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SG Aachen, 08.05.2007 - S 20 SO 4/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Sozialhilfe
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Sozialhilfe
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erstattung von Bestattungskosten und Inkassokosten eines verstorbenen Ehemanns; Zumutbarkeit der Tragung von Bestattungskosten für eine Bezieherin von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende; Bemessung eines Pauschbetrages als Maßstab für erforderliche ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- SG Karlsruhe, 29.03.2022 - S 2 SO 2888/20
Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit der Klage - Geltendmachung von …
Kosten, die durch die Ablehnung verursacht wurden (Zinsen, Inkassokosten, Gerichtskosten etc.) können unter Berücksichtigung der engen Auslegung des Bundessozialgerichts (s.o.) nicht als erforderliche Kosten der Bestattung i. S. des § 74 SGB XII angesehen und übernommen werden (so auch Schlette in: Hauck/Noftz, SGB, 05/13, § 74 SGB XII, Rn. 16, a.A.: SG Aachen, Urt. v. 8. Mai 2007, S 20 SO 4/07;… SG Rostock, Urt. v. 24. März 2009, S 8 SO 37/06). - SG Rostock, 24.03.2009 - S 8 SO 37/06
Sozialhilfe - Übernahme von Bestattungskosten - kein Verweis auf Feuerbestattung …
Inkasso- oder Zwangsvollstreckungskosten, die dadurch entstanden sind, dass der Verpflichtete die ihm vom Bestattungsunternehmen, der Friedhofsverwaltung oder anderen in Rechnung gestellten erforderlichen Kosten der Bestattung nicht zahlen konnte und der Beklagte diese Kosten nicht rechtzeitig akzeptiert bzw. darlehensweise oder unter Widerrufsvorbehalt übernommen hat, sind ebenfalls als erforderliche Kosten der Bestattung anzusehen (vgl. SG Aachen, Urt. v. 08.05.2007 - S 20 SO 4/07 - a.A. Schlette, in: Hauck/Noftz, SGB XII, § 74 Rdnr. 16).