet der unbestimmte Rechtsbegriff der Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) die Möglichkeit, statt auf ein Nachrangprinzip auf ein Prinzip der Selbstverantwortung als notwendiges Spiegelbild der Handlungsfreiheit für einen Hilfebedürftigen/-suchenden abzustellen, und im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob unter sittlichen Aspekten erwartet werden muss, dass dieser vor der Inanspruchnahme von Sozialhilfe einen ihm angetragenen oder angefallenen Vermögenserwerb wahrnimmt (vgl. Armbruster in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 93, Rn. 77 m.w.N.; ferner OLG Stuttgart, NJW 2001, 3484 und OLG Hamm, FamRZ 2009, 2036).
  • LG Aachen, 04.11.2004 - 7 T 99/04

    Annahme und Ausschlagung - Erbausschlagung durch Sozialhilfeempfänger

    Auszug aus SG Karlsruhe, 30.10.2015 - S 1 SO 1842/15
    Zwar hat die Beklagte ein solches zivilrechtlich eröffnetes Gestaltungsrecht eines Hilfebedürftigen bzw. Hilfesuchenden zu Lasten der Allgemeinheit nicht in jedem Fall gänzlich hinzunehmen (vgl. Bay. LSG vom 30.07.2015 - L 8 SO 146/15 B ER -, Rn. 22 ; a.A. unter Hinweis auf das höchstpersönliche Recht eines Erben zur Erbausschlagung und den fehlenden Zwang zur Annahme einer Erbschaft: LG Aachen, FamRZ 2005, 1506).
  • BSG, 18.03.2008 - B 8/9b SO 9/06 R

    Sozialhilfe - Vermögenseinsatz - Bestattungsvorsorgevertrag - Kündigungsrecht -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 30.10.2015 - S 1 SO 1842/15
    Es ist mithin eine den Individualitätsgrundsatz berücksichtigende Entscheidung zu treffen (§ 9 Abs. 1 SGB XII); grundsätzlich ist dabei auch angemessenen Wünschen des Bestattungspflichtigen (§ 9 Abs. 2 SGB XII) und gegebenenfalls des Verstorbenen (§ 9 Abs. 1 SGB XII) sowie religiösen Bekenntnissen (Art. 4 des Grundgesetzes) mit Rücksicht auf die auch nach dem Tod zu beachtenden Menschenwürde (vgl. dazu u.a. BVerwG, Buchholz 436.0 § 88 BSHG Nr. 41 und BSG SozR 4-3500 § 90 Nr. 3) Rechnung zu tragen (vgl. BSGE 109, 61 ff.).
  • OLG Hamm, 16.07.2009 - 15 Wx 85/09

    Sittenwidrigkeit der Ausschlagung einer Erbschaft; Voraussetzungen der

    Auszug aus SG Karlsruhe, 30.10.2015 - S 1 SO 1842/15
    Insoweit bietet der unbestimmte Rechtsbegriff der Sittenwidrigkeit (§ 138 BGB) die Möglichkeit, statt auf ein Nachrangprinzip auf ein Prinzip der Selbstverantwortung als notwendiges Spiegelbild der Handlungsfreiheit für einen Hilfebedürftigen/-suchenden abzustellen, und im konkreten Einzelfall zu prüfen, ob unter sittlichen Aspekten erwartet werden muss, dass dieser vor der Inanspruchnahme von Sozialhilfe einen ihm angetragenen oder angefallenen Vermögenserwerb wahrnimmt (vgl. Armbruster in jurisPK-SGB XII, 2. Aufl. 2014, § 93, Rn. 77 m.w.N.; ferner OLG Stuttgart, NJW 2001, 3484 und OLG Hamm, FamRZ 2009, 2036).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 23/08 R

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Geltendmachung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 30.10.2015 - S 1 SO 1842/15
    Dabei handelt es sich um einen gerichtlich voll überprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff (vgl. BSG, FEVS 61, 337 und FEVS 63, 445 sowie Schellhorn in Schellhorn/Hohm/Schneider, SGB XII, 19. Auflage 2015, § 74, Rand-Nr. 10).
  • SG Karlsruhe, 19.01.2010 - S 1 SO 5729/08

    Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - Vermögenseinsatz - Nachlass -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 30.10.2015 - S 1 SO 1842/15
    Auch darf der Nachlass im Rahmen des § 74 SGB XII nicht mit bestehenden Nachlassverbindlichkeiten verrechnet werden (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen vom 20.08.2012 - L 20 SO 302/11 - und Gerichtsbescheid des erkennenden Gerichts vom 19.01.2010 - S 1 SO 5729/08 - ).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.08.2012 - L 20 SO 302/11

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Karlsruhe, 30.10.2015 - S 1 SO 1842/15
    Auch darf der Nachlass im Rahmen des § 74 SGB XII nicht mit bestehenden Nachlassverbindlichkeiten verrechnet werden (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen vom 20.08.2012 - L 20 SO 302/11 - und Gerichtsbescheid des erkennenden Gerichts vom 19.01.2010 - S 1 SO 5729/08 - ).
  • BSG, 12.06.2013 - B 14 AS 73/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 30.10.2015 - S 1 SO 1842/15
    e) Auch vorrangig einzusetzende Nachlasswerte standen ihr als "bereite Mittel" (vgl. hierzu BSG vom 12.06.2013 - B 14 AS 73/12 R -, vom 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R - und vom 12.12.2013 - B 14 AS 76/12 R - ; ferner Wahrendorf in Grube/Wahrendorf, a.a.O., § 90, Rand-Nr. 21 m.w.N.) zu keinem Zeitpunkt zur Verfügung.
  • BSG, 10.09.2013 - B 4 AS 89/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Aufhebung der Leistungsbewilligung für die

  • BSG, 12.12.2013 - B 14 AS 76/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Erbschaft -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2008 - L 9 SO 22/07

    Sozialhilfe

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