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   SG Freiburg, 16.01.2015 - S 15 R 5324/12   

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SG Freiburg, 16.01.2015 - S 15 R 5324/12 (https://dejure.org/2015,19657)
SG Freiburg, Entscheidung vom 16.01.2015 - S 15 R 5324/12 (https://dejure.org/2015,19657)
SG Freiburg, Entscheidung vom 16. Januar 2015 - S 15 R 5324/12 (https://dejure.org/2015,19657)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung der selbständigen Tätigkeit von der abhängigen Beschäftigung bzgl. Sozialversicherungspflicht eines IT-Projektdienstleisters

  • Justiz Baden-Württemberg

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem Dienstleister

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • cmshs-bloggt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Geschäftsmodell der Freelancer-Vermittlung auf dem Prüfstand

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (22)

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R

    Sozialversicherungspflicht - Familienhelfer - abhängige Beschäftigung -

    Auszug aus SG Freiburg, 16.01.2015 - S 15 R 5324/12
    Eine rechtmäßige Gesamtabwägung setzt deshalb - der Struktur und Methodik jeder Abwägungsentscheidung entsprechend - voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls wesentlichen Indizien festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und in dieser Gesamtschau nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei, gegeneinander abgewogen werden (BSG, Urt. v. 24.05.2012 - B 12 KR 14/10 R und B 12 KR 24/10 R).

    Allerdings ist ein unternehmerisches Risiko nur dann Hinweis auf eine selbständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urt. v. 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R; LSG Niedersachsen-Bremen, Urt. v. 22.10.2014 - L 2 R 258/14).

    Die hier vereinbarte Vergütungsstruktur (Vergütung nach pauschalen Stundensätzen) eröffnet allerdings gerade keinen Raum für eine derartige unternehmerische Gewinnchance (vgl. BSG, Urt. v. 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R).

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts ist ein unternehmerisches Risiko beim Einsatz der Arbeitskraft letztlich auch nur dann ein Hinweis auf eine selbständige Tätigkeit, wenn diesem Risiko auch größere Freiheiten in der Gestaltung und der Bestimmung des Umfangs beim Einsatz der eigenen Arbeitskraft gegenüberstehen (BSG, Urt. v. 25.04.2012 - B 12 KR 24/10 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11

    (Sozialversicherungspflicht - EDV-Systemingenieur - Beratung und Unterstützung

    Auszug aus SG Freiburg, 16.01.2015 - S 15 R 5324/12
    Werden die konkreten Arbeitsinhalte nicht durch den Vertrag selber geregelt, sondern ist die geschuldete Leistung derart unbestimmt, dass sie erst durch Weisungen konkretisiert wird, liegt eine Weisungsabhängigkeit vor, die regelmäßig ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis begründet (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 14.02.2012, a.a.O.).

    Diesem Merkmal kommt nach der Rechtsprechung auch bei der Statusabgrenzung Bedeutung zu (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 14.02.2012, a.a.O.).

    Davon kann nach Auffassung der Kammer nur ausgegangen werden, wenn dem Subunternehmer ein bestimmter Auftrag erteilt wird, der entweder als Werkvertrag zu werten ist oder dessen Inhalt bei Annahme eines Dienstvertrages auf konkrete, von anderen Leistungen abgrenzbare Dienstleistungen begrenzt wird (so auch LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11, Rn. 62 bei juris).

    Fehlen sie, so bedeutet dies aber nicht, dass bereits deshalb keine abhängige Beschäftigung mehr gegeben ist (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 14.02.2012 - L 11 KR 3007/11, Rn. 63 bei juris).

  • SG München, 19.01.2012 - S 56 R 978/10

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - IT-Projektdienstleister - abhängige

    Auszug aus SG Freiburg, 16.01.2015 - S 15 R 5324/12
    Dabei kommt es auch nicht darauf an, dass die Beigeladene zu 1) über keinerlei Arbeitsprozesse zur Erbringung der geschuldeten Dienstleistung verfügt (vgl. SG München, Urt. v. 19.01.2012 - S 56 R 978/10, Rn. 54 bei juris).

    Die teilweise freie Wahl von Arbeitsort und Arbeitszeit beruht jedoch vorliegend nicht auf der Freiheit des selbständigen Unternehmers, sondern auf der Eigenart der Arbeitsleistung und dem damit verbundenen Einsatz moderner Kommunikationsmedien (vgl. hierzu auch LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 19.04.2013 - L 4 R 2078/11, Rn. 34 bei juris; a.A. wohl SG München, Urt. v. 19.01.2012 - S 56 R 978/10, Rn. 46 bei juris).

    Die Nutzung des eigenen Kraftfahrzeugs für geschäftliche Zwecke ist in der Arbeitswelt auch bei abhängigen Beschäftigten verbreitet und für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung wenig aussagekräftig (LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20.11.2001 - L 1 KR 42/01; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 30.07.2014 - L 5 R 3157/13; a.A. SG München, Urt. v. 19.01.2012 - S 56 R 978/10).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Transportfahrer - Abgrenzung zwischen abhängiger

    Auszug aus SG Freiburg, 16.01.2015 - S 15 R 5324/12
    So dürfte die einem Unternehmer grundsätzlich zustehende Zeitsouveränität im konkreten Fall aufgrund monatlichen Arbeitszeiten von 160 bis zu 220 Stunden wesentlich beschränkt gewesen sein (vgl. hierzu auch BSG, Urt. v. 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R, Rn. 16 bei juris).

    Die Möglichkeit, die eigene Arbeitsleistung zu delegieren, ist kein entscheidendes Merkmal für das Vorliegen einer selbständigen Tätigkeit, wenn der Betreffende - wie hier - diese Möglichkeit tatsächlich nur selten nutzt, regelmäßig keinen versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigt und damit die persönliche Arbeitsleistung die Regel ist (BSG, Urt. v. 11.03.2009 - B 12 KR 21/07 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 19.04.2013 - L 4 R 2078/11

    Sozialversicherungspflicht - Buchhalterin - zeitweilige Delegierung der Tätigkeit

    Auszug aus SG Freiburg, 16.01.2015 - S 15 R 5324/12
    Die teilweise freie Wahl von Arbeitsort und Arbeitszeit beruht jedoch vorliegend nicht auf der Freiheit des selbständigen Unternehmers, sondern auf der Eigenart der Arbeitsleistung und dem damit verbundenen Einsatz moderner Kommunikationsmedien (vgl. hierzu auch LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 19.04.2013 - L 4 R 2078/11, Rn. 34 bei juris; a.A. wohl SG München, Urt. v. 19.01.2012 - S 56 R 978/10, Rn. 46 bei juris).

    Für Arbeiten, die - wie vorliegend - ohne unmittelbaren Kundenkontakt erbracht werden, stellt die Möglichkeit oder sogar die Erwartung der teilweisen Verlagerung der Arbeit nach Hause nach der Rechtsprechung keine Besonderheit selbständiger Tätigkeiten dar (LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 19.04.2013 - L 4 R 2078/11, Rn. 34 bei juris).

  • LSG Baden-Württemberg, 30.07.2014 - L 5 R 3157/13

    Sozialversicherungspflicht - IT-Spezialist/EDV-Berater - Beauftragung von

    Auszug aus SG Freiburg, 16.01.2015 - S 15 R 5324/12
    Von besonderer Bedeutung und ein wichtiges, vielfach entscheidendes Kriterium für die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung einer Tätigkeit ist dabei nach der Rechtsprechung die Unterscheidung von Unternehmer- und Arbeitsplatzrisiko (z.B. LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 30.07.2014 - L 5 R 3157/13, Rn. 75 bei juris).

    Die Nutzung des eigenen Kraftfahrzeugs für geschäftliche Zwecke ist in der Arbeitswelt auch bei abhängigen Beschäftigten verbreitet und für die sozialversicherungsrechtliche Statusbeurteilung wenig aussagekräftig (LSG Schleswig-Holstein, Urt. v. 20.11.2001 - L 1 KR 42/01; LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 30.07.2014 - L 5 R 3157/13; a.A. SG München, Urt. v. 19.01.2012 - S 56 R 978/10).

  • BSG, 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Abgrenzung zwischen Beschäftigung und

    Auszug aus SG Freiburg, 16.01.2015 - S 15 R 5324/12
    Demgegenüber ist eine selbständige Tätigkeit vornehmlich durch das Vorhandensein einer eigenen Betriebsstätte, die Verfügungsmöglichkeit über die eigene Arbeitskraft und die im Wesentlichen frei gestaltete Tätigkeit und Arbeitszeit sowie das Unternehmerrisiko gekennzeichnet (vgl. BSG, Urt. v. 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R).

    Maßgeblich ist die Rechtsbeziehung so wie sie praktiziert wird und die praktizierte Beziehung so wie sie rechtlich zulässig ist (vgl. hierzu insgesamt BSG, Urt. v. 29.08.2012 - B 12 KR 25/10 R sowie Urt. v. 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R).

  • BAG, 09.11.1994 - 7 AZR 217/94

    Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus SG Freiburg, 16.01.2015 - S 15 R 5324/12
    Sofern dies nicht der Fall und die geschuldete Leistung derart unbestimmt ist, dass sie erst durch weitere Weisungen konkretisiert werden kann, liegt eine Tätigkeit als Arbeitnehmer vor (BAG, Urt. v. 09.11.1994 - 7 AZR 217/94, Rn. 32 bei juris).

    Würde sich die Verpflichtung der Beigeladenen zu 1) gegenüber ihrer Endkundin nämlich in der Zurverfügungstellung des Klägers erschöpfen, läge unzweifelhaft ein Fall der Arbeitnehmerüberlassung vor (BAG, Urt. v. 09.11.2004 - 7 AZR 217/94, Rn. 32 bei juris).

  • BSG, 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R

    Vorstandsmitglied - eingetragener Verein - Vorstand Aktiengesellschaft -

    Auszug aus SG Freiburg, 16.01.2015 - S 15 R 5324/12
    Höhere Dienste werden im Rahmen abhängiger Beschäftigung geleistet, wenn sie fremdbestimmt bleiben, sie in einer von der anderen Seite vorgegebenen Ordnung des Betriebs aufgehen (BSG, Urt. v. 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 09.07.2014 - L 9 KR 513/12).

    Unter diesen Voraussetzungen können sogar Mitglieder von Vorständen juristischer Personen, die von Weisungen im täglichen Geschäft weitgehend frei sind, abhängige Beschäftigte sein (BSG, Urt. v. 19.06.2001 - B 12 KR 44/00 R).

  • LSG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - L 5 R 2000/13

    Sozialversicherungspflicht - Projektingenieur auf der Basis eines Rahmenvertrages

    Auszug aus SG Freiburg, 16.01.2015 - S 15 R 5324/12
    Bei der Tätigkeiten der vorliegenden Art, die vor allem die Nutzung einer IT-Umgebung umfassen, steht regelmäßig nicht der Einsatz der mittlerweile auch von vielen Privathaushalten zu privaten Zwecken vorgehaltenen Hardware (Computer, Drucker, Scanner etc.), sondern die Nutzung der speziellen (Unternehmens-)Software und des EDV-Systems des Kunden im Vordergrund, die schon aus Sicherheitsgründen nicht beliebig zugänglich sind (vgl. hierzu LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 09.04.2014 - L 5 R 2000/13).
  • LSG Hessen, 20.10.2005 - L 8/14 KR 75/04
  • BSG, 04.11.2009 - B 12 R 7/08 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht als Selbstständiger - Tätigkeit nur für

  • LSG Schleswig-Holstein, 20.11.2001 - L 1 KR 42/01

    Streitigkeit über die Pflicht zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen für

  • BSG, 24.01.2007 - B 12 KR 31/06 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - stiller Gesellschafter einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.07.2011 - L 8 R 534/10

    Rentenversicherung

  • LSG Baden-Württemberg, 09.04.2014 - L 5 R 1125/13
  • BSG, 16.08.2010 - B 12 KR 100/09 B

    Nichtzulassungsbeschwerde - grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache -

  • SG Dresden, 16.01.2013 - S 25 KR 225/10

    Versicherungspflicht eines für ein Unternehmen tätigen IT-Beraters in der

  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 14/10 R

    Sozialversicherungspflicht eines von einem Träger der öffentlichen Jugendhilfe

  • LSG Berlin-Brandenburg, 09.07.2014 - L 9 KR 513/12

    Abhängige Beschäftigung (bejaht) - Mitarbeiter in Jugendfreizeiteinrichtung -

  • BSG, 18.12.2001 - B 12 KR 10/01 R

    Fremd-Geschäftsführer - GmbH - Versicherungspflicht - Abgrenzung - abhängige

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.10.2014 - L 2 R 258/14

    Festsetzung von Sozialversicherungsbeiträgen aufgrund der von einer

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