Rechtsprechung
SG Lüneburg, 10.12.2007 - S 25 AS 1623/07 ER |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- openjur.de
Versagung von einstweiligem Rechtsschutz wegen fehlender Mitwirkung
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 60 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 SGB I; § 7 Abs. 1 Nr. 3 SGB II; § 31 Abs. 4 Nr. 1 SGB II; § 103 S. 1 SGG
Grundsicherungsleistungen für den Arbeitssuchenden im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Pflicht eines Arbeitssuchenden zur Offenlegung seiner Einkommensverhältnisse und Verwmögensverhältnisse; Verpflichtung eines Arbeitssuchenden zum Nachweis über seinen Kontostand ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Grundsicherungsleistungen für den Arbeitssuchenden im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes; Pflicht eines Arbeitssuchenden zur Offenlegung seiner Einkommensverhältnisse und Verwmögensverhältnisse; Verpflichtung eines Arbeitssuchenden zum Nachweis über seinen Kontostand ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (3)
- LSG Hessen, 22.08.2005 - L 7 AS 32/05
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Nachweis der Hilfebedürftigkeit - …
Auszug aus SG Lüneburg, 10.12.2007 - S 25 AS 1623/07
Einen (Anfangs-)Verdacht auf beabsichtigten Leistungsmissbrauch im Einzelfall, wie ihn das Hessische Landessozialgericht (vgl. etwa Beschluss vom 22. August 2005 - L 7 AS 32/05 ER) als Voraussetzung für das Verlangen der Vorlage für notwendig erachtet, hält die Kammer nach den obigen Ausführungen nicht für erforderlich. - LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2006 - L 9 B 48/06
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Auszug aus SG Lüneburg, 10.12.2007 - S 25 AS 1623/07
Bei den Kontoauszügen handelt es sich um derartige Beweisurkunden (so auch Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12. Juli 2006 - L 9 B 48/06 AS ER). - VG Sigmaringen, 23.11.2000 - 2 K 1886/99
Auszug aus SG Lüneburg, 10.12.2007 - S 25 AS 1623/07
Falls der Arbeitsuchende z. B. seine Hilfebedürftigkeit durch Schenkungen im Vorfeld der Antragstellung selbst herbeigeführt hätte, könnten zivilrechtliche Rückforderungsansprüche bestehen (§ 528 BGB: Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers), die - sofern rechtlich und tatsächlich durchsetzbar - der Hilfebedürftigkeit entgegenstehen könnten (vgl. etwa Verwaltungsgericht Sigmaringen, Urteil vom 23.November2000, - 2 K 1886/99).
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.05.2014 - L 31 AS 762/14
"Reichsdeutsche" - Identitätsnachweis
Dieses könnte zwar fehlen, wenn das angestrebte Ziel auf einfachere und näherliegende Weise - insbesondere durch eigene (zumutbare) Mitwirkungshandlungen - erreicht werden kann und sich dadurch die Einleitung gerichtlicher Schritte als überflüssig erweist (…vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, § 86b Rn 26b;… vor § 51 Rn. 16 ff.; SG Lüneburg, Beschluss vom 10.12.2007 - S 25 AS 1623/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.01.2009 - L 7 B 398/08 AS). - SG Bremen, 24.02.2010 - S 18 AS 286/10 Am Rechtsschutzbedürfnis fehlt es, wenn das angestrebte Ziel auf einfachere und näherlie-gende Weise - insbesondere durch eigene (zumutbare) Mitwirkungshandlungen - erreicht werden kann und sich dadurch die Einleitung gerichtlicher Schritte als überflüssig erweist (…vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, § 86b Rn 26b;… vor § 51 Rn. 16 ff.; SG Lüneburg, Beschluss vom 10.12.2007 - S 25 AS 1623/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.01.2009 - L 7 B 398/08 AS).
- SG Würzburg, 11.02.2022 - S 15 SO 4/22
Fehlendes Rechtsschutzinteresse an einer Entscheidung im einstweiligen …
Da der Antragsteller die ihm sowohl vom Jobcenter M. als auch vom Antragsgegner auferlegten und zumutbaren Mitwirkungshandlungen bislang noch nicht erfüllt hat und ihm die Nachholung der Mitwirkung zumutbar ist, steht ihm ein einfacherer Weg zur Seite, eine Auszahlung von Grundsicherungsleistungen selbst herbeizuführen (so auch SG Lüneburg, Beschluss vom 10.12.2007 - S 25 AS 1623/07 ER - Rn. 3 ff.). - SG Potsdam, 14.10.2015 - S 40 AS 1749/15
Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis, wenn eigene, zumutbare Mitwirkungshandlungen …
Am Rechtsschutzbedürfnis fehlt es, wenn das angestrebte Ziel auf einfachere und näherliegende Weise - insbesondere durch eigene (zumutbare) Mitwirkungshandlungen - erreicht werden kann und sich dadurch die Einleitung gerichtlicher Schritte als überflüssig erweist (…vgl. Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 9. Auflage, § 86b Rn. 26b;… vor § 51 Rn. 16 ff.; SG Lüneburg, Beschluss vom 10.12.2007 - S 25 AS 1623/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.01.2009 - L 7 B 398/08 AS, Juris).