Rechtsprechung
SG Karlsruhe, 26.01.2021 - S 2 AL 4180/19 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,1624) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- Justiz Baden-Württemberg
§ 81 Abs 1 S 1 Nr 1 Alt 3 SGB 3 vom 18.12.2018, § 81 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 3 vom 20.05.2020, § 81 Abs 2 SGB 3 vom 20.05.2020, § 131a Abs 3 Nr 2 SGB 3, § 180 Abs 2 S 1 Nr 1 SGB 3
Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie - Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf - kein genereller Ausschluss für Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung - Aufstiegsweiterbildung - Arbeitserzieher in Baden-Württemberg - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Gewährung einer Weiterbildungsprämie
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Baden-Württemberg, 12.11.2019 - L 13 AL 142/19
Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Prämienzahlung bei Bestehen einer …
Auszug aus SG Karlsruhe, 26.01.2021 - S 2 AL 4180/19
Zu diesem Ergebnis muss auch das Landessozialgericht Baden-Württemberg (Urteil vom 12. November 2019 - L 13 AL 142/19 -, juris) gelangen, wenn es die Prämie nach § 131 Abs. 3 Nr. 1 SGB III ausschließlich dann einräumen will, wenn die Ausbildungsordnung eine Zwischenprüfung ausdrücklich vorsieht.
- LSG Baden-Württemberg, 25.11.2022 - L 8 AL 1596/22 Das SG habe auch bereits mit Urteil vom 26.01.2021 - S 2 Al 4180/19 - entschieden, dass eine Weiterbildungsprämie nicht das Fehlen eines staatlich anerkannten Berufsabschlusses erfordere und auch bei einer Aufstiegsweiterbildung in Betracht komme.
- SG Karlsruhe, 10.05.2022 - S 2 AL 1377/21
Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie - Voraussetzungen …
Die Prämie ist auch nicht ausgeschlossen, wenn durch die Weiterbildung eine höhere Qualifikation erreicht wird (SG Karlsruhe, Urteil vom 26. Januar 2021 - Az. S 2 AL 4180/19 - Leitsätze 1 und 2 gemäß juris, Rechtskräftig nach Rücknahme der von der Beklagten eingelegten Berufung zum Landessozialgericht Baden-Württemberg, - Az. L 3 AL 697/21 -).