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   SG Dortmund, 10.06.2009 - S 26 R 245/06   

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https://dejure.org/2009,29963
SG Dortmund, 10.06.2009 - S 26 R 245/06 (https://dejure.org/2009,29963)
SG Dortmund, Entscheidung vom 10.06.2009 - S 26 R 245/06 (https://dejure.org/2009,29963)
SG Dortmund, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - S 26 R 245/06 (https://dejure.org/2009,29963)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einscannen einer behördlichen Akte und Übersenden als entsprechende CD durch den Prozessbevollmächtigten als ausreichend für ein Geltendmachen der Dokumentenpauschale; Begriff der Ablichtung anhand des Wortlautes des Gebührentatbestandes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 26.06.2006 - 1 Ws 261/06

    Erfallen der Dokumentenpauschale

    Auszug aus SG Dortmund, 10.06.2009 - S 26 R 245/06
    Zwar ist der Rechtsprechung des OLG Bamberg zuzustimmen, dass mit der Dokumentenpauschale der Aufwand an Material abgegolten werden soll (schon fraglich ist hingegen die Auffassung, dass mit der Pauschale auch der Arbeitszeitaufwand abgegolten werden soll, denn dieser dürfte in erster Linie durch die Gebühren entlohnt sein) und der Zeitaufwand beim Einscannen dem des Fotokopierens entsprechen kann und auch beim Einscannen Materialkosten in Form von Geräteanschaffungen anfallen ( OLG Bamberg, Beschl.v. 26.6.2006, 1 Ws 261/06 ).
  • BGH, 05.07.2001 - I ZR 335/98

    Scanner; Erhebung einer urheberrechtlichen Vergütung

    Auszug aus SG Dortmund, 10.06.2009 - S 26 R 245/06
    Zwar erfüllt auch das Scannen eines Schriftstückes dieses Erfordernis, denn dabei wird das Schriftstück abgetastet und ein Duplikat in elektronischer Form erstellt, mithin zunächst eine ablichtungsgleiche Wirkung erzielt (vgl. BGH GRUR 2002, 246 ff).
  • SG Nordhausen, 27.06.2016 - S 13 SF 2009/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - Einscannen und

    Eine Berücksichtigung von bloßen Scans scheidet insoweit aus (vgl. AG Hannover, Beschluss vom 31. Januar 2014 - 218 Ls 3161 Js 31640/12 (598/12), 218 Ls 598/12 - juris, Rn. 7; im Ergebnis ebenso: SG Dortmund, Beschluss vom 10. Juni 2009 - S 26 R 245/06 -, juris).
  • LG Dortmund, 16.12.2009 - 36 Qs 112/09

    Erstattungsfähigkeit einer Dokumentenpauschale

    Das Amtsgericht ist im Anschluss an eine Entscheidung des SG Dortmund vom 10.06.2009 - S 26 R 245/06 (zitiert nach juris) der Auffassung, dass ein Einscannen und Abspeichern von Akten in einer elektronischen Datei den Gebührentatbestand der Nr. 7000 der W RVG nicht erfüllt.
  • LSG Bayern, 13.12.2012 - L 15 SF 325/11

    Das Einscannen muss im Rahmen von Nr. 7000 Ziff. 1 lit. a VV RVG wie das

    Letztlich aber kommt der Senat zum Ergebnis, dass Scannen im Rahmen von Nr. 7000 Ziff. 1 lit. a VV RVG als Ablichten behandelt werden muss; dies steht auch in Einklang mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. aus der Rechtsprechung nur OLG Bamberg, NJW 2006, S. 3504; vgl. aus der Literatur statt vieler Hansens, Die Dokumentenpauschale nach dem RVG, RVGreport 2004, S. 402 ff.; a.A. SG Dortmund, Beschluss vom 10.06.2009 - S 26 R 245/06).
  • LG Dortmund, 16.12.2009 - 36 Qs 110 Js 320/0E-112/09 Ls 11/09

    Anspruch auf Ersatz einer Dokumentenpauschale für die Herstellung und Überlassung

    Das Amtsgericht ist im Anschluss an eine Entscheidung des SG Dortmund vom 10.06.2009 ? S 26 R 245/06 (zitiert nach juris) der Auffassung dass ein Einscannen und Abspeichern von Akten in einer elektronischen Datei den Gebührentatbestand der Nr. 7000 der VV RVG nicht erfüllt.
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