Rechtsprechung
   SG Mainz, 19.06.2018 - S 11 SO 33/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,17247
SG Mainz, 19.06.2018 - S 11 SO 33/15 (https://dejure.org/2018,17247)
SG Mainz, Entscheidung vom 19.06.2018 - S 11 SO 33/15 (https://dejure.org/2018,17247)
SG Mainz, Entscheidung vom 19. Juni 2018 - S 11 SO 33/15 (https://dejure.org/2018,17247)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,17247) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Muss Sozialamt Kosten für einen Grabstein übernehmen?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Stadt muss Kosten für Grabstein übernehmen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Übernahme der Kosten für einen Grabstein durch das Sozialamt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beerdigung: Muss das Sozialamt die Kosten übernehmen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bestattungskostenbeihilfe: Stadt muss auch Kosten für Grabstein übernehmen - Maßstab für erforderliche Beerdigungskosten ist eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende einfache, aber würdige Art der Bestattung

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 08.06.2009 - L 2 SO 31/07
    Auszug aus SG Mainz, 19.06.2018 - S 11 SO 33/15
    Maßstab für die erforderlichen Beerdigungskosten ist eine einfache, aber würdige Art der Bestattung, die den örtlichen Verhältnissen entspricht (Greiser/Eicher, a.a.O., Rn. 85; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.06.2009, Az. L 2 SO 31/07, zitiert nach juris).

    Die Kammer ist schon der Überzeugung, dass das Aufstellen eines Grabsteins bereits üblicherweise den allgemeinem Erfordernis einer würdigen Bestattung entspricht (so wohl auch: LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 08.06.2009, Az. L 2 SO 31/07, Rn. 22, zitiert nach juris).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1990 - 6 S 1639/90

    Umfang der Übernahme von Bestattungskosten durch Sozialhilfeträger

    Auszug aus SG Mainz, 19.06.2018 - S 11 SO 33/15
    Württemberg, Urteil vom 19.12.1990, Az. 6 S 1639/90, zitiert nach juris).
  • BSG, 29.09.2009 - B 8 SO 16/08 R

    Sozialhilfe - Ausnahmen von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 44 SGB X -

    Auszug aus SG Mainz, 19.06.2018 - S 11 SO 33/15
    Werden Leistungen rechtswidrig abgelehnt und hat der Hilfebedürftige den Bedarf in der Folgezeit im Wege der Selbsthilfe - etwa unter Rückgriff auf Schonvermögen oder durch Aufnahme von Schulden - oder Hilfe Dritter gedeckt, die die fehlende Unterstützung durch den Sozialhilfeträger substituiert, ist zu unterscheiden, ob Bedürftigkeit aktuell noch besteht oder zwischenzeitlich entfallen ist (BSG, Urteil vom 29.09.2009, Az. B 8 SO 16/08 R, Rn. 18, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.10.2016 - L 9 SO 414/16

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Prüfung der

    Auszug aus SG Mainz, 19.06.2018 - S 11 SO 33/15
    Unter Berücksichtigung dieser Grundsätze zählt grundsätzlich auch eine nach der Bestattung erfolgte Errichtung eines Grabsteins noch zum Bestattungsvorgang, da religiöse Vorschriften bzw. Gepflogenheiten berücksichtigungsfähig sind (so auch: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 07.10.2016, Az. L 9 SO 414/16 B, zitiert nach juris).
  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus SG Mainz, 19.06.2018 - S 11 SO 33/15
    Da die Klägerin unstreitig im gesamten Zeitraum auch seit Ablehnung des Antrags bedürftig im obigen Sinne gewesen ist, ist eine vergleichbare Belastung zumindest in Höhe von 1.856,40 EUR eingetreten, sodass sich der Anspruch der Klägerin, soweit sie sich die Leistung durch Rückzahlung des Darlehens selbst beschafft hat, in einen Kostenerstattungsanspruch gewandelt hat (vgl. hierzu: BSG, Urteil vom 22.03.2012, Az. B 8 SO 30/10 R, Rn. 12, zitiert nach juris).
  • LSG Hessen, 06.10.2011 - L 9 SO 226/10

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - keine Übernahme von

    Auszug aus SG Mainz, 19.06.2018 - S 11 SO 33/15
    Maßgeblich für die Beurteilung der Bedürftigkeit ist grundsätzlich der Zeitpunkt der Fälligkeit der Zahlung aus dem Vertrag mit dem Bestattungsunternehmen, wobei grundsätzlich diese Bedürftigkeit im Zeitpunkt der Entscheidung noch fortbestehen, außer dem Verpflichteten war ein Abwarten dieser Entscheidung nicht zuzumuten, spätere Veränderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse wirken sich hingegen nicht aus (Greiser/Eicher, a.a.O., Rn. 64; Hessisches LSG, Urteil vom 06.10.2011, Az. L 9 SO 226/10, Rn. 31, zitiert nach juris).
  • BSG, 25.08.2011 - B 8 SO 20/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe in anderen Lebenslagen - Bestattungskosten - keine Begrenzung

    Auszug aus SG Mainz, 19.06.2018 - S 11 SO 33/15
    § 74 SGB XII erfasst nur die Bestattungskosten selbst (BSG, Urteil vom 25.08.2011, Az. B 8 SO 20/10 R, Rn. 20, zitiert nach juris).
  • SG Karlsruhe, 29.03.2022 - S 2 SO 2888/20

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Klage - Geltendmachung von

    Im Übrigen übersieht die Beklagte noch, dass sie den Verstorbenen, selbst wenn dieser alleinstehend gewesen wäre, auf ein einfaches Holzkreuz nicht verweisen darf, denn die Kosten für einen einfachen Grabstein sind zu berücksichtigen (vgl. Prof. Dr. Volker Schlette in: Hauck/Noftz SGB XII, § 74 Bestattungskosten, Rn. 17 mit Verweis auf OVG Lüneburg, Urt. v. 10.3.1999, 4 L 2846/98, FEVS 51, 382; H. Schellhorn, in: Schellhorn, SGB XII, § 74 Rn. 15; BSG, Urt. v. 25.8.2011, a. a. O.; SG Mainz, Urt. v. 19.6.2018, S 11 SO 33/15; VG München, Urt. v. 4. Febr. 2005, M 6a K 04.1237; Spranger, ZFSH/SGB 1998, 324 f.; zweifelnd Deckers, in: Grube/Wahrendorf/Flint, SGB XII, 7. Aufl. 2020, § 74 Rn. 32).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht