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SG Berlin, 21.01.2020 - S 179 AS 4920/19 ER |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- SG Berlin, 08.12.2020 - S 179 AS 10734/19
Elektronischer Widerspruch; EGVP; Elektronisches Gerichts- und …
Andere Kammern des Sozialgerichts Berlin bejahen die Zulässigkeit eine elektronischen Rechtbehelfserhebung aufgrund der seit 1. Januar 2018 geltenden Fassung des § 84 SGG (SG Berlin…, Beschluss vom 25. Oktober 2018 - S 121 AS 10417/18 ER -, Rn. 9; SG Berlin, Beschluss vom 1. Oktober 2018 - S 123 KR 9514/18 ER) oder wegen einer konkludenten Widmung durch Einrichtung einer EGVP-Adresse zur Kommunikation des SGB II-Trägers mit den Gerichten (SG Berlin, Beschluss vom 21. Januar 2020 - S 179 AS 4920/19 ER). - SG Berlin, 13.08.2020 - S 37 AS 4462/19 Insoweit wird die Auffassung vertreten, dass bereits eine geschaffene, technische Zugangsmöglichkeit, z. B. eine EGVP-Adresse, eine konkludente Widmung für die Eröffnung elektronischer Kommunikation mit den Leistungsberechtigten beinhalte, die sich auch auf Rechtsbehelfe beziehe, sofern auf den Bescheiden oder in der Rechtsbehelfsbelehrung keine entgegenstehenden Hinweise gegeben werden (SG Berlin vom 25.10.2018 - S 121 AS 10417/18 ER; LSG Schleswig-Holstein vom 20.12.2018 - L 6 AS 202/18 B ER und jüngst SG Berlin vom 21.1.2020 - S 179 AS 4920/19 ER).
- SG Lübeck, 16.10.2020 - S 16 AS 116/19
Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - elektronischer Rechtsverkehr - …
Hier wird teilweise die Auffassung vertreten, dass bereits eine geschaffene, technische Zugangsmöglichkeit eine konkludente Widmung für die Eröffnung elektronischer Kommunikation mit den Leistungsberechtigten beinhalte, die sich auch auf die Rechtsbehelfe beziehe, sofern sich in den Bescheiden oder den Rechtsbehelfsbelehrungen keine entgegenstehenden Hinweise befänden (…vgl. Pflüger, in: Juris-PK, a. a. O., Rn. 37;… wohl auch LSG Schleswig-Holstein, a. a. O.; SG Berlin, Beschluss vom 21. Januar 2020, Az. S 179 AS 4920/19 ER).