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   SG Marburg, 17.12.2018 - S 17 KA 223/17   

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SG Marburg, 17.12.2018 - S 17 KA 223/17 (https://dejure.org/2018,45367)
SG Marburg, Entscheidung vom 17.12.2018 - S 17 KA 223/17 (https://dejure.org/2018,45367)
SG Marburg, Entscheidung vom 17. Dezember 2018 - S 17 KA 223/17 (https://dejure.org/2018,45367)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Hausärztin wehrt sich erfolgreich gegen Kürzung ihres Honorars

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Kürzung des ärztlichen Honorars

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an eine Kürzung des ärztlichen Honorars

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • LSG Bayern, 04.02.2009 - L 12 KA 27/08

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - fachübergreifende Gemeinschaftspraxis - Erfassung

    Auszug aus SG Marburg, 17.12.2018 - S 17 KA 223/17
    Es ist im Rahmen der Bestimmung der Auswirkungen einer Praxisbesonderheit im Rahmen des Schätzungsermessens nicht zulässig, der Ermittlung und Quantifizierung der Praxisbesonderheit durch einen pauschalen "Rabatt" bei der Kürzungsentscheidung aus dem Wege zu gehen (Anschluss an Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 4. Februar 2009, L 12 KA 27/08).

    Es ist nicht zulässig, der Ermittlung und Quantifizierung möglicherweise vorhandener Praxisbesonderheiten durch einen "Rabatt" bei der Kürzungsentscheidung aus dem Wege zu gehen (so auch Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 4. Februar 2009, L 12 KA 27/08).

  • BSG, 09.03.1994 - 6 RKa 18/92

    RLV 2009 - Verlangen Sie eine Offenlegung der Fallwertberechnung

    Auszug aus SG Marburg, 17.12.2018 - S 17 KA 223/17
    Das gilt umso mehr, als mit der Feststellung des offensichtlichen Missverhältnisses eine Verschlechterung der Beweisposition des Arztes verbunden ist, die dieser nur hinzunehmen braucht, wenn die Unwirtschaftlichkeit nach Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Falles als bewiesen angesehen werden kann (BSG, Urteil vom 9. März 1994, 6 RKa 18/92).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 45/02 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Prüfung der Wirtschaftlichkeit bei

    Auszug aus SG Marburg, 17.12.2018 - S 17 KA 223/17
    Ergibt die Prüfung, dass der Behandlungsaufwand des Arztes je Fall bei dem Gesamtfallwert, bei Sparten- oder bei Einzelleistungswerten in einem offensichtlichen Missverhältnis zum durchschnittlichen Aufwand der Vergleichsgruppe steht, d. h., ihn in einem Ausmaß überschreitet, das sich im Regelfall nicht mehr durch Unterschiede in der Praxisstruktur oder in den Behandlungsnotwendigkeiten erklären lässt, hat das die Wirkung eines Anscheinsbeweises der Unwirtschaftlichkeit (BSG, Urteil vom 16. Juli 2003, B 6 KA 45/02).Von welchem Grenzwert an ein offensichtliches Missverhältnis anzunehmen ist, entzieht sich einer allgemein verbindlichen Festlegung (BSG, Urteil vom 15. März 1995, 6 RKa 37/93).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 14/02 R

    Statistische Wirtschaftlichkeitsprüfung - Begründung - Honorarkürzungsbescheid -

    Auszug aus SG Marburg, 17.12.2018 - S 17 KA 223/17
    Im Rahmen der - infolge von Beurteilungs- und Ermessensspielräumen der Gremien eingeschränkten - sozialgerichtlichen Überprüfung ist nämlich erforderlich, dass zumindest die zutreffende Anwendung der einschlägigen Beurteilungsmaßstäbe im Einzelfall erkennbar und auch nachvollziehbar ist (BSG, Urteil vom 16.7.2003, B 6 KA 14/02 R).
  • BSG, 06.09.2000 - B 6 KA 24/99 R

    Feststellung der Unwirtschaftlichkeit der Verordnungsweise

    Auszug aus SG Marburg, 17.12.2018 - S 17 KA 223/17
    Ein bestimmter Patientenzuschnitt kann z. B. durch eine spezifische Qualifikation des Arztes, etwa aufgrund einer Zusatzbezeichnung bedingt sein kann (vgl. BSG, Urteil vom 6. September 2000, B 6 KA 24/99 R).
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 79/03 R

    Beschwerdeausschuss - statistische Überprüfung von Gesprächsleistungen eines

    Auszug aus SG Marburg, 17.12.2018 - S 17 KA 223/17
    Die betroffene Praxis muss sich nach der Zusammensetzung der Patienten und hinsichtlich der schwerpunktmäßig zu behandelnden Gesundheitsstörungen vom typischen Zuschnitt einer Praxis der Vergleichsgruppe unterscheiden, und diese Abweichung muss sich gerade auf die überdurchschnittlich häufig erbrachten Leistungen auswirken (BSG, Urteil vom 23. Februar 2005, B 6 KA 79/03 R).
  • BSG, 15.03.1995 - 6 RKa 37/93

    Prüfung der Wirtschaftlichkeit ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen

    Auszug aus SG Marburg, 17.12.2018 - S 17 KA 223/17
    Ergibt die Prüfung, dass der Behandlungsaufwand des Arztes je Fall bei dem Gesamtfallwert, bei Sparten- oder bei Einzelleistungswerten in einem offensichtlichen Missverhältnis zum durchschnittlichen Aufwand der Vergleichsgruppe steht, d. h., ihn in einem Ausmaß überschreitet, das sich im Regelfall nicht mehr durch Unterschiede in der Praxisstruktur oder in den Behandlungsnotwendigkeiten erklären lässt, hat das die Wirkung eines Anscheinsbeweises der Unwirtschaftlichkeit (BSG, Urteil vom 16. Juli 2003, B 6 KA 45/02).Von welchem Grenzwert an ein offensichtliches Missverhältnis anzunehmen ist, entzieht sich einer allgemein verbindlichen Festlegung (BSG, Urteil vom 15. März 1995, 6 RKa 37/93).
  • BSG, 21.06.1995 - 6 RKa 35/94

    Berücksichtigung von Praxisbesonderheiten bei der vertragsärztlichen

    Auszug aus SG Marburg, 17.12.2018 - S 17 KA 223/17
    Vielmehr muss substantiiert dargetan werden, inwiefern sich die Praxis gerade in Bezug auf diese Merkmale von den anderen Praxen der Fachgruppe unterscheidet (BSG, Urteil vom 21. Juni 1995, 6 RKa 35/94).
  • BSG, 06.05.2009 - B 6 KA 17/08 R

    Wirtschaftlichkeitsprüfung - Regress wegen der Verordnung

    Auszug aus SG Marburg, 17.12.2018 - S 17 KA 223/17
    Ein Tätigkeitsschwerpunkt allein stellt nicht schon eine Praxisbesonderheit dar (BSG, Urteil vom 6. Mai 2009, B 6 KA 17/08 R).
  • BSG, 11.12.2002 - B 6 KA 21/02 B

    Bildung von Vergleichsgruppen bei der Wirtschaftlichkeitsprüfung

    Auszug aus SG Marburg, 17.12.2018 - S 17 KA 223/17
    Zwar ist dem Beschwerdeausschuss grundsätzlich ein Entscheidungsspielraum zu belassen, ab welchem Ausmaß atypischer Praxisumstände eine engere Vergleichsgruppe gebildet wird oder eine Praxisbesonderheit anerkannt wird oder dem Arzt eine größere Überschreitung des Fachgruppendurchschnitts belassen wird (BSG, Beschluss vom 11. Dezember 2002, B 6 KA 21/02 B).
  • SG Marburg, 19.06.2019 - S 17 KA 476/17

    Honorarkürzungen wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise; Offensichtliches

    Die Kammer hat bereits entschieden, dass der im Rahmen der Prävalenzprüfung ermittelte diagnosebasierte Mehrversorgungsanteil einen Orientierungswert für das zuzugestehende Abrechnungsvolumen im Hinblick auf die GOP 35100 und 35110 EBM bietet (vgl. Urteil vom 17. Dezember 2018 - S 17 KA 223/17 ).
  • SG Marburg, 19.06.2019 - S 17 KA 409/17

    Honorarkürzungen wegen unwirtschaftlicher Behandlungsweise; Offensichtliches

    Die Kammer hat bereits entschieden, dass der im Rahmen der Prävalenzprüfung ermittelte diagnosebasierte Mehrversorgungsanteil einen Orientierungswert für das zuzugestehende Abrechnungsvolumen im Hinblick auf die GOP 35100 und 35110 EBM bietet (vgl. Urteil vom 17. Dezember 2018 - S 17 KA 223/17 ).
  • LSG Hessen, 26.10.2022 - L 4 KA 63/19

    Vertragsarztrecht

    Das gilt umso mehr, als mit der Feststellung des offensichtlichen Missverhältnisses eine Verschlechterung der Beweisposition des Arztes verbunden ist, die dieser nur hinzunehmen braucht, wenn die Unwirtschaftlichkeit nach Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Falles als bewiesen angesehen werden kann (BSG, Urteil vom 9. März 1994, 6 RKa 18/92; so auch bereits Urteil der erkennenden Kammer vom 17. Dezember 2018 - S 17 KA 223/17).
  • SG Marburg, 30.10.2019 - S 17 KA 47/16
    Das gilt umso mehr, als mit der Feststellung des offensichtlichen Missverhältnisses eine Verschlechterung der Beweisposition des Arztes verbunden ist, die dieser nur hinzunehmen braucht, wenn die Unwirtschaftlichkeit nach Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Falles als bewiesen angesehen werden kann (BSG, Urteil vom 9. März 1994, 6 RKa 18/92; so auch bereits Urteil der erkennenden Kammer vom 17. Dezember 2018 - S 17 KA 223/17 ).
  • SG Marburg, 30.10.2019 - S 17 KA 34/16
    Das gilt umso mehr, als mit der Feststellung des offensichtlichen Missverhältnisses eine Verschlechterung der Beweisposition des Arztes verbunden ist, die dieser nur hinzunehmen braucht, wenn die Unwirtschaftlichkeit nach Berücksichtigung sämtlicher Umstände des Falles als bewiesen angesehen werden kann (BSG, Urteil vom 9. März 1994, 6 RKa 18/92; so auch bereits Urteil der erkennenden Kammer vom 17. Dezember 2018 - S 17 KA 223/17 ).
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