Weitere Entscheidung unten: SG Darmstadt, 28.10.2013

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   SG Darmstadt, 29.10.2013 - S 16 AS 534/13 ER   

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SG Darmstadt, 29.10.2013 - S 16 AS 534/13 ER (https://dejure.org/2013,31159)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 29.10.2013 - S 16 AS 534/13 ER (https://dejure.org/2013,31159)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 29. Oktober 2013 - S 16 AS 534/13 ER (https://dejure.org/2013,31159)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • VG Darmstadt, 03.03.2011 - 5 K 11/10

    Zur Rücknahme eines Visums und einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von

    Auszug aus SG Darmstadt, 29.10.2013 - S 16 AS 534/13
    Insoweit besteht auch aufenthaltsrechtlich keine Veranlassung für diese Vorgehensweise, da - wie noch weiter auszuführen ist - zumindest das FreizügigG/EU eine Vermutung der Freizügigkeit von Unionsbürgern bis zur Feststellung des Wegfalls nach § 5 Abs. 5 dieses Gesetzes in sich trägt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2010, - 1 C 17/09 -, VG Darmstadt, Urt. v. 03. März 2011 - 5 K 11/10.DA -, zitiert nach Juris).
  • SG Darmstadt, 04.05.2012 - S 16 AS 282/12

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus SG Darmstadt, 29.10.2013 - S 16 AS 534/13
    Insoweit ist zunächst festzustellen, dass es sich bei dem Recht zum Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Zwecke der Arbeitssuche nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU nicht um einen Auffangtatbestand handelt, für dessen Erfüllung es genügt, dass die betreffende Person angibt, sich zur Arbeitssuche im Bundesgebiet aufzuhalten oder sich kein Aufenthaltsrecht aus einer anderen Grundfreiheit ergibt (vgl. Dienelt in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl. 2013, § 2 FreizügigG/EU Rdnr. 59, m. w. N., Beschl. der Kammer vom 04.05.2012, - S 16 AS 282/12 ER -, Juris).
  • EuGH, 19.09.2013 - C-140/12

    Brey - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

    Auszug aus SG Darmstadt, 29.10.2013 - S 16 AS 534/13
    Insoweit ist zwischenzeitlich in der Rechtsprechung des EuGH geklärt, dass "aus Art. 70 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 1 Buchst. j der Verordnung Nr. 883/2004 nicht geschlossen werden, dass das Unionsrecht einer nationalen Bestimmung wie der im Ausgangsverfahren streitigen entgegensteht, die den Anspruch auf eine besondere beitragsunabhängige Geldleistung davon abhängig macht, dass die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt in dem betreffenden Mitgliedstaat erfüllt sind." (EuGH, Urt. v. 19.09.2013, C-140/12, Rs. Brey, Juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2012 - L 5 AS 1297/12

    Leistungsausschluss für Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem

    Auszug aus SG Darmstadt, 29.10.2013 - S 16 AS 534/13
    Diese, in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertretene These (vgl. bspw. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. V. 02.08.2012, - L 5 AS 1297/12 B ER - und wohl auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.08.2012, - L 3 AS 250/12 B ER -.zitiert nach Juris) verkennt, dass die zuvor genannten europarechtlichen Vorschriften wie auch § 2 FreizügigG/EU die Entstehung des Rechts auf Freizügigkeit von tatsächlichen Gegebenheiten abhängig machen, was ausschließt, das Vorliegen eines bestimmten Tatbestandes zu unterstellen oder allein auf eine Behauptung hin als gegeben anzunehmen, um ein Freizügigkeitsrecht entstehen zu lassen.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - L 3 AS 250/12

    Luxemburger auf Arbeitsuche erhält Hartz IV

    Auszug aus SG Darmstadt, 29.10.2013 - S 16 AS 534/13
    Diese, in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertretene These (vgl. bspw. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. V. 02.08.2012, - L 5 AS 1297/12 B ER - und wohl auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.08.2012, - L 3 AS 250/12 B ER -.zitiert nach Juris) verkennt, dass die zuvor genannten europarechtlichen Vorschriften wie auch § 2 FreizügigG/EU die Entstehung des Rechts auf Freizügigkeit von tatsächlichen Gegebenheiten abhängig machen, was ausschließt, das Vorliegen eines bestimmten Tatbestandes zu unterstellen oder allein auf eine Behauptung hin als gegeben anzunehmen, um ein Freizügigkeitsrecht entstehen zu lassen.
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus SG Darmstadt, 29.10.2013 - S 16 AS 534/13
    Mit einem Abstellen auf den Schwerpunkt der Lebensverhältnisse im Gebiet der Bundesrepublik soll - auch im Sinne einer Missbrauchsabwehr - ausgeschlossen werden, dass ein Wohnsitz zur Erlangung von Sozialleistungen im Wesentlichen nur formal begründet, dieser jedoch tatsächlich weder genutzt noch beibehalten werden soll (vgl. BSG, Urt. v. 30. Januar 2013, - B 4 AS 54/12 R -, zitiert nach Juris).
  • LSG Hessen, 14.07.2011 - L 7 AS 107/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus SG Darmstadt, 29.10.2013 - S 16 AS 534/13
    Über die insoweit fehlende Glaubhaftmachung kann sich das Gericht im vorliegenden Fall aufgrund der teilweise grundlegenden Ungereimtheiten im Vortrag auch nicht im Rahmen einer Folgenabwägung (vgl. hierzu HessLSG, Beschl. v. 14. Juli 2011 - L 7 AS 107/11 B ER - m.w.N., insbesondere zur Rechtsprechung des BVerfG, zitiert nach juris) hinwegsetzen.
  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 133/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtwidrigen

    Auszug aus SG Darmstadt, 29.10.2013 - S 16 AS 534/13
    Insoweit hat das BSG bereits entschieden, dass "maßgebend für die Beurteilung eines gewöhnlichen Aufenthaltes ein zeitliches Element ("nicht nur vorübergehend"), der Wille der Person als subjektives Element und die objektiven Gegebenheiten ("unter Umständen") mit einer vorausschauenden Betrachtung künftiger Entwicklungen sind, die eine gewisse Stetigkeit und Regelmäßigkeit des Aufenthaltes erfordern, nicht jedoch eine Lückenlosigkeit." (vgl. BSG, Urt. v. 23. Mai 2012 - B 14 AS 133/11 R - m. w. N., zitiert nach Juris).
  • SG Mainz, 18.04.2016 - S 3 AS 149/16

    Vorlagebeschluss an das BVerfG - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Die bisherigen Lösungsansätze, den Betroffenen einen Anspruch gegen den Sozialhilfeträger auf eine "Mindestsicherung' nach Maßgabe des § 23 Abs. 5 SGB XII, § 73 SGB XII oder § 1a AsylbLG zuzuerkennen (Verweis auf LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 06.09.2012 - L 7 AS 758/12 B ER - Rn. 14 und vom 28.11.2012 - L 7 AS 2109/11 B ER - Rn. 14; LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 15.11.2013 - L 15 AS 365/13 B ER - Rn. 66 f.; SG Darmstadt, Beschluss vom 29.10.2013 - S 16 AS 534/13 ER - Rn. 83; Mangold / Pattar , VSSR 2008, S. 243, 267), seien nicht überzeugend.
  • LSG Hessen, 11.12.2014 - L 7 AS 528/14

    1. Der Ausschluss von Unionsbürgern mit Aufenthaltsrecht zur Arbeitssuche von

    Da sich eine Leistungsvoraussetzung des Bestehens eines Aufenthaltsrechts nicht aus den geschriebenen Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II, die in § 7 Abs. 1 Satz 1 SGB II geregelt sind, ergibt und das Fehlen eines entsprechenden Aufenthaltsrechts auch nicht zur Verneinung der sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die Gewährung von Leistungen nach dem SGB II, insbesondere nicht zu einer Verneinung des gewöhnlichen Aufenthalts einer Ausländerin oder eines Ausländers in der Bundesrepublik Deutschland im Sinne von § 30 Abs. 3 Satz 2 Sozialgesetzbuch Erstes Buch (SGB I) führt (vgl. dazu BSG, Urteil vom 30. Januar 2013, B 4 AS 54/12 R, Juris, Rdnr. 17 ff.; a.A. SG Darmstadt, Beschluss vom 29. Oktober 2013, S 16 AS 534/13 ER, Juris, Rdnr. 33), ist eine entsprechende ungeschriebene Anspruchsvoraussetzung anzunehmen, um dem Gesetzeszweck zu entsprechen.
  • SG Darmstadt, 27.01.2015 - S 20 AS 480/14

    Die Beteiligten streiten um den Anspruch der Kläger auf Leistungen der

    Solange dies nicht geschehen ist und der Aufnahmemitgliedsstaat die Beendigung nicht durch einen nationalen Rechtsakt festgestellt hat, besteht das Aufenthaltsrecht, denn es entspricht der gesetzlichen Konzeption des Freizügigkeitsrechts, von der Rechtmäßigkeit des Aufenthaltes auszugehen, solange die Ausländerbehörde nicht von ihrer Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, den Verlust oder das Nichtbestehen des Aufenthaltsrechts festzustellen (vgl. BSG, Urteil v. 30. Januar 2013 - B 4 AS 54/12 R -, in juris, vgl. auch Hess. LSG, Beschluss v. 18. Dezember 2012 - L 7 AS 624/12 B ER -, in juris, LSG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 6. März 2014 - L 31 AS 1348/13 -, in juris; andere Auffassung: SG Darmstadt, Beschluss vom 29. Oktober 2013 - S 16 AS 534/13 ER -, in juris, dieser folgt das entscheidende Gericht aus den dargelegten Gründen nicht).
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Rechtsprechung
   SG Darmstadt, 28.10.2013 - S 16 AS 534/13 ER   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,29587
SG Darmstadt, 28.10.2013 - S 16 AS 534/13 ER (https://dejure.org/2013,29587)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 28.10.2013 - S 16 AS 534/13 ER (https://dejure.org/2013,29587)
SG Darmstadt, Entscheidung vom 28. Oktober 2013 - S 16 AS 534/13 ER (https://dejure.org/2013,29587)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer

    Gewährung vorläufiger Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts an Asylbewerber; Berücksichtigung der Freizügigkeit von Unionsbürgern im Unionsgebiet

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Berlin-Brandenburg, 02.08.2012 - L 5 AS 1297/12

    Leistungsausschluss für Ausländer, deren Aufenthaltsrecht sich allein aus dem

    Auszug aus SG Darmstadt, 28.10.2013 - S 16 AS 534/13
    Diese, in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertretene These (vgl. bspw. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. V. 02.08.2012, - L 5 AS 1297/12 B ER - und wohl auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.08.2012, - L 3 AS 250/12 B ER -.zitiert nach Juris) verkennt, dass die zuvor genannten europarechtlichen Vorschriften wie auch § 2 FreizügigG/EU die Entstehung des Rechts auf Freizügigkeit von tatsächlichen Gegebenheiten abhängig machen, was ausschließt, das Vorliegen eines bestimmten Tatbestandes zu unterstellen oder allein auf eine Behauptung hin als gegeben anzunehmen, um ein Freizügigkeitsrecht entstehen zu lassen.
  • LSG Rheinland-Pfalz, 21.08.2012 - L 3 AS 250/12

    Luxemburger auf Arbeitsuche erhält Hartz IV

    Auszug aus SG Darmstadt, 28.10.2013 - S 16 AS 534/13
    Diese, in der sozialgerichtlichen Rechtsprechung teilweise vertretene These (vgl. bspw. LSG Berlin-Brandenburg, Beschl. V. 02.08.2012, - L 5 AS 1297/12 B ER - und wohl auch LSG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 21.08.2012, - L 3 AS 250/12 B ER -.zitiert nach Juris) verkennt, dass die zuvor genannten europarechtlichen Vorschriften wie auch § 2 FreizügigG/EU die Entstehung des Rechts auf Freizügigkeit von tatsächlichen Gegebenheiten abhängig machen, was ausschließt, das Vorliegen eines bestimmten Tatbestandes zu unterstellen oder allein auf eine Behauptung hin als gegeben anzunehmen, um ein Freizügigkeitsrecht entstehen zu lassen.
  • EuGH, 19.09.2013 - C-140/12

    Brey - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

    Auszug aus SG Darmstadt, 28.10.2013 - S 16 AS 534/13
    Insoweit ist zwischenzeitlich in der Rechtsprechung des EuGH geklärt, dass "aus Art. 70 Abs. 4 in Verbindung mit Art. 1 Buchst. j der Verordnung Nr. 883/2004 nicht geschlossen werden, dass das Unionsrecht einer nationalen Bestimmung wie der im Ausgangsverfahren streitigen entgegensteht, die den Anspruch auf eine besondere beitragsunabhängige Geldleistung davon abhängig macht, dass die Voraussetzungen für einen rechtmäßigen Aufenthalt in dem betreffenden Mitgliedstaat erfüllt sind." (EuGH, Urt. v. 19.09.2013, C-140/12, Rs. Brey, Juris).
  • VG Darmstadt, 03.03.2011 - 5 K 11/10

    Zur Rücknahme eines Visums und einer Aufenthaltskarte für Familienangehörige von

    Auszug aus SG Darmstadt, 28.10.2013 - S 16 AS 534/13
    Insoweit besteht auch aufenthaltsrechtlich keine Veranlassung für diese Vorgehensweise, da - wie noch weiter auszuführen ist - zumindest das FreizügigG/EU eine Vermutung der Freizügigkeit von Unionsbürgern bis zur Feststellung des Wegfalls nach § 5 Abs. 5 dieses Gesetzes in sich trägt (vgl. BVerwG, Urt. v. 16.11.2010, 1 C 17/09 -, VG Darmstadt, Urt. v. 03. März 2011 - 5 K 11/10.DA -, zitiert nach Juris).
  • SG Darmstadt, 04.05.2012 - S 16 AS 282/12

    Einstweiliger Rechtsschutz - Grundsicherung für Arbeitsuchende -

    Auszug aus SG Darmstadt, 28.10.2013 - S 16 AS 534/13
    Insoweit ist zunächst festzustellen, dass es sich bei dem Recht zum Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union zum Zwecke der Arbeitssuche nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 FreizügG/EU nicht um einen Auffangtatbestand handelt, für dessen Erfüllung es genügt, dass die betreffende Person angibt, sich zur Arbeitssuche im Bundesgebiet aufzuhalten oder sich kein Aufenthaltsrecht aus einer anderen Grundfreiheit ergibt (vgl. Dienelt in Renner/Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 10. Aufl. 2013, § 2 FreizügigG/EU Rdnr. 59, m. w. N., Beschl. der Kammer vom 04.05.2012, - S 16 AS 282/12 ER -, Juris).
  • BSG, 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - kein Leistungsausschluss wegen Aufenthalts

    Auszug aus SG Darmstadt, 28.10.2013 - S 16 AS 534/13
    Mit einem Abstellen auf den Schwerpunkt der Lebensverhältnisse im Gebiet der Bundesrepublik soll - auch im Sinne einer Missbrauchsabwehr - ausgeschlossen werden, dass ein Wohnsitz zur Erlangung von Sozialleistungen im Wesentlichen nur formal begründet, dieser jedoch tatsächlich weder genutzt noch beibehalten werden soll (vgl. BSG, Urt. v. 30. Januar 2013, - B 4 AS 54/12 R -, zitiert nach Juris).
  • LSG Hessen, 14.07.2011 - L 7 AS 107/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für ausländische

    Auszug aus SG Darmstadt, 28.10.2013 - S 16 AS 534/13
    Über die insoweit fehlende Glaubhaftmachung kann sich das Gericht im vorliegenden Fall aufgrund der teilweise grundlegenden Ungereimtheiten im Vortrag auch nicht im Rahmen einer Folgenabwägung (vgl. hierzu HessLSG, Beschl. v. 14. Juli 2011 - L 7 AS 107/11 B ER - m.w.N., insbesondere zur Rechtsprechung des BVerfG, zitiert nach juris) hinwegsetzen.
  • BSG, 23.05.2012 - B 14 AS 133/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtwidrigen

    Auszug aus SG Darmstadt, 28.10.2013 - S 16 AS 534/13
    Insoweit hat das BSG bereits entschieden, dass "maßgebend für die Beurteilung eines gewöhnlichen Aufenthaltes ein zeitliches Element ("nicht nur vorübergehend"), der Wille der Person als subjektives Element und die objektiven Gegebenheiten ("unter Umständen") mit einer vorausschauenden Betrachtung künftiger Entwicklungen sind, die eine gewisse Stetigkeit und Regelmäßigkeit des Aufenthaltes erfordern, nicht jedoch eine Lückenlosigkeit." (vgl. BSG, Urt. v. 23. Mai 2012 - B 14 AS 133/11 R - m. w. N., zitiert nach Juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2013 - L 19 AS 129/13

    "Hartz IV" - Anspruch für Migranten - Grundsicherungsleistungen für rumänische

    Anknüpfend an die Rechtsprechung des BSG (BSG Urteil vom 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R, kritisch zu dieser Rechtsprechung: SG Darmstadt, Beschluss vom 28.10.2013 - S 16 AS 534/13 ER), wonach bei einem EU-Bürger bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde nach § 6 FreizügG/EU über den Verlust des Rechts zur Einreise und auf Aufenthalt ein zukunftsoffener Aufenthalt i.S.v. § 30 SGB I unabhängig vom Vorliegen eines Aufenthaltsgrundes bzw. -rechts gegeben ist, bestand im streitbefangenen Zeitraum ein gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. Hessisches LSG Beschluss vom 30.09.2013 - L 6 AS 433/13 B ER; in diesem Sinne bereits Beschlüsse des Senats vom 19.07.2013 - L 19 AS 942/13 B ER und 22.08.2013 - L 19 AS 766/13 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 05.05.2014 - L 19 AS 430/13

    Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach SGB II für bulgarische

    Anknüpfend an die Rechtsprechung des BSG (BSG Urteil vom 30.01.2013 - B 4 AS 54/12 R, kritisch zu dieser Rechtsprechung SG Darmstadt Beschluss vom 28.10.2013 - S 16 AS 534/13 ER), wonach bei einem EU-Bürger bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde nach § 6 FreizügG/EU über den Verlust des Rechts zur Einreise und auf Aufenthalt ein zukunftsoffener Aufenthalt i.S.v. § 30 SGB I unabhängig vom Vorliegen eines Aufenthaltsgrundes bzw. -rechts gegeben ist, bestand im streitbefangenen Zeitraum ein gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 10.10.2013 - L 19 AS 129/13).
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