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   SG Augsburg, 07.04.2006 - S 10 KR 459/04   

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https://dejure.org/2006,28877
SG Augsburg, 07.04.2006 - S 10 KR 459/04 (https://dejure.org/2006,28877)
SG Augsburg, Entscheidung vom 07.04.2006 - S 10 KR 459/04 (https://dejure.org/2006,28877)
SG Augsburg, Entscheidung vom 07. April 2006 - S 10 KR 459/04 (https://dejure.org/2006,28877)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus SG Augsburg, 07.04.2006 - S 10 KR 459/04
    In der mündlichen Verhandlung vom 07.04.2006 wird mit den Beteiligten die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 06.12.2005 - 1 BvR 347/98 sowie die hierauf aufbauenden Entscheidungen des BSG vom 04.04.2006 (vgl. Termin-Bericht Nr. 19/06 des Bundessozialgerichts vom 05.04.2006) erörtert.

    Hiervon ausgehend ist auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) vom 06.12.2005 - 1 BvR 347/98 aufmerksam zu machen.

    - Das BVerfG hat mit Beschluss vom 06.12.2005 - 1 BvR 347/98 zusammenfassend ausgeführt: Es ist mit den Grundrechten aus Art. 2 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip und aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG nicht vereinbar, einen gesetzlich Krankenversicherten, für dessen lebensbedrohliche oder regelmäßig tödliche Erkrankung eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht, von der Leistung einer von ihm gewählten, ärztlich angewandten Behandlungsmethode auszuschließen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Entwicklung auf den Krankheitsverlauf besteht.

    Zum dritten hat erst das BVerfG mit Beschluss vom 06.12.2005 - 1 BvR 347/98 den Weg für eine positive Entscheidung bereitet.

  • BSG, 23.07.1998 - B 1 KR 19/96 R

    Krankenversicherung - Verordnungsfähigkeit - zulassungspflichtiges Arzneimittel -

    Auszug aus SG Augsburg, 07.04.2006 - S 10 KR 459/04
    - Ein Arzneimittel sei aber auch dann von der Verordnungsfähigkeit in der gesetzlichen Krankenversicherung ausgeschlossen, wenn eine Entscheidung über die Zulassung ausstehe, sei es, weil das Zulassungsverfahren noch nicht abgeschlossen sei oder weil der Hersteller des Medikamentes die Zulassung nicht beantragt habe (Urteil des BSG vom 23.07.1998 - B 1 KR 19/96 R).

    Die ablehnende Entscheidung der Beklagten mit Bescheid vom 17.06.2004 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.11.2004 hat somit der allgemeinen Rechtsauffassung und der diese bestätigenden höchstrichterlichen Rechtsprechung des BSG entsprochen (BSG mit Urteilen vom 16.09.1997 - 1 RK 17/95, 23.07.1998 - B 1 KR 19/96 R und 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R).

  • BSG, 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R

    Erlaubnisvorbehalt bei neuartiger Arzneitherapie, Umfang der gerichtlichen

    Auszug aus SG Augsburg, 07.04.2006 - S 10 KR 459/04
    - Nach aktueller Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) seien Pharmakotherapien der Kontrolle durch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen zu unterwerfen, bei denen das eingesetzte Medikament keiner arzneimittelrechtlichen Zulassung bedürfe, weil andernfalls die Qualitätsprüfung bei neuen Behandlungsmethoden lückenhaft bliebe und die gesetzliche Regelung teilweise leerliefe (Urteil des BSG vom 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R).

    Die ablehnende Entscheidung der Beklagten mit Bescheid vom 17.06.2004 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.11.2004 hat somit der allgemeinen Rechtsauffassung und der diese bestätigenden höchstrichterlichen Rechtsprechung des BSG entsprochen (BSG mit Urteilen vom 16.09.1997 - 1 RK 17/95, 23.07.1998 - B 1 KR 19/96 R und 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R).

  • BSG, 16.09.1997 - 1 RK 17/95

    Leistungsumfang der Krankenkassen

    Auszug aus SG Augsburg, 07.04.2006 - S 10 KR 459/04
    Die ablehnende Entscheidung der Beklagten mit Bescheid vom 17.06.2004 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 22.11.2004 hat somit der allgemeinen Rechtsauffassung und der diese bestätigenden höchstrichterlichen Rechtsprechung des BSG entsprochen (BSG mit Urteilen vom 16.09.1997 - 1 RK 17/95, 23.07.1998 - B 1 KR 19/96 R und 28.03.2000 - B 1 KR 11/98 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 15.04.2011 - L 4 KR 4903/10

    Krankenversicherung - keine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Sie wiederholt ihr bisheriges Vorbringen und stützt sich auf die Urteile des Sozialgerichts Augsburg vom 07. April 2006 - S 10 KR 459/04 -, des Sozialgerichts Düsseldorf vom 05. September 2007 - S 8 KR 22/05 - und des Sozialgerichts Dresden vom 04. September 2008 - S 18 KR 298/06 -.
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