Rechtsprechung
   SG Ulm, 17.09.2012 - S 14 AS 1778/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,41326
SG Ulm, 17.09.2012 - S 14 AS 1778/11 (https://dejure.org/2012,41326)
SG Ulm, Entscheidung vom 17.09.2012 - S 14 AS 1778/11 (https://dejure.org/2012,41326)
SG Ulm, Entscheidung vom 17. September 2012 - S 14 AS 1778/11 (https://dejure.org/2012,41326)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,41326) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit eines wiederholenden Prozesskostenhilfeantrags

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsschutzbedürfnis für einen wiederholenden Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe; Übernahme eines Teils der Stromkosten auf der Grundlage des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch (SGB II)

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.03.2004 - IV ZB 43/03

    Rechtsfolgen der Unanfechtbarkeit eines Prozesskostenhilfe versagenden

    Auszug aus SG Ulm, 17.09.2012 - S 14 AS 1778/11
    Dem Antrag steht auch keine Rechtskraftwirkung des ablehnenden Beschlusses vom 09.11.2011 entgegen (vgl. BGH, Beschl. v. 03.03.2004 - IV ZB 43/03).

    Denn auf der Grundlage desselben Streitgegenstands ist bereits eine ablehnende Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag ergangen (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 29.04.2010 - L 12 AL 5449/09 mit Hinweis auf BGH, Beschl. v. 03.03.2004 - IV ZB 43/03).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.04.2010 - L 12 AL 5449/09

    Sozialgerichtliches Verfahren - Verschuldenskosten wegen missbräuchlicher

    Auszug aus SG Ulm, 17.09.2012 - S 14 AS 1778/11
    Denn auf der Grundlage desselben Streitgegenstands ist bereits eine ablehnende Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag ergangen (vgl. LSG Baden-Württemberg vom 29.04.2010 - L 12 AL 5449/09 mit Hinweis auf BGH, Beschl. v. 03.03.2004 - IV ZB 43/03).
  • LSG Baden-Württemberg, 29.12.2011 - L 13 AS 5141/11

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - maßgeblicher Zeitpunkt für

    Auszug aus SG Ulm, 17.09.2012 - S 14 AS 1778/11
    Entscheidungsreife im Rahmen eines Prozesskostenhilfeantrags tritt nämlich ein, wenn der antragstellende Beteiligte die vollständige Erklärung über seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgegeben, die Erfolgsaussichten im Übrigen glaubhaft gemacht hat und der Antragsgegner Gelegenheit zur Stellungnahme hatte (vgl. LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 29.12.2011 - L 13 AS 5141/11 B).
  • OVG Sachsen, 23.07.2012 - 3 D 77/12

    Zu den Voraussetzungen rückwirkender Gewährung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus SG Ulm, 17.09.2012 - S 14 AS 1778/11
    Es ist zudem verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn dem betroffenen Bürger solche Versäumnisse und Unterlassungen bei der Beachtung von Frist- und Formvorschriften zugerechnet werden, die er selbst zu vertreten hat (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 23.07.2012 - 3 D 77/12 mit Hinweis auf BVerfG, Beschl. v. 30. August 1991 - 2 BvR 991/95).
  • BVerfG, 14.04.2010 - 1 BvR 362/10

    Zu den Voraussetzungen der rückwirkenden Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus SG Ulm, 17.09.2012 - S 14 AS 1778/11
    Denn eine Bewilligung der Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Rechtsstreits ist dann noch möglich, wenn der Prozesskostenhilfeantrag zum Zeitpunkt der Erledigung des Verfahrens entscheidungsreif war (vgl. BVerfG, Beschl. v. 14.04.2010 - 1 BvR 362/10).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.02.2012 - 6 Ta 28/12

    Prozesskostenhilfe, Versagung, sofortige Beschwerde, Erklärung über die

    Auszug aus SG Ulm, 17.09.2012 - S 14 AS 1778/11
    Sinn und Zweck der Prozesskostenhilfe ist es jedoch, der mittellosen Antragstellerin die Prozesshandlungen zu ermöglichen, die für sie mit Kosten verbunden sind (in diesem Sinne für den Fall der Gewährung von Prozesskostenhilfe nach Instanzabschluss auch LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 02.02.2012 - 6 Ta 28/12).
  • OLG Köln, 08.11.1999 - 14 WF 157/99

    Keine PKH für "untergetauchten" Mandanten

    Auszug aus SG Ulm, 17.09.2012 - S 14 AS 1778/11
    Die Prozesskostenhilfe ist schließlich eine Sozialhilfeleistung für den Antragsteller (OLG Köln, Beschl. v. 08.11.1999 - 14 WF 157/99), bei deren Gewährung eine Mitwirkung des Antragstellenden erforderlich und zumutbar ist (vgl. Zöller, ZPO, 27. Aufl. 2009, § 118 Rdnr. 17).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.02.2017 - L 10 AS 2593/16

    Sozialgerichtliches Verfahren - Ausschluss der Beschwerde gegen die Ablehnung von

    Der Kläger hat aber einen anderen Sachstand im Verfahren herbeigeführt, indem er eine vollständige Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse abgegeben hat (für die Zulässigkeit des weiteren Antrags ausdrücklich für diesen Fall BFH, Beschluss vom 18. September 1997 - VIII B 37/97, juris RdNr 17; Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht , Beschluss vom 09. Januar 1984 - L 1 KG 9/82 PKH, juris , anders SG Ulm, Beschluss vom 17. September 2012 - S 14 AS 1778/11, juris).
  • LSG Baden-Württemberg, 30.10.2013 - L 13 AS 4583/12
    Z., K., Prozesskostenhilfe ohne Ratenzahlungsanordnung zur Durchführung des Verfahrens S 14 AS 1778/11 ab Antragstellung am 17. September 2012 gewährt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht