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   SG Marburg, 24.02.2010 - S 12 KA 289/08   

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https://dejure.org/2010,11955
SG Marburg, 24.02.2010 - S 12 KA 289/08 (https://dejure.org/2010,11955)
SG Marburg, Entscheidung vom 24.02.2010 - S 12 KA 289/08 (https://dejure.org/2010,11955)
SG Marburg, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - S 12 KA 289/08 (https://dejure.org/2010,11955)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 85 Abs 4 SGB 5, § 3 Abs 1 Buchst c ErwHVGrs HE, § 4 Abs 2 ErwHVGrs HE
    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Zulässigkeit der Nichtanwendung der Mehrzeitenregelung und der Kürzung der Versorgungsansprüche nach den Grundsätzen der Erweiterten Honorarverteilung bei freiwilligem Zulassungsverzicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bestimmung der Höhe eines Anspruchsatzes auf Teilnahme an der Erweiterten Honorarverteilung (EHV) und Anspruch auf Anerkennung der Zuschläge für Mehrzeiten; Rechtmäßigkeit der Aufhebung einer Mehrzeitenregelung für vorzeitig freiwillig auf eine Zulassung verzichtende ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Erweiterten Honorarverteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen; Zulässigkeit der Nichtanwendung der Mehrzeitenregelung; Erforderlichkeit einer Übergangsregelung

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • SG Marburg, 24.02.2010 - S 12 KA 348/09

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Teilnahme an der erweiterten

    Auszug aus SG Marburg, 24.02.2010 - S 12 KA 289/08
    Insofern kann eine Überprüfung nur im Rahmen des jeweiligen Quartalsbescheids erfolgen (vgl. Urteil der Kammer vom 24.02.2010 - S 12 KA 348/09 -).
  • SG Marburg, 05.10.2011 - S 12 KA 270/11

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Teilnahme an der erweiterten

    Soweit das Sozialgericht Marburg mit Urt. v. 24.02.2010 - S 12 KA 289/08 - das Fehlen eines Übergangsrechts beanstandet habe, so betreffe dies nur den Personenkreis, der im Zeitraum 01.07.2003 bis 30.06.2006 seinen freiwilligen Verzicht erklärt habe und bis spätestens 30.06.2009 in die EHV einbezogen worden sei.

    Danach kann das Übergangsrecht nur den Personenkreis betreffen, der im Zeitraum 01.07.2003 bis 30.06.2006 seinen freiwilligen Verzicht erklärt hat und bis spätestens 30.06.2009 in die EHV einbezogen wurde (vgl. SG Marburg, Urt. v. 24.02.2010 - S 12 KA 289/08 - www.sozialgerichtsbarkeit.de = juris = www.lareda.hessenrecht.de ); SG Marburg, Urt. v. 24.02.2010 - S 12 KA 155/08 -, Berufung eingelegt zu LSG Hessen - L 4 KA 155/08 -, vorerst zum Ruhen gebracht>).

  • SG Marburg, 18.08.2017 - S 12 KA 443/16

    Vertragsarztrecht

    Die Kürzung wegen vorzeitigen Verzichts nach § 4 Abs. 2 GEHV, eingeführt durch die EHV-Reform 2006, ist zulässig (vgl. bereits SG Marburg, Urt. v. 24.02.2010 - S 12 KA 289/08 - juris, Berufungsverfahren - L 4 KA 19/10 - wurde durch Erledigungserklärung beendet; SG Marburg, Urt. v. 24.02.2010 - S 12 KA 155/08 - , abgeändert durch LSG Hessen, Urt. v. 27.06.2012 - L 4 KA 47/11 - juris ).

    Die Beklagte konnte hier von der Schaffung eines Übergangsrechts absehen, da hierdurch nicht bisher anerkannte Teile des Anspruchssatzes aberkannt wurden, sondern im Ergebnis der Zahlbetrag vermindert wurde (vgl. SG Marburg, Urt. v. 24.02.2010 - S 12 KA 289/08 - juris, Berufungsverfahren - L 4 KA 19/10 - wurde durch Erledigungserklärung beendet; SG Marburg, Urt. v. 24.02.2010 - S 12 KA 155/08 - (unv.), abgeändert durch LSG Hessen, Urt. v. 27.06.2012 - L 4 KA 47/11 - juris ).

  • LSG Hessen, 30.10.2013 - L 4 KA 65/11

    Kassenärztliche Vereinigung Hessen - Grundsätze der Erweiterten Honorarverteilung

    Soweit das Sozialgericht Marburg mit Urteil vom 24. Februar 2010 - S 12 KA 289/08 - das Fehlen eines Übergangsrechts beanstandet habe, so betreffe dies nur den Personenkreis, der im Zeitraum 1. Juli 2003 bis 30. Juni 2006 seinen freiwilligen Verzicht erklärt habe und bis spätestens 30. Juni 2009 in die EHV einbezogen worden sei.
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