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   SG Hildesheim, 20.11.2007 - S 12 SF 76/06   

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https://dejure.org/2007,20094
SG Hildesheim, 20.11.2007 - S 12 SF 76/06 (https://dejure.org/2007,20094)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 20.11.2007 - S 12 SF 76/06 (https://dejure.org/2007,20094)
SG Hildesheim, Entscheidung vom 20. November 2007 - S 12 SF 76/06 (https://dejure.org/2007,20094)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Auszahlung der Geldleistung - Verwaltungsakt - Übertragbarkeit der BSG-Rechtprechung zum Krankengeld- bzw Kindergeldbezug - Widerspruchsverfahren

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 33 Abs. 2 S. 2 SGB X; § 63 Abs. 1 SGB X; § 63 Abs. 2 SGB X; § 25 Abs. 1 BKGG ; § 41 Abs. 1 SGB II
    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Widerspruchsverfahren; Bewilligung von Arbeitslosengeld durch Auszahlung ohne vorherigen Leistungsbescheid; Vorliegen eines Verwaltungsakts durch Auszahlung einer Geldleistung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstattungsfähigkeit von Rechtsanwaltskosten im Widerspruchsverfahren; Bewilligung von Arbeitslosengeld durch Auszahlung ohne vorherigen Leistungsbescheid; Vorliegen eines Verwaltungsakts durch Auszahlung einer Geldleistung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BKGG § 25; SGB X § 33 § 63; SGB II § 41
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Statthaftigkeit des Widerspruchs gegen eine Auszahlung von Geldleistungen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 29.10.1992 - 10 RKg 4/92

    Rückforderung - Kindergeld - Verwaltungsakt

    Auszug aus SG Hildesheim, 20.11.2007 - S 12 SF 76/06
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Kindergeld und zum Krankengeld anerkannt, dass auch in der Auszahlung eines Geldbetrages nach entsprechender hoheitlicher Entscheidung die Bekanntgabe des zugrundeliegenden Verwaltungsakts gesehen werden kann (Urteil vom 29. Oktober 1992, Az. 10 RKg 4/92; Urteil vom 16. September 1986, Az. 3 RK 37/85).

    So ließen zum Beispiel die Bundesanstalt für Arbeit oder die Dienststellen der unmittelbaren Bundesverwaltung der Gewährung des Kindergeldes keine förmlichen Bewilligungsbescheide vorangehen, sondern sähen dessen Auszahlung - gegebenenfalls in Verbindung mit seiner Ausweisung auf einer Gehaltsmitteilung oder ähnlichem - als Bekanntgabe des "in anderer Weise" erlassenen Verwaltungsakts an (BSG, Urteil vom 29. Oktober 1992, Az. 10 RKg 4/92).

  • BSG, 16.09.1986 - 3 RK 37/85

    Gewährung von Krankengeld - Inhalt eines Verwaltungsakts

    Auszug aus SG Hildesheim, 20.11.2007 - S 12 SF 76/06
    Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum Kindergeld und zum Krankengeld anerkannt, dass auch in der Auszahlung eines Geldbetrages nach entsprechender hoheitlicher Entscheidung die Bekanntgabe des zugrundeliegenden Verwaltungsakts gesehen werden kann (Urteil vom 29. Oktober 1992, Az. 10 RKg 4/92; Urteil vom 16. September 1986, Az. 3 RK 37/85).

    Sei ein solcher Anspruch dem Grunde nach noch fraglich, müssten die Zahlungen bis zur Klärung der Anspruchsberechtigung unterbleiben, nötigenfalls sei Sozialhilfe in Anspruch zu nehmen (BSG, Urteil vom 16. September 1986, Aktenzeichen 3 RK 37/85).

  • OLG Rostock, 26.08.2016 - 5 U 94/13

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verjährung von Schadenersatzansprüchen

    Grundsätzlich stellen Geldzahlungen der Verwaltung Realakte dar, da es sich dabei um Verwaltungsmaßnahmen handelt, die nicht auf einen Rechtserfolg, sondern auf einen tatsächlichen Erfolg gerichtet sind (SG Hildesheim, Beschluss vom 20.11.2007, S 12 SF 76/06, zitiert nach juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2018 - L 7 AS 1/18

    SGB-II -Leistungen

    Die Auszahlung einer bewilligten Geldleistung stellt nur den Vollzug der Bewilligung in Form eines Realaktes dar (ebenso LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 24.03.2014 - L 19 AS 2329/13; SG Hildesheim Gerichtsbescheid vom 20.11.2007 - S 12 SF 76/06; Hengelhaupt in: Hauck-Noffz, SGB II, § 42 Rn. 13).
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