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   SG Dresden, 12.12.2016 - S 3 AS 5728/14   

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https://dejure.org/2016,50133
SG Dresden, 12.12.2016 - S 3 AS 5728/14 (https://dejure.org/2016,50133)
SG Dresden, Entscheidung vom 12.12.2016 - S 3 AS 5728/14 (https://dejure.org/2016,50133)
SG Dresden, Entscheidung vom 12. Dezember 2016 - S 3 AS 5728/14 (https://dejure.org/2016,50133)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Fahrtkosten zur ambulanten Psychotherapie als Mehrbedarf im Rahmen der Grundsicherungsleistungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)

    Jobcenter muss außergewöhnliche Fahrtkosten zu Therapie erstatten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Jobcenter muss außergewöhnliche Fahrtkosten zu Therapie erstatten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Jobcenter muss außergewöhnliche Fahrtkosten zu Therapie erstatten

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 123 (Kurzinformation)

    Sozialrecht/Opferentschädigungsrecht/Impfschadensrecht/Blindengeld | Übernahme von Fahrkosten zur ambulanten Psychotherapie

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Jobcenter muss außergewöhnliche Fahrtkosten zu Therapie erstatten - SG bejaht Vorliegen eines unabweisbaren, laufenden besonderen Bedarfs

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BSG, 12.12.2013 - B 4 AS 6/13 R

    Arbeitslosengeld II bzw Sozialgeld - Zusatzkosten für kieferorthopädische

    Auszug aus SG Dresden, 12.12.2016 - S 3 AS 5728/14
    Eine Ablehnung gelte daher nicht, wie bei einer unbefristeten Ablehnung von Leistungen ohne Folgeantrag (vgl. hierzu BSG Urteil vom 12.12.2013, Az.: B 4 AS 6/13; Urteil vom 15.04.2008, AZ.: B 14/7b AS 52/06 R und schon BSG Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7b AS 14/06 R), bis zur mündlichen Verhandlung fort, sondern sei durch den Bewilligungsabschnitt begrenzt, auch ohne dass dies im Ablehnungsbescheid bzgl. des Mehrbedarfs ausdrücklich erwähnt werden muss.

    Soweit dies, wie vorliegend, nicht geschieht, ist der Streitgegenstand auf den im Antragszeitpunkt laufenden Bewilligungsabschnitt beschränkt (vgl. B 4 AS 6/13, Rn. 12, 13).

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus SG Dresden, 12.12.2016 - S 3 AS 5728/14
    Eine Ablehnung gelte daher nicht, wie bei einer unbefristeten Ablehnung von Leistungen ohne Folgeantrag (vgl. hierzu BSG Urteil vom 12.12.2013, Az.: B 4 AS 6/13; Urteil vom 15.04.2008, AZ.: B 14/7b AS 52/06 R und schon BSG Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7b AS 14/06 R), bis zur mündlichen Verhandlung fort, sondern sei durch den Bewilligungsabschnitt begrenzt, auch ohne dass dies im Ablehnungsbescheid bzgl. des Mehrbedarfs ausdrücklich erwähnt werden muss.
  • BSG, 06.03.2012 - B 1 KR 24/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch auf Hautpflegemittel bei nicht nachgewiesenem

    Auszug aus SG Dresden, 12.12.2016 - S 3 AS 5728/14
    bb) Zwar wies der für Krankenversicherungsrecht zuständige erste Senat eine Klage auf Übernahme der Kosten für nicht verschreibungspflichtige Medikamente ab (vgl. Urteil vom 06.03.2012, Az.: B 1 KR 24/10 R) und stellte in seinem dritten Leitsatz fest: "Benötigen Versicherte krankheitsbedingt Mittel, die verfassungskonform nicht dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung unterfallen, sichern die bei Hilfebedürftigkeit eingreifenden Teile des Sozialsystems das verfassungsrechtlich garantierte Existenzminimum.".
  • BSG, 15.04.2008 - B 14/7b AS 52/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung -

    Auszug aus SG Dresden, 12.12.2016 - S 3 AS 5728/14
    Eine Ablehnung gelte daher nicht, wie bei einer unbefristeten Ablehnung von Leistungen ohne Folgeantrag (vgl. hierzu BSG Urteil vom 12.12.2013, Az.: B 4 AS 6/13; Urteil vom 15.04.2008, AZ.: B 14/7b AS 52/06 R und schon BSG Urteil vom 07.11.2006, Az.: B 7b AS 14/06 R), bis zur mündlichen Verhandlung fort, sondern sei durch den Bewilligungsabschnitt begrenzt, auch ohne dass dies im Ablehnungsbescheid bzgl. des Mehrbedarfs ausdrücklich erwähnt werden muss.
  • BSG, 26.05.2011 - B 14 AS 146/10 R

    Arbeitslosengeld II - Übernahme der Kosten für nicht verschreibungspflichtige

    Auszug aus SG Dresden, 12.12.2016 - S 3 AS 5728/14
    cc) Vor diesem Hintergrund entschied der 14. Senat des BSG (vgl. Urteil des BSG vom 26.05.2011, Az.: B 14 AS 146/10 R), dass jedenfalls verschreibungsfreie Medikamente im Regelsatz enthalten sein müssten, weil ansonsten das abschließende System des SGB V durchbrochen würde.
  • LSG Sachsen, 25.09.2013 - L 7 AS 83/12

    Anspruch auf Arbeitslosengeld II; Kostenübernahme für Fahrten zu ambulanten

    Auszug aus SG Dresden, 12.12.2016 - S 3 AS 5728/14
    Die Kammer teilt daher nicht die vom Sächsischen Landessozialgericht ausdrücklich vertretene Auffassung, dass Fahrtkosten zur ambulanten Therapie, die von der Krankenversicherung nicht übernommen werden, nicht vom Grundsicherungsträger zu erstatten seien (vgl. Beschluss vom 25.09.2013, Az.: L 7 AS 83/12 NZB).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Dresden, 12.12.2016 - S 3 AS 5728/14
    Die Vorschrift wurde in das SGB II infolge der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts aufgenommen (vgl. BVerfG, Urteil vom 09. Februar 2010 - 1 BvL 1/09), in dem das BVerfG zwar die Pauschalierung des Regelsatzes grundsätzlich als verfassungsgemäß eingeschätzt hat, in seinem 4. Leitsatz aber präzisierte: "Der Gesetzgeber kann den typischen Bedarf zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums durch einen monatlichen Festbetrag decken, muss aber für einen darüber hinausgehenden unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarf einen zusätzlichen Leistungsanspruch einräumen.".
  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit

    Auszug aus SG Dresden, 12.12.2016 - S 3 AS 5728/14
    Allerdings hat das Bundessozialgericht mehrfach festgestellt, dass Mehrbedarfe gemäß § 21 Abs. 6 SGB II, wie sie vorliegend begehrt werden, keinen abtrennbaren Streitgegenstand darstellen, sondern dass immer die gesamte Regelleistung für diesen Zeitabschnitt zu prüfen sei (vgl. schon BSG Urteil vom 02.07.2009, Az.: B 14 AS 54/08 R).
  • LSG Bayern, 09.03.2017 - L 7 AS 167/17

    Mehrbedarfsleistungen im Zusammenhang mit einer cranio-mandibulären Dysfunktion

    Außergewöhnliche Fahrtkosten seien daher nach dem SGB II vom Jobcenter zu übernehmen (Sozialgericht Dresden Urteil vom 12.12.2016, Az.: 3 AS 5728/14).
  • LSG Hessen, 10.07.2019 - L 6 AS 565/17
    Der Regelsatz sei gemäß § 20 Abs. 1 Satz 4 SGB II eigenverantwortlich individuell einzusetzen und die Leistungsbezieher seien insoweit frei, aber auch gehalten, je nach individuellem Bedarf innerhalb des Regelsatzes Ausgabenpositionen zu verschieben (Hinweis auf: SG Dresden, Urteil vom 12. Dezember 2016 - S 3 AS 5728/14 -, juris Rn. 57).
  • SG Dresden, 14.01.2019 - S 20 AS 6498/15

    Gewährung eines Mehrbedarfes für Fahrtkosten zu Physiotherapie und ambulanten

    Dies kann auf Fahrtkosten zu ambulanten Arzt- und Therapieterminen zutreffen (so auch: SG Dresden, Urteil vom 10. November 2016 - S 28 AS 5929/12 - Urteil vom 12. Dezember 2016 - S 3 AS 5728/14 -, juris; a. A. noch: Sächsisches Landessozialgericht, Beschluss vom 25. September 2013 - L 7 AS 83/12 NZB -).
  • SG Kassel, 08.08.2017 - S 2 AS 498/15
    Zwar ist der Regelsatz gemäß § 20 Abs. 1 S. 4 SGB II eigenverantwortlich individuell einzusetzen und die Leistungsbezieher sind insoweit frei aber auch gehalten, je nach individuellem Bedarf innerhalb des Regelsatzes Ausgabenpositionen zu verschieben (vgl. SG Dresden, Urteil vom 12. Dezember 2016, Az.: S 3 AS 5728/14 - juris Rn. 57).
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