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Rechtsprechung
   SG Karlsruhe, 09.11.2016 - S 17 AL 1291/16   

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https://dejure.org/2016,41502
SG Karlsruhe, 09.11.2016 - S 17 AL 1291/16 (https://dejure.org/2016,41502)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 09.11.2016 - S 17 AL 1291/16 (https://dejure.org/2016,41502)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 09. November 2016 - S 17 AL 1291/16 (https://dejure.org/2016,41502)
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Kurzfassungen/Presse (4)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe wegen Weiterbildung zum Meister ist rechtswidrig

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Sperrzeit nach Eigenkündigung wegen Weiterbildung zum Meister?

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe wegen Weiterbildung zum Meister ist rechtswidrig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe wegen Weiterbildung zum Meister ist rechtswidrig - Durchführung der Bildungsmaßnahme kann nicht berufsbegleitend durchgeführt werden

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   SG Karlsruhe, 08.11.2016 - S 17 AL 1291/16   

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https://dejure.org/2016,44066
SG Karlsruhe, 08.11.2016 - S 17 AL 1291/16 (https://dejure.org/2016,44066)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 08.11.2016 - S 17 AL 1291/16 (https://dejure.org/2016,44066)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 08. November 2016 - S 17 AL 1291/16 (https://dejure.org/2016,44066)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nichteintritt einer Sperrzeit zur Teilnahme an einer Bildungsmaßnahme für die Vermittlung einer zusätzlichen Befähigung

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 159 Abs 1 S 1 SGB 3, § 159 Abs 1 S 2 Nr 1 SGB 3, Art 12 Abs 1 GG
    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit wegen Arbeitsaufgabe - Eigenkündigung - wichtiger Grund - berufliche Weiterbildung - Teilnahme am nicht berufsbegleitenden Meisterkurs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Sperrzeit bei Kündigung zur Teilnahme an Bildungsmaßnahme

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • SG Kiel, 10.02.1993 - S 9 Ar 48/91
    Auszug aus SG Karlsruhe, 08.11.2016 - S 17 AL 1291/16
    Eine Sperrzeit tritt grundsätzlich nicht ein, wenn der Arbeitslose sein Arbeitsverhältnis ordentlich kündigt, um an einer Bildungsmaßnahme teilnehmen zu können (Scholz, in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Conseriu, SGB 111, 5. Aufl., § 159, Rn. 169 mit Hinweis auf SG Kiel, U.v. 10.2.1993 - S 9 Ar 48/91).
  • BSG, 12.11.1981 - 7 RAr 21/81

    Nichteheliche Lebensgemeinschaft - Herstellung durch Zuzug - Wichtiger Grund

    Auszug aus SG Karlsruhe, 08.11.2016 - S 17 AL 1291/16
    Der wichtige Grund muss jedoch den Zeitpunkt der Auflösung des Beschäftigungsverhältnisses decken, d.h. der Arbeitnehmer muss einen wichtigen Grund dafür haben, dass er das Beschäftigungsverhältnis zu dem bestimmten, von ihm gewählten Zeitpunkt auflöst (vgl. BSG, U.v. 12.11.1981 - 7 RAr 21/81 - juris).
  • LSG Hessen, 09.08.2000 - L 6 AL 166/00

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Ablehnung einer Trainingsmaßnahme -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 08.11.2016 - S 17 AL 1291/16
    Eine Bildungsmaßnahme, die keine zusätzliche Befähigung vermittelt, ist jedoch unzumutbar und darf abgelehnt werde (LSG Hessen, U.v. 9.8.2000 - L 6 AL 166/00 - BeckRS 2008, 55147).
  • BSG, 13.08.1986 - 7 RAr 1/86

    Kündigung aus wichtigem Grund - Facharbeiter - Weiterbeschäftigung mit

    Auszug aus SG Karlsruhe, 08.11.2016 - S 17 AL 1291/16
    Durch die Lösung seines Beschäftigungsverhältnisses bei der Fa. W. hat der Kläger seine Arbeitslosigkeit zumindest grob fahrlässig herbeigeführt, da er keine konkrete Aussicht auf einen Anschlussarbeitsplatz zum Zeitpunkt der Kündigung am 12.11.2014 zum 28.02.2015 hatte (vgl. z.B. BSG, U.v. 13.8.1986 -7 RAr 1/86- juris; Karmanski, in: Brand, SGB III, 7. Aufl., 2015, § 159, Rn. 27 m.w.N.).
  • BSG, 17.10.2007 - B 11a AL 51/06 R

    Ruhen des Arbeitslosengeldes - Sperrzeit - Arbeitsaufgabe - Lösung des

    Auszug aus SG Karlsruhe, 08.11.2016 - S 17 AL 1291/16
    Das Vorliegen eines wichtigen Grundes kommt in Frage, wenn dem Arbeitnehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung seiner Interessen mit denen der Versichertengemeinschaft bzw. der Allgemeinheit ein anderes Verhalten nicht zugemutet werden kann (ständige BSG-Rspr., vgl. z.B. U.v. 17.10.2007- B 11a AL 51/06 R - juris, Rn. 35).
  • SG Karlsruhe, 20.11.2017 - S 5 AL 2937/17

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - wichtiger Grund - Teilnahme an

    Löst der Arbeitnehmer sein Beschäftigungsverhältnis, um an einer Maßnahme der beruflichen (Aufstiegs-)Fortbildung teilzunehmen, so kann er sich ggf. auf einen wichtigen Grund berufen (SG Karlsruhe, Urteil vom 8.11.2016, S 17 AL 1291/16, Rdnr. 25 - nach Juris; Scholz in: Mutschler/Schmidt-De Caluwe/Coseriu , SGB 111, 6. Aufl., § 159 Rdnr. 169; Schweiger , NZS 2016, 213, 217).
  • SG Konstanz, 19.10.2021 - S 7 AL 2364/20

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit bei Arbeitsaufgabe - Eigenkündigung - wichtiger

    Im Fall einer Kündigung, um eine Weiterbildung zu absolvieren, kann gegebenenfalls ein wichtiger Grund vorliegen (vgl. Sozialgericht Karlsruhe, Urteile vom 20.11.2017 - S 5 AL 2937/17 und vom 08.11.2016 - S 17 AL 1291/16).
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