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   SG Dessau-Roßlau, 20.04.2010 - S 2 AS 802/10 ER   

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https://dejure.org/2010,77902
SG Dessau-Roßlau, 20.04.2010 - S 2 AS 802/10 ER (https://dejure.org/2010,77902)
SG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 20.04.2010 - S 2 AS 802/10 ER (https://dejure.org/2010,77902)
SG Dessau-Roßlau, Entscheidung vom 20. April 2010 - S 2 AS 802/10 ER (https://dejure.org/2010,77902)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 20.04.2010 - S 2 AS 802/10
    Mangels anderweitiger Fördermöglichkeiten müsse auf den kommerziellen Nachhilfeunterricht zurückgegriffen werden und die Kosten seien nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts im Urteil vom 09.02.2010 (Az.: 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09) als laufender unabweisbarer Sonderbedarf zu übernehmen.

    aa) Anknüpfungspunkt für einen Anordnungsanspruch hinsichtlich der begehrten Nachhilfekosten als zusätzlichem und neben der Regelleistung geltend zu machendem Bedarf ist (derzeit) mangels gesetzlicher Regelung im SGB II allein die Entscheidung des BVerfG vom 09.02.2010 (Az.: 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09; abrufbar unter www.bundesverfassungsgericht.de ) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 20 Abs. 1 GG.

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 20.04.2010 - S 2 AS 802/10
    Die Gerichte müssen sich dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) schützend und fördernd vor die Grundrechte der Einzelnen stellen (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, NVwZ 2005, 927; Krodel, NZS 2006, 637ff.).
  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R

    Arbeitslosengeld II - Schülermonatskarte - kein unabweisbarer Bedarf - Darlehen -

    Auszug aus SG Dessau-Roßlau, 20.04.2010 - S 2 AS 802/10
    Grundsätzlich kann ein Förderbedarf in diesen Fällen auch nach den Regelungen der §§ 27 ff. SGB VIII (Hilfe zur Erziehung) bestehen, während das SGB II schulische Bedarfe dann nicht erfassen soll, wenn hierfür speziellere Fördermöglichkeiten besehen (vgl. dazu BSG, Urteil vom 28.10.2009, B 14 AS 44/08 R zu Fahrtkosten für eine Schülermonatskarte).
  • LSG Sachsen-Anhalt, 02.06.2010 - L 2 AS 138/10

    Arbeitslosengeld II - Kosten für Nachhilfeunterricht - Lese- und

    Im Regelfall muss ein solcher auf das Ziel des Erreichens des Klassenziels gerichtet sein (Versetzungsgefährdung als Anspruchsvoraussetzung: SG Dessau-Roßlau, Urteil vom 20. April 2010 - S 2 AS 802/10 ER).
  • SG Hildesheim, 15.07.2010 - S 55 AS 1010/10

    Nachhilfekosten für einen endgültigen Wechsel von einer Förderschule an eine

    Bei dieser Sachlage seien die strengen und auf Ausnahmefälle beschränkten Voraussetzungen der Härtefallregelung des BVerfG vom 9. Februar 2010, wie sie das Sozialgericht (SG) Dessau-Roßlau in seinem Beschluss vom 20. April 2010 - S 2 AS 802/10 ER - auf die Nachhilfesituation bezogen habe, nicht erfüllt.

    Mit dem SG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 20. April 2010 - S 2 AS 802/10 ER -, juris Rn. 31 ff., ist davon auszugehen, dass der Zweck der Härtefallklausel darin besteht, zusätzliche Sonderbedarfe nur in wenigen und atypischen Fällen anzuerkennen, in denen dies zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums mit Blick auf das darauf gerichtete besondere Grundrecht aus Art. 1 Abs. 1, 20 Abs. 1 Grundgesetz (GG) absolut unerlässlich ist.

  • SG Bremen, 06.01.2011 - S 21 AS 2626/10

    Anspruch eines Hilfebedürftigen auf Mehrbedarf gem. § 21 Abs. 6 Sozialgesetzbuch

    Nachhilfebedarf ist dementsprechend nach Ansicht der Kammer vom Leistungsträger nur dann zu übernehmen, wenn unter anderem besondere Umstände im Einzelfall dies erforderlich machen (so auch SG Dessau-Roßlau, Beschluss vom 20.04.2010, Az. S 2 AS 802/10 ER).
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