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   SG Berlin, 26.03.2014 - S 205 AS 11970/13   

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https://dejure.org/2014,10322
SG Berlin, 26.03.2014 - S 205 AS 11970/13 (https://dejure.org/2014,10322)
SG Berlin, Entscheidung vom 26.03.2014 - S 205 AS 11970/13 (https://dejure.org/2014,10322)
SG Berlin, Entscheidung vom 26. März 2014 - S 205 AS 11970/13 (https://dejure.org/2014,10322)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 21 Abs 7 S 1 SGB 2, § 21 Abs 7 S 2 SGB 2
    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf bei dezentraler Warmwassererzeugung - keine konkrete Feststellung eines abweichenden höheren Bedarfs - keine gesonderte Erfassung - Beweislast

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Arbeitslosengeld II unter Anerkennung eines monatlichen Mehrbedarfs für dezentrale Warmwassererzeugung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Sachsen, 11.09.2013 - L 7 AS 1574/12

    Mehrbedarf; Warmwasserbereitung

    Auszug aus SG Berlin, 26.03.2014 - S 205 AS 11970/13
    Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur eine sachgerechte, transparente und begründete Ermittlung auch für den in § 21 Abs. 7 SGB II normierten Mehrbedarf gefordert, da auch die Kosten der Warmwasserversorgung zum verfassungsrechtlich verbürgten Existenzminimum gehören (Sächsisches LSG, B. v. 11.09.2013 - L 7 AS 1574/12 NZB, juris; von Boetticher/Münder, in: LPK-SGB 11, 5. Aufl., § 21 Rn. 46; Münder, in: LPK-SGB XII, 9. Aufl., § 30 Rn. 36).

    Es handelt sich um eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage, deren Entscheidung über den Einzelfall hinaus für eine Vielzahl von Verfahren Bedeutung besitzt (vgl. Sächsisches LSG, B. v. 11.09.2013 - L 7 AS 1574/12 NZB, juris; SG Berlin, Urt. v. 27.01.2014 - S 206 AS 20884/11, unveröffentlicht).

  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus SG Berlin, 26.03.2014 - S 205 AS 11970/13
    Dieses Ergebnis wird dadurch bestätigt, dass das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung zur früheren Rechtslage, nach der eine Warmwasserpauschale bei zentraler Warmwasserversorgung von den nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II anzuerkennenden Kosten für Heizung in Abzug gebracht worden sind, weil sie bereits vom Regelsatz erfasst wurden, entschieden hat, dass eine von den normierten Pauschalen abweichende Berücksichtigung des Bedarfs für die Erzeugung mit Warmwasser nur dann in Betracht kommt, wenn diese Kosten gesondert und exakt auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs erfasst werden können (BSG, Urt. v. 06.04.2011 - B 4 AS 16/10 R, mwN; BSG, Urt. v. 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R; vgl. auch Reichel, in: jurisPR-SozR 19/2011 Anm. 5).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 16/10 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Ermittlung der Höhe des

    Auszug aus SG Berlin, 26.03.2014 - S 205 AS 11970/13
    Dieses Ergebnis wird dadurch bestätigt, dass das Bundessozialgericht in ständiger Rechtsprechung zur früheren Rechtslage, nach der eine Warmwasserpauschale bei zentraler Warmwasserversorgung von den nach § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II anzuerkennenden Kosten für Heizung in Abzug gebracht worden sind, weil sie bereits vom Regelsatz erfasst wurden, entschieden hat, dass eine von den normierten Pauschalen abweichende Berücksichtigung des Bedarfs für die Erzeugung mit Warmwasser nur dann in Betracht kommt, wenn diese Kosten gesondert und exakt auf der Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs erfasst werden können (BSG, Urt. v. 06.04.2011 - B 4 AS 16/10 R, mwN; BSG, Urt. v. 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R; vgl. auch Reichel, in: jurisPR-SozR 19/2011 Anm. 5).
  • BSG, 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R

    Zulässigkeit der kombinierten Anfechtungs- und Leistungsklage auf endgültige

    Auszug aus SG Berlin, 26.03.2014 - S 205 AS 11970/13
    Hat der Beklagte - wie hier - Arbeitslosengeld II nach § 40 Abs. 2 Nr. 1 SGB II in Verbindung mit § 328 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) lediglich vorläufig bewilligt, ist regelmäßig die Verpflichtungsklage statthaft (BSG, Urt. v. 06.04.2011 - B 4 AS 119/10 R, Rn. 21), da dem Beklagten im Hinblick auf das "Ob" und das "Wie" der Leistung grundsätzlich Ermessen zusteht.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 9 AS 541/13
    Auszug aus SG Berlin, 26.03.2014 - S 205 AS 11970/13
    Die im Gesetz festgelegten Pauschalen für den Mehrbedarf sind nicht als gesetzlich normierte Angemessenheitsgrenzen zu verstehen; sie dienen vielmehr der Verwaltungsvereinfachung und kommen gerade dann zur Anwendung, wenn sich die Warmwassererzeugungskosten in Ermangelung entsprechender technischer Vorrichtung nicht konkret ermitteln lassen (LSG Nordrhein-Westfalen, B. v. 28.05.2013 - L 9 AS 541/13 B, juris; ebenso SG Berlin, Urt. v. 27.01.2014 - S 206 AS 20884/11, unveröffentlicht; Schmidt, in: Oestreicher, SGB II/XII, 64. EL XI/11, § 21 SGB II Rn. 73).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.04.2017 - L 32 AS 2665/15

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf für dezentrale Warmwassererzeugung -

    Dem Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 26. März 2014 - S 205 AS 11970/13, wonach die Pauschalen nicht verfassungswidrig ermittelt worden seien, sei nicht zu folgen.

    Besteht eine Differenz zwischen dem im Regelbedarf enthaltenen Anteil für Strom und den insgesamt anfallenden Stromkosten, kann nicht unterstellt werden, dass der Strom-Mehrbetrag genau die für die Warmwassererzeugung benötigte Energie ist (Hinweis auf Sozialgericht Berlin vom 26. März 2014 - S 205 AS 11970/13, Rdnr. 29, zitiert nach juris).

    Schließlich ist entgegen der Ansicht des Sozialgerichts Berlin (Urteil vom 26. März 2014 - S 205 AS 11970/13, Rdnr. 31, zitiert nach juris) auch nicht aufgrund des Wortlauts der Vorschrift, der historischen Auslegung und des Sinn und Zwecks der Vorschrift davon auszugehen, dass es in Fällen, in denen es an einer konkreten Erfassung der Aufwendungen für die dezentrale Warmwassererzeugung fehlt, bei der Gewährung der im Gesetz geregelten Pauschalen zu verbleiben hat.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.07.2016 - L 25 AS 535/16

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf wegen dezentraler Warmwassererzeugung -

    Denn eine Berücksichtigung eines höheren Bedarfs kann im Einzelfall nur dann erfolgen, wenn dieser Bedarf konkret mit einer technischen Einrichtung ermittelt werden kann (vgl. Urteil des Landessozialgerichts Bayern vom 18. September 2014 - L 11 AS 293/13 - m. w. N.; Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 27. Januar 2014 - L 19 AS 2013/13 NZB - Sozialgericht Berlin, Urteil vom 26. März 2014 - S 205 AS 11970/13 - alle bei juris) oder - soweit Leistungen für die Vergangenheit in Rede stehen - ermittelt worden ist.

    Insbesondere eine Schätzung des Mehrbedarfs sieht das Gesetz nicht vor, zumal es, da die Schätzungsgrundlagen des Vollbeweises bedürfen, hier auch bereits an einer ausreichenden, das heißt ohne vernünftige Zweifel anzunehmenden Schätzungsgrundlage fehlt (vgl. Sozialgericht Berlin, Urteil vom 26. März 2014 - S 205 AS 11970/13 - Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. Januar 2014 - L 6 AS 1667/12 - juris).

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