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   SG Dortmund, 13.10.2014 - S 31 AL 573/12   

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https://dejure.org/2014,34215
SG Dortmund, 13.10.2014 - S 31 AL 573/12 (https://dejure.org/2014,34215)
SG Dortmund, Entscheidung vom 13.10.2014 - S 31 AL 573/12 (https://dejure.org/2014,34215)
SG Dortmund, Entscheidung vom 13. Oktober 2014 - S 31 AL 573/12 (https://dejure.org/2014,34215)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchend-Meldung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Beginn der Sperrzeit bei verspäteter Arbeitssuchendmeldung

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Arbeitslosengeld - Beginn der Sperrzeit bei verspäteter Meldung

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sperrfrist bei zu spät abgegebener Arbeitsuchendmeldung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Verspätete Arbeitsuchendmeldung: Sperrzeit für Bezug von Arbeitslosengeld beginnt mit dem Tag der verspäteten Meldung - SG Dortmund zur Beginn einer Sperrzeit bei einer verspäteten Arbeitssuchmeldung

Papierfundstellen

  • NZA 2014, 1386
  • NZS 2015, 35
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 05.08.1999 - B 7 AL 14/99 R

    Arbeitslosengeld - Ruhen - Sperrzeit - Vorverlegung des Endzeitpunktes eines

    Auszug aus SG Dortmund, 13.10.2014 - S 31 AL 573/12
    Es ist seit langem höchstrichterlich anerkannt, daß eine Sperrzeit ablaufen kann, ohne daß Arbeitslosigkeit oder gar ein Leistungsanspruch begonnen hat (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts 7 Rar 106/89 in SozR 3-4100 § 119 Nr. 3 und B 7 AL 14/99 R in SozR 3-4100 § 119 Nr. 17).

    Dies liegt daran, daß der Gesetzgeber zur Verwaltungsvereinfachung bewußt von einer Bindung der Sperrzeit an Entstehung und Fortbestand eines Leistungsanspruchs abgesehen hat (vgl. Urteil des Bundessozialgericht B 7 AL 14/99 R in juris Rdnr. 24).

  • BSG, 25.04.1990 - 7 RAr 106/89

    Sperrzeit bei ordentlicher Kündigung

    Auszug aus SG Dortmund, 13.10.2014 - S 31 AL 573/12
    Es ist seit langem höchstrichterlich anerkannt, daß eine Sperrzeit ablaufen kann, ohne daß Arbeitslosigkeit oder gar ein Leistungsanspruch begonnen hat (vgl. Urteile des Bundessozialgerichts 7 Rar 106/89 in SozR 3-4100 § 119 Nr. 3 und B 7 AL 14/99 R in SozR 3-4100 § 119 Nr. 17).
  • BSG, 29.01.2001 - B 7 AL 16/00 R

    Anwendung des SGB III bei Arbeitslosenhilfeanspruch

    Auszug aus SG Dortmund, 13.10.2014 - S 31 AL 573/12
    § 2 Abs. 2 SGB I stellt eine sich auch an die Sozialgerichte richtende Auslegungsregel dar, wonach die Vorschriften der Sozialgesetzbücher nicht zu Ungunsten der Leistungsbezieher ausgelegt werden dürfen (vgl. Urteile des BSG vom 29. Januar 2001, B 7 AL 16/00 R in BSGE 87, 262-269 und vom 14. Dezember 2006, B 1 KR 6/06 R in SozR 4-2500 § 44 Nr. 11).
  • BSG, 11.03.2004 - B 13 RJ 16/03 R

    Altersrente wegen Arbeitslosigkeit - Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit -

    Auszug aus SG Dortmund, 13.10.2014 - S 31 AL 573/12
    Insoweit kann auch kein Herstellungsanspruch eingreifen (auf eine Arbeitsuchendmeldung ohnehin nicht anwendbar, vgl. Urteil des Bundessozialgerichts vom 11. März 20004, B 13 RJ 16/03 R in BSGE 92, 241ff).
  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 6/06 R

    Krankenversicherung - kein Ende der freiwilligen Mitgliedschaft für die Dauer des

    Auszug aus SG Dortmund, 13.10.2014 - S 31 AL 573/12
    § 2 Abs. 2 SGB I stellt eine sich auch an die Sozialgerichte richtende Auslegungsregel dar, wonach die Vorschriften der Sozialgesetzbücher nicht zu Ungunsten der Leistungsbezieher ausgelegt werden dürfen (vgl. Urteile des BSG vom 29. Januar 2001, B 7 AL 16/00 R in BSGE 87, 262-269 und vom 14. Dezember 2006, B 1 KR 6/06 R in SozR 4-2500 § 44 Nr. 11).
  • BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 56/06 R

    Minderung des Arbeitslosengeldes - verspätete Meldung - frühzeitige Arbeitssuche

    Auszug aus SG Dortmund, 13.10.2014 - S 31 AL 573/12
    Zwar ist in Rechtsprechung und Literatur anerkannt, daß eine Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung nur dann eintritt, wenn der Versicherte vorwerfbar und schuldhaft gehandelt hat (vgl. Hauck/Noftz/Rademacker § 38 SGB III Rdnr. 47, Brand in Brand Kommentar zum SGB III 5. Aufl. § 38 Rdnr. 11 und 12, BSG B 7/7a AL 56/06 R in SozR 4-4300 § 37 b Nr. 5).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.05.2017 - L 8 AL 2132/16

    Arbeitslosengeldanspruch - Sperrzeit bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung -

    Dies habe auch das SG Dortmund (Az. S 31 AL 573/12) zutreffend entschieden.
  • SG Dortmund, 23.05.2016 - S 31 AL 966/13

    Keine nebenberufliche Beschäftigung einer Schulbetreuungskraft

    Die Sperrzeit würde also am 01. Mai 2013 beginnen und nach einer Woche ablaufen (vgl. Rechtsprechung der erkennenden Kammer sowie der 22. Kammer des Sozialgerichts Dortmund, z.B. Urteile S 31 AL 573/12 und S 22 AL 1146/10).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2018 - L 7 AL 62/16
    Die insoweit teilweise unter Abstellung auf den vermeintlich eindeutigen Wortlaut abweichend vertretene Auffassung einer unabhängig von einer tatsächlich eintretenden Beschäftigungslosigkeit jeweils mit dem Tag nach dem letztmöglichen Termin zur Arbeitsuchendmeldung beginnenden Sperrzeit (vgl. Winkler in Gagel, SGB III § 159 Rn 348; Lüdtke in LPK-SGB III, § 159 Rn 46; SG Dortmund, Urteil vom 13. Oktober 2014 - S 31 AL 573/12) überzeugt den Senat vor dem ausgeführten Hintergrund nicht.
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