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   SG München, 20.01.2017 - S 28 KA 698/15   

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SG München, 20.01.2017 - S 28 KA 698/15 (https://dejure.org/2017,1975)
SG München, Entscheidung vom 20.01.2017 - S 28 KA 698/15 (https://dejure.org/2017,1975)
SG München, Entscheidung vom 20. Januar 2017 - S 28 KA 698/15 (https://dejure.org/2017,1975)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücknahme und Neufestsetzung von Honorarbescheiden wegen Verstoßes gegen die vertragsärztlichen Vertretungsregelungen und gegen den Grundsatz der persönlichen Leistungserbringung

  • rewis.io

    Rücknahme und Neufestsetzung der Honorarbescheide eines Arztes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 14.12.2011 - B 6 KA 31/10 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Bindung der Ärzte einer fachgebiets- und

    Auszug aus SG München, 20.01.2017 - S 28 KA 698/15
    Die Beklagte wies darauf hin, dass sie bis zum BSG-Urteil vom 14.12.2011 (Az. B 6 KA 31/10 R) Vertretungen im Sinne von § 32 Ärzte-ZV grundsätzlich auch innerhalb von Fachgebiets-und/oder versorgungsbereichsübergreifenden Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) für zulässig gehalten habe, um BAG-Partnern auch dann eine gemeinsame Berufsausübung zu ermöglichen, wenn sie einen unterschiedlichen Zulassungsstatus besitzen.

    Im Fall der Klägerin findet § 32 Abs. 1 Ärzte-ZV Anwendung, da es sich um eine fachübergreifende Gemeinschaftspraxis handelt und der Ausfall eines Partners nicht durch die weiterhin tätigen anderen Partner aufgefangen werden kann (vgl. BSG, Urteil vom 14.12.2011, Az. B 6 KA 31/10 R, Rn. 29).

  • BSG, 13.08.2014 - B 6 KA 3/14 B
    Auszug aus SG München, 20.01.2017 - S 28 KA 698/15
    Das BSG hat, soweit ersichtlich, lediglich in einem Beschluss aus dem Jahr 2014 zu der Frage Stellung genommen und ausgeführt, dass bereits aus dem Wortlaut der Vorschrift hervorgehe, dass es nicht auf die einzelnen Tage ankomme, an denen der Vertreter tätig wird, sondern auf den Zeitraum, in dem die Vertretung aus einem der genannten Gründe erforderlich ist (BSG, Beschluss vom 13.08.2014, Az. B 6 KA 3/14 B, Rn. 6 zum gleichlautenden § 32 Abs. 1 Satz 2 Zahnärzte-ZV).
  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95

    Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung

    Auszug aus SG München, 20.01.2017 - S 28 KA 698/15
    Im Ergebnis liegt somit das Honorar-Risiko auf der Seite des Arztes, der in seiner Honorarabrechnung unrichtige Angaben gemacht hat (BSG, Urteil vom 17.09.1997, Az. 6 RKa 86/95, Rn. 21).
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