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   SG Berlin, 27.10.2008 - S 10 R 4810/06   

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https://dejure.org/2008,35581
SG Berlin, 27.10.2008 - S 10 R 4810/06 (https://dejure.org/2008,35581)
SG Berlin, Entscheidung vom 27.10.2008 - S 10 R 4810/06 (https://dejure.org/2008,35581)
SG Berlin, Entscheidung vom 27. Oktober 2008 - S 10 R 4810/06 (https://dejure.org/2008,35581)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 11/94

    Rentenüberleitung IV

    Auszug aus SG Berlin, 27.10.2008 - S 10 R 4810/06
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat bereits mit Urteil vom 28.04.1999, Az. 1 BvL 11/94, 1 BvL 33/95, 1 BvR 1560/97 entschieden: Eine Absenkung des rentenwirksamen Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens von Angehörigen des MfS/ AfNS bis zum jeweiligen Durchschnittsentgelt im Beitrittsgebiet ist verfassungsrechtlich unbedenklich.

    Tragende Feststellungen des BVerfG in seinem Urteil vom 28.04.1999, Az. 1 BvL 11/94, 1 BvL 33/95, 1 BvR 1560/97, waren: - dass der Gesetzgeber für MfS/AfNS davon ausgehen durfte, dass in diesem Bereich deutlich überhöhte - d.h. nicht auf Arbeitsleistung beruhende - Entgelte gezahlt wurden, weil o die große Mehrheit der hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit innerhalb der relativ nivellierten Einkommensverteilung der DDR deutlich oberhalb des Durchschnitts angesiedelt war und o Anhaltspunkte dafür vorlagen, dass die Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen beim MfS/ AfNS die allgemein in der DDR für eine vergleichbare Tätigkeit oder eine Position mit gleichwertiger Qualifikation erzielbaren Vierdienste überstiegen.

    Das vom Kläger vorgelegte Gutachten, stellt diese Entscheidungsgrundlage des BVerfG-Urteils vom 28.04.1999, Az. 1 BvL 11/94, 1 BvL 33/95, 1 BvR 1560/97, nicht in Frage.

  • BVerfG, 22.06.2004 - 1 BvR 1070/02

    Keine erneute verfassungsgerichtliche Überprüfung der Vorschrift des AAÜG § 7 Abs

    Auszug aus SG Berlin, 27.10.2008 - S 10 R 4810/06
    Sie wäre nur zulässig, sofern neue rechtserhebliche Tatsachen gegen die tragenden Feststellungen des BVerfG vorliegen, die eine andere Entscheidung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 22.06.2004, Az. 1 BvR 1070/02 m.w.N.).
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