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   SG Berlin, 30.06.2010 - S 174 AS 21949/07   

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SG Berlin, 30.06.2010 - S 174 AS 21949/07 (https://dejure.org/2010,12005)
SG Berlin, Entscheidung vom 30.06.2010 - S 174 AS 21949/07 (https://dejure.org/2010,12005)
SG Berlin, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - S 174 AS 21949/07 (https://dejure.org/2010,12005)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kosten der Unterkunft und Heizung für eine sich in einer Wohnanlage für familienorientiertes und altersgerechtes Wohnen befindenden Wohnung; Kosten der Unterkunft und Heizung als gesondert anfechtbare abtrennbare Verfügung; Voraussetzungen für eine Anwendung des ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 36/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Unzulässigkeit der Pauschalierung

    Auszug aus SG Berlin, 30.06.2010 - S 174 AS 21949/07
    Bei den Kosten der Unterkunft und Heizung handelt es sich um eine gesondert anfechtbare abtrennbare Verfügung (vgl. hierzu im Einzelnen BSG: Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 8/06 R, BSGE 97, 217 = SozR 4-4200, § 22, Nr. 1; BSG, Urteil vom 02.07.2009, B 14 AS 36/08 R; Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 48/08 R).

    Die Angemessenheitsprüfung setzt eine Einzelfallprüfung voraus und hat für die Unterkunftskosten und für die Heizkosten getrennt zu erfolgen (vgl. BSG, Urteile vom 07.11.2006, B 7b AS 18/06 R, sowie vom 02.07.2009, B 14 AS 36/08 R).

    Nach der Entscheidung des BSG im Urteil vom 02.07.2009, B 14 AS 36/08 R, - von der abzuweichen die Kammer ebenfalls keinen Anlass sieht - können die Heizkosten nicht - wie die angemessene Bruttokaltmiete - durch einen Rückgriff auf örtliche, durchschnittliche, für "einfache" Wohnungen anfallende Heizkosten bestimmt werden (BSG, a.a.O.).

    Soweit die tatsächlich anfallenden Heizkosten diesen Grenzwert nicht überschreiten, sind sie als angemessen anzusehen und vom Sozialleistungsträger zu übernehmen (vgl. BSG, Urteil vom 02.07.2009, B 14 AS 36/08 R).

    Nachdem die Heizkosten auch die Kosten der Warmwasserbereitung enthalten, sind sie um den hierfür in der Regelleistung enthaltenen Betrag zu reduzieren (vgl. BSG, Urteile vom 27.02.2008, B 14/11b AS 15/07 R und vom 02.07.2009, B 14 AS 36/08 R, Rn. 17).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus SG Berlin, 30.06.2010 - S 174 AS 21949/07
    Zwar hat das Bundessozialgericht (BSG) in seinem Urteil vom 07.11.2006 (B 7b AS 8/06 R) entschieden, dass im Hinblick auf die rechtlichen Besonderheiten einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 SGB 2 und wegen der besonderen rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten und daraus resultierenden Zweifel hinsichtlich der Bedarfsgemeinschaft die Leistungsanträge in Erweiterung der üblichen Auslegungskriterien danach zu beurteilen sind, wie die an einer Bedarfsgemeinschaft beteiligten Personen Leistungen beantragen müssen, um die für die Bedarfsgemeinschaft insgesamt gewünschten Leistungen zu erhalten; die die erweiternde Auslegung gilt allerdings nur für eine Übergangszeit bis zum 30.06.2007 (Tag der Antragstellung) .

    Bei den Kosten der Unterkunft und Heizung handelt es sich um eine gesondert anfechtbare abtrennbare Verfügung (vgl. hierzu im Einzelnen BSG: Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 8/06 R, BSGE 97, 217 = SozR 4-4200, § 22, Nr. 1; BSG, Urteil vom 02.07.2009, B 14 AS 36/08 R; Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 48/08 R).

    In Erweiterung des Grundsatzes hat das BSG in seinem Urteil vom 07.11.2006 (B 7b AS 8/06 R) entschieden, dass im Hinblick auf die rechtlichen Besonderheiten einer Bedarfsgemeinschaft im Sinne des § 7 SGB II und wegen der besonderen rechtlichen und tatsächlichen Schwierigkeiten und daraus resultierenden Zweifel hinsichtlich der Bedarfsgemeinschaft die Leistungsanträge in Erweiterung der üblichen Auslegungskriterien danach zu beurteilen sind, wie die an einer Bedarfsgemeinschaft beteiligten Personen Leistungen beantragen müssen, um die für die Bedarfsgemeinschaft insgesamt gewünschten Leistungen zu erhalten.

    Einen Anspruch der Bedarfsgemeinschaft kennt das SGB II hingegen nicht (vgl. BSG, Urteil vom 07.11.2006, B 7b AS 8/06 R).

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus SG Berlin, 30.06.2010 - S 174 AS 21949/07
    Nachdem die Heizkosten auch die Kosten der Warmwasserbereitung enthalten, sind sie um den hierfür in der Regelleistung enthaltenen Betrag zu reduzieren (vgl. BSG, Urteile vom 27.02.2008, B 14/11b AS 15/07 R und vom 02.07.2009, B 14 AS 36/08 R, Rn. 17).

    Sofern keine konkrete Erfassung der Warmwasserbereitung möglich ist, darf (nur) der tatsächlich von der Regelleistung umfasste Betrag von den Kosten der Unterkunft herausgerechnet und in Abzug gebracht werden, um eine Doppelgewährung zu vermeiden (vgl. BSG, Urteil vom 27.02.2008, B 14/11b AS 15/07).

    Danach waren hier im Zeitraum vom 01.06.2006 bis 31.10.2006 (6,22 EUR + 3,73 EUR + 3,73 EUR =) 13, 68 EUR - und nicht die von der Beklagten berücksichtigten 16, 80 EUR - sowie für den Zeitraum vom 01.11.2006 bis 30.11.2006 (6,22 EUR + 3,73 EUR + 3,73 EUR + 4,98 EUR =) 18, 66 EUR - und nicht die von der Beklagten berücksichtigen 20, 70 EUR - abzuziehen (vgl. BSG, Urteil vom 27.02.2008, B 14/11b AS 15/07), so dass Heizkosten in Höhe von 71, 32 EUR (Zeitraum 01.06.2006 bis 31.06.2006) bzw. 66, 34 EUR (Zeitraum 01.11.2006 bis 30.11.2006) anfielen.

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 18/06 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten - unangemessene

    Auszug aus SG Berlin, 30.06.2010 - S 174 AS 21949/07
    Die Angemessenheitsprüfung setzt eine Einzelfallprüfung voraus und hat für die Unterkunftskosten und für die Heizkosten getrennt zu erfolgen (vgl. BSG, Urteile vom 07.11.2006, B 7b AS 18/06 R, sowie vom 02.07.2009, B 14 AS 36/08 R).

    Nach der Rechtsprechung des BSG im Urteil vom 07.11.2006 (B 7b AS 18/06 R) - von der abzuweichen die Kammer keinen Anlass sieht - ist zur Bestimmung der abstrakten Angemessenheit einer Wohnung das Produkt aus angemessener Wohnfläche [dazu unter a)] und der Summe von angemessener Kaltmiete je Quadratmeter [dazu unter b)] und angemessenen kalten Betriebskosten [dazu unter c)] zu ermitteln.

  • BVerwG, 10.12.1969 - VIII C 104.69

    Zurückstellung von Ingenieurschülern - § 12 Abs. 4 Nr. 3a WPflG, Selbstbindung

    Auszug aus SG Berlin, 30.06.2010 - S 174 AS 21949/07
    Die Wirkung norminterpretierender Verwaltungsvorschriften bleibt daher auf den internen Bereich der Verwaltung beschränkt mit der Folge, dass ihre Beachtung oder Nichtbeachtung auf die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit eines in ihrer Anwendung ergangenen Verwaltungsaktes keinen Einfluss hat (so das BVerwG, Urteil vom 10.12.1969, VIII C 104.69).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 17.09.2008 - L 34 B 1650/08

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Überschreitung der

    Auszug aus SG Berlin, 30.06.2010 - S 174 AS 21949/07
    Bei einer fortdauernden Unterdeckung des Bedarfes könnte dieser Zweck jedoch nicht erreicht werden, da der Verlust des Wohnraumes dennoch unausweichlich wäre (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.09.2008, L 34 B 1650/08 AS ER).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 11.04.2008 - L 19 B 27/08

    Nichtzulassungsbeschwerde; Verwaltungsvorschriften; Selbstbindung der Verwaltung;

    Auszug aus SG Berlin, 30.06.2010 - S 174 AS 21949/07
    Ob er den rechtauslegenden oder norminterpretierenden Verwaltungsvorschriften entspricht, ist hingegen bedeutungslos, denn im Streitfall ist der von den Gerichten anzulegende verbindliche Beurteilungsmaßstab allein aus dem objektiven Recht zu entnehmen (vgl. BVerwG a.a.O.; LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11.04.2008, L 19 B 27/08 AS NZB).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 06.12.2007 - L 13 B 296/07

    Kosten für Untätigkeitsklage; die Rückforderung einer Bescheidausfertigung oder

    Auszug aus SG Berlin, 30.06.2010 - S 174 AS 21949/07
    Danach liegt die Kostenentscheidung im Ermessen des Gerichts, wobei alle Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen sind (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 06.12.2007, L 13 B 296/07 SB).
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 30/08 R

    Arbeitslosengeld II - unangemessene Unterkunftskosten - Kostensenkungsverfahren -

    Auszug aus SG Berlin, 30.06.2010 - S 174 AS 21949/07
    Die in der höchstrichterlichen Rechtsprechung teilweise geäußerten Bedenken, dass durch eine Anknüpfung an die landesspezifischen Bestimmungen zur Wohnraumförderung die Anwendung der bundesrechtlich einheitlich zu handhabenden Regelung des § 22 Abs. 1 SGB II mittelbar beeinflusst werden könnte (BSG, Urteil vom 19.02.2009, B 4 AS 30/08 R, Rdnr. 16), dürften damit zumindest für das Land Berlin ausgeräumt sein.
  • SG Berlin, 03.09.2007 - S 37 AS 19604/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Übernahme der bereits

    Auszug aus SG Berlin, 30.06.2010 - S 174 AS 21949/07
    Aufgrund des Bedarfsdeckungsgrundsatzes ist ein besonderer Bedarf bisher in der Rechtsprechung bei Behinderung oder Pflegebedürftigkeit (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 21.04.2006, L 6 AS 248/06 ER), bei zusätzlichen Raumbedarf für ein Kind, das nicht nur vorübergehend auswärts untergebracht ist, sich aber regelmäßig bei den Eltern aufhält [Sozialgericht (SG) Berlin, Beschluss vom 03.08.2007, S 37 AS 19604/07 ER] und für die regelmäßig, nicht nur kurzzeitige Wahrnehmung des Umgangsrechts (SG Leipzig, Urteil vom 11.05.2007, S 7 AS 445/06) anerkannt worden.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.11.2009 - L 26 AS 407/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - getrennte Angemessenheitsprüfungen

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.06.2006 - L 6 AS 248/06
  • BSG, 19.02.2009 - B 4 AS 48/08 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Neben- bzw Betriebskosten -

  • BSG, 27.01.2009 - B 14/7b AS 8/07 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Mehrbedarf für Alleinerziehende - Pflegekind

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 75/08 R

    Grundsicherungsleistungen für die Wahrnehmung des Umgangsrechts

  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 58/06 R

    Arbeitslosengeld II - fehlende Hilfebedürftigkeit des Ehegatten wegen

  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.08.2007 - L 28 B 1389/07

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Umzug - Erforderlichkeit -

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 50/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - Angemessenheitsprüfung anhand des

    Lassen sich solche weitergehenden Schlüsse aus vorhandenem Datenmaterial nicht ziehen, bietet es sich an, einen gewichteten arithmetischen Mittelwert nach Verteilung der in der Grundgesamtheit abgebildeten Wohnungen in den jeweiligen Bauklassen zu bilden (dazu Schifferdecker/Irgang/Silbermann, Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 2010, 28; SG Berlin Urteil vom 30.6.2010 - S 174 AS 21949/07 - juris RdNr 46).
  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Angemessenheitsprüfung -

    Grundlage für die vorliegende Entscheidung ist dabei der Mietspiegel für das Jahr 2005, denn ein "schlüssiges Konzept", das vorrangig der Grundsicherungsträger vorzulegen hat, muss bereits im Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung vorliegen (anders etwa SG Berlin Urteil vom 30.6.2010 - S 174 AS 21949/07 - juris RdNr 43) .

    Lassen sich solche weitergehenden Schlüsse aus vorhandenem Datenmaterial nicht ziehen, bietet es sich an, einen gewichteten arithmetischen Mittelwert nach Verteilung der in der Grundgesamtheit abgebildeten Wohnungen in den jeweiligen Bauklassen zu bilden (dazu Schifferdecker/Irgang/Silbermann, Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 2010, 28; SG Berlin Urteil vom 30.6.2010 - S 174 AS 21949/07 - juris RdNr 46).

  • BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 65/09 R

    Arbeitslosengeld II - Angemessenheit der Unterkunftskosten -

    Lassen sich solche weitergehenden Schlüsse aus vorhandenem Datenmaterial nicht ziehen, bietet es sich an, einen gewichteten arithmetischen Mittelwert nach Verteilung der in der Grundgesamtheit abgebildeten Wohnungen in den jeweiligen Bauklassen zu bilden (dazu Schifferdecker/Irgang/Silbermann, Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 2010, 28; SG Berlin Urteil vom 30.6.2010 - S 174 AS 21949/07 - juris RdNr 46).
  • BSG, 13.04.2011 - B 14 AS 85/09 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizkosten - Angemessenheitsprüfung anhand

    Lassen sich solche weitergehenden Schlüsse aus vorhandenem Datenmaterial nicht ziehen, bietet es sich an, einen gewichteten arithmetischen Mittelwert nach Verteilung der in der Grundgesamtheit abgebildeten Wohnungen in den jeweiligen Baualtersklassen zu bilden (dazu Schifferdecker/Irgang/Silbermann, Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 2010, 28; SG Berlin Urteil vom 30.6.2010 - S 174 AS 21949/07 - juris RdNr 46).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 29.03.2017 - L 32 AS 1227/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Angemessenheit der Unterkunftskosten;

    Vielmehr hält es das BSG ausdrücklich für zulässig, aus den Grundlagendaten für die Ermittlung eines qualifizierten Mietspiegels einen gewichteten arithmetischen Mittelwert nach Verteilung der in der Grundgesamtheit abgebildeten Wohnungen in den jeweiligen Bauklassen (also entsprechend der prozentualen Verteilung der Baualtersklassen) zu bilden (BSG ebd RdNr 32 unter Verweis auf Schifferdecker/Irgang/Silbermann, Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 2010, 28; SG Berlin Urteil vom 30.6.2010, S 174 AS 21949/07, juris RdNr 46; BSG-Urteil im Fall des Klägers vom 13.04.2011, B 14 AS 32/09 R, RdNr 26).
  • SG Dresden, 04.09.2015 - S 40 AS 2451/13

    Hartz IV: Musterverfahren zu den angemessenen Kosten der Unterkunft in Dresden

    Grundlage für die vorliegende Entscheidung ist dabei der Mietspiegel für das Jahr 2005, denn ein "schlüssiges Konzept", das vorrangig der Grundsicherungsträger vorzulegen hat, muss bereits im Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung vorliegen (anders etwa SG Berlin Urteil vom 30.6.2010 - S 174 AS 21949/07 - juris RdNr 43)." In dem dort entschiedenen Fall stellten die Ausführungsvorschriften der Berliner Senatsverwaltung vom 7.6.2005 und 30.5.2006 gerade kein "schlüssiges Konzept" dar, sondern das Landessozialgericht hatte dieses erst schlüssig zu machen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2012 - L 32 AS 741/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft; Angemessenheitsprüfung

    Ein "schlüssiges Konzept", das vorrangig der Grundsicherungsträger vorzulegen hat, muss zwar bereits im Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung vorliegen (vgl. BSG aaO; anders etwa SG Berlin, Urteil vom 30. Juni 2010 - S 174 AS 21949/07 - juris RdNr 43).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 21.11.2012 - L 18 AS 59/11

    Kosten der Unterkunft und Heizung - angemessene Unterkunftskosten -

    Ein "schlüssiges Konzept", das vorrangig der Grundsicherungsträger vorzulegen hat, muss zwar bereits im Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung vorliegen (vgl. BSG aaO; anders etwa SG Berlin, Urteil vom 30. Juni 2010 - S 174 AS 21949/07 - juris RdNr. 43).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2016 - L 32 AS 288/14
    Vielmehr hält es das BSG ausdrücklich für zulässig, aus den Grundlagendaten für die Ermittlung eines qualifizierten Mietspiegels einen gewichteten arithmetischen Mittelwert nach Verteilung der in der Grundgesamtheit abgebildeten Wohnungen in den jeweiligen Bauklassen zu bilden (BSG ebd RdNr 32 unter Verweis auf Schifferdecker/Irgang/Silbermann, Archiv für Wissenschaft und Praxis der sozialen Arbeit 2010, 28; SG Berlin Urteil vom 30.6.2010, S 174 AS 21949/07, juris RdNr 46).
  • SG Berlin, 17.06.2014 - S 173 AS 12742/13

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB II unter Berücksichtigung der

    Grundlage für die Beurteilung der maßgeblichen Nettokaltmiete soll nach dem BSG stets nur ein in dem fraglichen Zeitraum bereits veröffentlichter Mietspiegel sein, da ein schlüssiges Konzept bereits im Zeitpunkt der Verwaltungsentscheidung vorliegen müsse (vgl. BSG, Urteil vom 19.10.2010 - B 14 AS 2/10 R , Rn. 21; anders: SG Berlin, Urteil vom 30.06.2010 - S 174 AS 21949/07 ).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 03.04.2012 - L 32 AS 913/09

    Arbeitslosengeld II - Kosten der Unterkunft und Heizung - Angemessenheit -

  • SG Dresden, 16.12.2013 - S 12 AS 2150/12

    Leistungsgewährung in Form der Kostenübernahme von Unterkunft und Heizung

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