Rechtsprechung
   SG Nordhausen, 04.12.2014 - S 17 AS 8239/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,51121
SG Nordhausen, 04.12.2014 - S 17 AS 8239/11 (https://dejure.org/2014,51121)
SG Nordhausen, Entscheidung vom 04.12.2014 - S 17 AS 8239/11 (https://dejure.org/2014,51121)
SG Nordhausen, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - S 17 AS 8239/11 (https://dejure.org/2014,51121)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,51121) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de
  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Leistungen unter Berücksichtigung der Einkommensbereinigung für Erwerbstätige bzgl. Bezugs von Wehrsold

  • Justiz Thüringen

    § 11 Abs 1 S 1 SGB 2, § 11 Abs 3 S 1 SGB 2, § 11 Abs 3 S 3 SGB 2, § 11a Abs 3 SGB 2, § 11b Abs 3 S 1 SGB 2
    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung und -berechnung - Wehrsold während einer Wehrübung - Absetzung des Freibetrages bei Erwerbstätigkeit - Unterhaltssicherungsleistungen als zweckbestimmte Leistungen - Zweckidentität - keine Aufteilung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • SG Lübeck, 29.02.2008 - S 28 AS 261/08

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Berücksichtigung von Einkommen

    Auszug aus SG Nordhausen, 04.12.2014 - S 17 AS 8239/11
    Ein derartiges Ziel kann für den Zivildienst als staatlich auferlegte Dienstpflicht nach Art. 12a Abs. 1 Grundgesetz (GG) nicht angenommen werden." (SG Lübeck, Beschluss vom 29. Februar 2008 - S 28 AS 261/08 ER -, Rn. 26, juris).
  • BSG, 29.11.2012 - B 14 AS 196/11 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Anforderungen an die Bestimmtheit von

    Auszug aus SG Nordhausen, 04.12.2014 - S 17 AS 8239/11
    Erstattungsbescheide sind nach § 50 SGB X rechtswidrig, wenn zwar die ursprünglichen Bewilligungsbescheide aufgehoben wurden, aber Änderungsbescheide mit einer neuen Leistungsbewilligung in den betreffenden laufenden Bewilligungszeiträumen - mangels Nennung im Aufhebungsbescheid - nicht aufgehoben wurden (BSG, Urteil vom 29. November 2012 - B 14 AS 196/11 R -, SozR 4-1300 § 33 Nr. 2, SozR 4-1300 § 45 Nr. 11, SozR 4-1300 § 48 Nr. 25 zitiert nach juris.) Analoges gilt für die Inbezugnahme eines nichtexistenten Bescheides.
  • LSG Hessen, 18.05.2022 - L 6 AS 94/20

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II

    So habe auch bereits das Sozialgericht Nordhausen entschieden (Hinweis auf das Urteil vom 4. Dezember 2014, S 17 AS 8239/11).

    Dies habe bereits zutreffend das Sozialgericht Nordhausen mit Urteil vom 4. Dezember 2014 (S 17 AS 8239/11) entschieden und darin ausgeführt, es handele sich bei den Mindestleistungen um eine soziale Mindestsicherung des Dienstpflichtigen und seiner Angehörigen und diese stellten damit gerade kein Entgelt für die Dienstleistung selbst dar.

    Vielmehr ist als Kernargument - zumindest im Falle von ehemaligen Zeit- und damit Berufssoldaten, wie dem Kläger - zu berücksichtigen, dass es sich bei dieser Dienstleistung als Soldat um einen Beruf und damit eine auf eigener Arbeitsleistung beruhende und auf Erwerb und Existenzsicherung abzielende Tätigkeit handelt (so Sozialgericht Nordhausen, Urteil vom 4. Dezember 2014, S 17 AS 8239/11, dem der Senat insoweit beitritt).

  • LSG Hessen, 23.08.2017 - L 6 AS 452/15

    Die Regelung zum Erwerbstätigenfreibetrag nach § 11b Abs. 2 SGB II ist auf den

    Allein der Begriff des Berufssoldaten belegt, dass es sich bei der Dienstleistung als Soldat um einen Beruf, also auch um eine auf eigener Arbeitsleistung beruhende und auf Erwerb und Existenzsicherung abzielende Tätigkeit handelt (im Gegensatz z.B. zu ehrenamtlichen Tätigkeiten.) Warum hinsichtlich der von einem ehemaligen Berufssoldaten geleisteten Wehrübung andere Grundsätze gelten sollen, ist nicht ersichtlich." (SG Nordhausen, Urteil vom 4. Dezember 2014, S 17 AS 8239/11, juris Rn. 25).
  • SG Kassel, 29.01.2019 - S 10 AS 658/17
    Wie das Sozialgericht Nordhausen mit Urteil vom 04.12.2014 (Az.: S 17 AS 8239/11) bereits zutreffend im Hinblick auf Leistungen nach § 13c USG a.F. entschieden hat, sind nach § 11a Abs. 3 S. 1 SGB II Leistungen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Vorschriften zu einem ausdrücklich genannten Zweck erbracht werden, nur soweit als Einkommen zu berücksichtigen, als die Leistungen nach dem SGB II im Einzelfall demselben Zweck dienen würden, was bei den Mindestleistungen nach § 13c USG a.F. der Fall ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht