Rechtsprechung
   SG Karlsruhe, 06.02.2015 - S 1 U 1460/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1452
SG Karlsruhe, 06.02.2015 - S 1 U 1460/14 (https://dejure.org/2015,1452)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 06.02.2015 - S 1 U 1460/14 (https://dejure.org/2015,1452)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 06. Februar 2015 - S 1 U 1460/14 (https://dejure.org/2015,1452)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,1452) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - versicherte Tätigkeit - Unterbrechung: Überqueren von Straßenbahngleisen - Handlungstendenz - private Motive - öffentlicher Verkehrsraum

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unfall auf privat veranlasstem Umweg während Nachhauseweg von Arbeit nicht von gesetzlicher Unfallversicherung gedeckt

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang - Handlungstendenz - eigenwirtschaftliche Tätigkeit - öffentlicher Verkehrsraum - nicht geringfügige Unterbrechung: Überqueren von Straßenbahngleisen in abweichender Richtung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • SG Karlsruhe (Pressemitteilung)

    Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf dem Heimweg von einer versicherten Tätigkeit durch eigenwirtschaftliche Tätigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf dem Heimweg von einer versicherten Tätigkeit durch eigenwirtschaftliche Tätigkeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung kann bei Aufsuchen der Wohnung eines Freundes ausgeschlossen sein

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Straßenbahnunglück war kein "Wegeunfall" - Wer sich auf Umwege begibt, verliert den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung

Papierfundstellen

  • NZS 2015, 351
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 09.12.2003 - B 2 U 23/03 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - dritter Ort - Abgrenzung:

    Auszug aus SG Karlsruhe, 06.02.2015 - S 1 U 1460/14
    Dafür ist es unerheblich, ob der Versicherte den eingeschlagenen Weg verlässt, um an einer anderen Stelle einer privaten Verrichtung nachzugehen und erst danach auf den unter Versicherungsschutz stehenden Weg zurückzukehren (vgl. BSG vom 31.07.1985 - 2 RU 63/84 -, vom 18.03.1997 - 2 RU 17/96 - und vom 24.06.2003 - B 2 U 40/02 R - ), oder ob er lediglich seine Fortbewegung an Ort und Stelle unterbricht, um etwa in einem Geschäft am Straßenrand einzukaufen (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 3).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts seit seiner Entscheidung vom 09.12.2003 (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 3; zuletzt BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 50) ist maßgebend für die Beurteilung, ob eine konkrete Verrichtung noch der Fortbewegung auf das ursprüngliche Ziel hin (hier: Der Wohnung des Klägers) dient, die Handlungstendenz des Versicherten.

    Soweit das BSG in früheren Entscheidungen, unter anderem in dem vom Kläger herangezogenen "Kiosk-Urteil" vom 02.07.1996 (2 RU 16/95 - = SozR 3-2200 § 550 Nr. 14) entschieden hatte, dass der Versicherungsschutz trotz einer vorübergehenden Lösung vom betrieblichen Zweck des Weges solange erhalten bleibt, wie sich der Versicherte noch innerhalb des öffentlichen Verkehrsraums der für den Weg zu oder von der Arbeitsstätte benutzten Straße aufhält, hat das BSG hieran seit der Entscheidung vom 09.12.2003 (B 2 U 23/03 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3, Rdnr. 26) nicht mehr festgehalten.

    Zwar weist der Kläger zutreffend daraufhin, dass es dem Versicherten nach höchstrichterlicher Rechtsprechung (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 3, Rdnr. 17 und a.a.O. Nr. 50, Rdnr. 14) freisteht, sich im öffentlichen Verkehrsraum beliebig zu bewegen, wenn die Fortbewegung nach seiner Handlungstendenz der Zurücklegung des Weges von oder zum Ort der Tätigkeit zu dienen bestimmt ist.

    Dass ist der Fall, wenn sie nicht zu einer erheblichen Zäsur in der Fortbewegung in Richtung des ursprünglich aufgenommenen Ziels führt, weil sie ohne nennenswerte zeitliche Verzögerung "im Vorbeigehen" oder "ganz nebenher" erledigt werden kann (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 3, Rdnr. 7 und a.a.O., Nr. 14, Rdnr 12 sowie a.a.O. Nr. 50, Rdnr. 15).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 04.09.2014 - L 2 U 42/12

    Wegeunfall - Tanken - Handlungstendenz

    Auszug aus SG Karlsruhe, 06.02.2015 - S 1 U 1460/14
    Auch bereits die Einleitung des Abbiegens zur Tankstelle durch Verlangsamung des Fahrzeugs und Setzen des Blinkers manifestiert ausreichend die Annahme einer Änderung der Handlungstendenz, auch wenn der Versicherte sich beim Unfall noch auf der eigenen Fahrbahnhälfte befand (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 49, Rdnr. 16 sowie LSG Berlin-Brandenburg, UV-Recht Aktuell 2012, 441 und vom 04.09.2014 - L 2 U 42/12 - ).
  • BSG, 31.07.1985 - 2 RU 63/84
    Auszug aus SG Karlsruhe, 06.02.2015 - S 1 U 1460/14
    Dafür ist es unerheblich, ob der Versicherte den eingeschlagenen Weg verlässt, um an einer anderen Stelle einer privaten Verrichtung nachzugehen und erst danach auf den unter Versicherungsschutz stehenden Weg zurückzukehren (vgl. BSG vom 31.07.1985 - 2 RU 63/84 -, vom 18.03.1997 - 2 RU 17/96 - und vom 24.06.2003 - B 2 U 40/02 R - ), oder ob er lediglich seine Fortbewegung an Ort und Stelle unterbricht, um etwa in einem Geschäft am Straßenrand einzukaufen (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 3).
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 45/90

    Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf dem Weg nach und von dem Ort der

    Auszug aus SG Karlsruhe, 06.02.2015 - S 1 U 1460/14
    Für eine vergleichbare Fallgestaltung (Überqueren einer Straße in entgegengesetzter Richtung, um mit einer Bekannten zu sprechen) hat das BSG wegen des dadurch eingetretenen Unterbrechens des inneren Zusammenhangs zur geschützten Tätigkeit den Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung versagt (vgl. BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8, Rdnr. 12).
  • BSG, 02.07.1996 - 2 RU 16/95

    Unterbrechung des Unfallversicherungsschutzes auf dem Weg zur Arbeitsstätte

    Auszug aus SG Karlsruhe, 06.02.2015 - S 1 U 1460/14
    Soweit das BSG in früheren Entscheidungen, unter anderem in dem vom Kläger herangezogenen "Kiosk-Urteil" vom 02.07.1996 (2 RU 16/95 - = SozR 3-2200 § 550 Nr. 14) entschieden hatte, dass der Versicherungsschutz trotz einer vorübergehenden Lösung vom betrieblichen Zweck des Weges solange erhalten bleibt, wie sich der Versicherte noch innerhalb des öffentlichen Verkehrsraums der für den Weg zu oder von der Arbeitsstätte benutzten Straße aufhält, hat das BSG hieran seit der Entscheidung vom 09.12.2003 (B 2 U 23/03 R = SozR 4-2700 § 8 Nr. 3, Rdnr. 26) nicht mehr festgehalten.
  • BSG, 18.03.1997 - 2 RU 17/96

    Wegeunfall bei Apothekenbesuch

    Auszug aus SG Karlsruhe, 06.02.2015 - S 1 U 1460/14
    Dafür ist es unerheblich, ob der Versicherte den eingeschlagenen Weg verlässt, um an einer anderen Stelle einer privaten Verrichtung nachzugehen und erst danach auf den unter Versicherungsschutz stehenden Weg zurückzukehren (vgl. BSG vom 31.07.1985 - 2 RU 63/84 -, vom 18.03.1997 - 2 RU 17/96 - und vom 24.06.2003 - B 2 U 40/02 R - ), oder ob er lediglich seine Fortbewegung an Ort und Stelle unterbricht, um etwa in einem Geschäft am Straßenrand einzukaufen (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 3).
  • BSG, 24.06.2003 - B 2 U 40/02 R

    Wegeunfall - innerer Zusammenhang - unmittelbarer Weg - Umweg - bedeutende

    Auszug aus SG Karlsruhe, 06.02.2015 - S 1 U 1460/14
    Dafür ist es unerheblich, ob der Versicherte den eingeschlagenen Weg verlässt, um an einer anderen Stelle einer privaten Verrichtung nachzugehen und erst danach auf den unter Versicherungsschutz stehenden Weg zurückzukehren (vgl. BSG vom 31.07.1985 - 2 RU 63/84 -, vom 18.03.1997 - 2 RU 17/96 - und vom 24.06.2003 - B 2 U 40/02 R - ), oder ob er lediglich seine Fortbewegung an Ort und Stelle unterbricht, um etwa in einem Geschäft am Straßenrand einzukaufen (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 3).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 06.02.2015 - S 1 U 1460/14
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheits(-erst-)schadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (ständige Rechtsprechung; vgl. stellvertretend BSG vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R -, - B 2 U 40/05 R - und B 2 U 26/05 R - sowie BSG SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 50 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 40/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Kausalität - ursächlicher

    Auszug aus SG Karlsruhe, 06.02.2015 - S 1 U 1460/14
    Das Entstehen von länger andauernden Unfallfolgen aufgrund des Gesundheits(-erst-)schadens (haftungsausfüllende Kausalität) ist nicht Voraussetzung für die Anerkennung eines Arbeitsunfalls (ständige Rechtsprechung; vgl. stellvertretend BSG vom 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R -, - B 2 U 40/05 R - und B 2 U 26/05 R - sowie BSG SozR 4 - 2700 § 8 Nr. 50 mit weiteren Nachweisen).
  • BSG, 30.10.2007 - B 2 U 29/06 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Schülerunfallversicherung - Wegeunfall -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 06.02.2015 - S 1 U 1460/14
    Entscheidend ist vielmehr die Änderung der Handlungstendenz weg von der Zurücklegung des durch die versicherten Tätigkeit veranlassten Weges hin zu einer dem unversicherten privaten Bereich zuzurechnenden Verrichtung (vgl. BSG SozR 4-2700 § 8 Nr. 25 und LSG Berlin-Brandenburg, UV-Recht Aktuell 2012, 441 ff).
  • BSG, 17.02.2009 - B 2 U 26/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Wegeunfall - versicherte

  • BSG, 04.07.2013 - B 2 U 3/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - sachlicher Zusammenhang -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht