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   SG Berlin, 15.02.2012 - S 107 AS 1034/12 ER   

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https://dejure.org/2012,9830
SG Berlin, 15.02.2012 - S 107 AS 1034/12 ER (https://dejure.org/2012,9830)
SG Berlin, Entscheidung vom 15.02.2012 - S 107 AS 1034/12 ER (https://dejure.org/2012,9830)
SG Berlin, Entscheidung vom 15. Februar 2012 - S 107 AS 1034/12 ER (https://dejure.org/2012,9830)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 31 Abs 1 S 1 Nr 2 SGB 2 vom 13.05.2011, § 31 Abs 1 S 2 SGB 2 vom 13.05.2011, § 4a BDSG 1990
    Minderung des Arbeitslosengeld II - Verhinderung der Anbahnung eines Beschäftigungsverhältnisses - Verweigerung der Zustimmung zur Speicherung von Daten eines Personalfragebogens anlässlich eines Einstellungsgespräches kein Sanktionstatbestand

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtung eines Sozialhilfeempfängers zur Annahme einer zumutbaren Arbeit; Umfang der Minderung des Arbeitslosengeldes II im Falle der Leistungsverweigerung; Nachweis der verhaltensbedingten Verhinderung der Anbahnung einer zumutbaren Arbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.03.2007 - L 28 B 290/07

    Sanktionsbescheid - sofortige Vollziehbarkeit - einstweiliger Rechtsschutz -

    Auszug aus SG Berlin, 15.02.2012 - S 107 AS 1034/12
    Ist in diesem Sinn eine Erfolgsaussicht zu bejahen, ist nach der Rechtsprechung des Landessozialgerichts (LSG) Berlin-Brandenburg weiterhin Voraussetzung, dass dem Betroffenen das Abwarten in der Hauptsache nicht zugemutet werden kann, also ein gewissen Maß an Eilbedürftigkeit besteht (vgl. beispielsweise Beschlüsse des LSG Berlin-Brandenburg vom 06. März 2007 - L 28 B 290/07 AS ER -, vom 02. Mai 2007 - L 28 B 517/07 AS ER - und vom 06. Juli 2007 - L 28 B 133/07 AS ER -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2012 - L 7 AS 1355/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Der Vortrag des Antragstellers, die Teilnahme an der Maßnahme nicht verweigert zu haben, sondern vielmehr zulässigerweise Angaben über gesundheitliche Angelegenheiten und eine Weitergabe und Speicherung persönlicher Daten unter Hinweis auf das Datenschutzgesetz (BDSG) verweigert zu haben (SG Berlin, Beschluss vom 15.02.2012 - S 107 AS 1034/12 ER), führt im einstweiligen Rechtsschutzverfahren zu keiner anderen Entscheidung.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2012 - L 18 AS 3026/12
    Auch der Verweis des Antragstellers auf die Entscheidung des SG Berlin vom 15. Februar 2012 (- S 107 AS 1034/12 ER - juris) führt zu keiner anderen Beurteilung.
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