Rechtsprechung
   SG Berlin, 23.02.2015 - S 211 KR 2196/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10667
SG Berlin, 23.02.2015 - S 211 KR 2196/12 (https://dejure.org/2015,10667)
SG Berlin, Entscheidung vom 23.02.2015 - S 211 KR 2196/12 (https://dejure.org/2015,10667)
SG Berlin, Entscheidung vom 23. Februar 2015 - S 211 KR 2196/12 (https://dejure.org/2015,10667)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,10667) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 130a Abs 3a S 1 SGB 5, § 130a Abs 3a S 3 SGB 5
    Krankenversicherung - Arzneimittel - Preisfestsetzung - Arzneimittelhersteller - Einführung größerer Packungen eines Arzneimittels ohne Veränderung der Darreichungsform - unmittelbarer Preisvergleich - keine Anwendung des § 130a Abs 3a S 3 SGB 5 - Angebot von ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Möglichkeit von Preisabschlägen bei dem zur Behandlung von Multipler Sklerose zugelassenen Medikament "Rebif"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • LSG Hessen, 30.06.2011 - L 8 KR 198/08

    Krankenversicherung - Arzneimittel - Gewährung von Arzneimittelherstellerrabatt

    Auszug aus SG Berlin, 23.02.2015 - S 211 KR 2196/12
    Zwar erfolgt die Abrechnung des Abschlages nach § 130a Abs. 3a Satz 3 SGB V primär zwischen den Krankenkassen und den Apotheken und nachgelagert im Verhältnis zwischen Apotheken und den pharmazeutischen Unternehmen (vgl. zu den Einzelheiten Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 30. Juni 2011 - L 8 KR 198/08 - juris, Rn. 6, 58 ff.).
  • LSG Bayern, 01.12.2020 - L 20 KR 251/20

    Einstweiliger Rechtsschutz bei Arzneimittelrabattabschlag

    Zwar seien die bisherigen entschiedenen Klagen jeweils als Feststellungsklage angesehen worden (BSG B 3 KR 1/15 R, B 3 KR 11/17 R und SG Berlin S 211 KR 2196/12), doch hätten dort jeweils andere Fallkonstellationen zugrunde gelegen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 19.10.2023 - L 14 KR 258/18

    Herstellerabschlag - Durchschnittsbildung - Rabatte der pharmazeutischen

    Zu Unrecht sehe der Beklagte in seinem Leitfaden die Bildung eines Durchschnittspreises vor, dies widerspreche dem Wortlaut sowie Sinn und Zweck der Ermächtigungsnorm sowie der Gesetzesbegründung (Verweis auf BT-Drs. 17/2170, S. 37, Verweis auf Sozialgerichts Berlin, Urteil vom 23. Februar 2015 - S 211 KR 2196/12 [Rebif]).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht