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SG Berlin, 23.02.2015 - S 211 KR 2196/12 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Krankenversicherung
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 130a Abs 3a S 1 SGB 5, § 130a Abs 3a S 3 SGB 5
Krankenversicherung - Arzneimittel - Preisfestsetzung - Arzneimittelhersteller - Einführung größerer Packungen eines Arzneimittels ohne Veränderung der Darreichungsform - unmittelbarer Preisvergleich - keine Anwendung des § 130a Abs 3a S 3 SGB 5 - Angebot von ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Möglichkeit von Preisabschlägen bei dem zur Behandlung von Multipler Sklerose zugelassenen Medikament "Rebif"
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- LSG Hessen, 30.06.2011 - L 8 KR 198/08
Krankenversicherung - Arzneimittel - Gewährung von Arzneimittelherstellerrabatt …
Auszug aus SG Berlin, 23.02.2015 - S 211 KR 2196/12
Zwar erfolgt die Abrechnung des Abschlages nach § 130a Abs. 3a Satz 3 SGB V primär zwischen den Krankenkassen und den Apotheken und nachgelagert im Verhältnis zwischen Apotheken und den pharmazeutischen Unternehmen (vgl. zu den Einzelheiten Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. Juni 2011 - L 8 KR 198/08 - juris, Rn. 6, 58 ff.).
- LSG Bayern, 01.12.2020 - L 20 KR 251/20
Einstweiliger Rechtsschutz bei Arzneimittelrabattabschlag
Zwar seien die bisherigen entschiedenen Klagen jeweils als Feststellungsklage angesehen worden (BSG B 3 KR 1/15 R, B 3 KR 11/17 R und SG Berlin S 211 KR 2196/12), doch hätten dort jeweils andere Fallkonstellationen zugrunde gelegen. - LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2023 - L 14 KR 258/18
Herstellerabschlag - Durchschnittsbildung - Rabatte der pharmazeutischen …
Zu Unrecht sehe der Beklagte in seinem Leitfaden die Bildung eines Durchschnittspreises vor, dies widerspreche dem Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Ermächtigungsnorm sowie der Gesetzesbegründung (…Verweis auf BT-Drs. 17/2170, S. 37, Verweis auf Sozialgerichts Berlin, Urteil vom 23. Februar 2015 - S 211 KR 2196/12 [Rebif]).