Rechtsprechung
SG München, 06.04.2017 - S 29 KR 1627/15 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- adipositas-anwalt.de
Postbariatrische Wiederherstellungs- und Mammachirurgie
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht , S. 57 (Kurzinformation)
Krankenversicherungsrecht | Kostenerstattung | Genehmigungsfiktion | "Erforderliche" Leistung | Wiederherstellungsoperation
Verfahrensgang
- SG München, 06.04.2017 - S 29 KR 1627/15
- LSG Bayern, 03.05.2018 - L 4 KR 297/17
- BSG, 27.08.2019 - B 1 KR 36/18 R
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 08.03.2016 - B 1 KR 25/15 R
Krankenversicherung - Antrag auf Krankenbehandlung (hier Psychotherapie) - …
Auszug aus SG München, 06.04.2017 - S 29 KR 1627/15
Das BSG hat in seinem Urteil vom 8. März 2016 (BSG, Urteil vom 8. März 2016, B 1 KR 25/15 R, Juris) dazu folgende Voraussetzungen aufgestellt:.Auf alle weiteren Argumentationen bezüglich einer Begrenzung des $ 13 Abs. 3a SGBV, etwa allein auf einen Anspruch auf Erstattung der Kosten für medizinisch notwendig und bereits selbstbeschaffte Leistungen sind nach Auffassung des Gerichts mit der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 8. März 2016, B 1 KR 25/15 R hinfällig. Dort werden zweifelsfrei der Naturalleistungsanspruch und der naturalleistungsersetzende Kostenerstattungsanspruch nebeneinander gestellt. Dabei wird vor allem herausgestellt, dass der Naturalleistungsanspruch Kraft Genehmigungsfiktion auch mittellosen Versicherten, die nicht in der Lage sind, sich die begehrte Leistung selbst zu beschaffen, ermöglichen soll, die fiktiv genehmigte Leistung (als Sachleistung) zu erhalten (…BSGE, a.a.O., Rn. 25).
Auch eine fingierte Genehmigung bleibt wirksam, solange sie nicht zurückgenommen, widerrufen, anderweitig aufgehoben oder durch Zeitablauf oder auf andere Weise erledigt ist (BSG, Urteil vom 8. März 2016, a.a.O., Rn. 31).
- LSG Bayern, 23.02.2016 - L 5 KR 351/14
Fingierte Genehmigung § 13 Abs. 3a SGB V - kontinuierliche Glucose-Messung (CGMS)
Auszug aus SG München, 06.04.2017 - S 29 KR 1627/15
Die Frist begann demnach mit dem Tag nach Eingang des Antrags also am 2, September 2015, Die 5-Wochen-Frist endete mit Ablauf des 3. Oktober 2014, also am 6. Oktober 2015 (vgl. zur Fristberechnung: Bayrisches LSG, Urteil vom 23. Februar 2016, L 5 KR 351/14, Juris, Rn 29).