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   SG Frankfurt/Main, 04.12.2014 - S 32 AS 1815/14 ER   

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https://dejure.org/2014,39333
SG Frankfurt/Main, 04.12.2014 - S 32 AS 1815/14 ER (https://dejure.org/2014,39333)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04.12.2014 - S 32 AS 1815/14 ER (https://dejure.org/2014,39333)
SG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04. Dezember 2014 - S 32 AS 1815/14 ER (https://dejure.org/2014,39333)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Kein Hartz IV für arbeitslose Unionsbürger

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Hartz IV für arbeitslose Unionsbürger - Arbeitsloser und auch zuvor nicht erwerbstätiger rumänischer Unionsbürger hat keinen Anspruch auf Hilfeleistungen von Jobcenter

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 04.06.2009 - C-22/08

    EIN ARBEITSUCHENDER, DER TATSÄCHLICHE VERBINDUNGEN MIT DEM ARBEITSMARKT EINES

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 04.12.2014 - S 32 AS 1815/14
    Der EuGH hat zur Arbeitnehmereigenschaft in der Rechtssache Vatsouras/Koupatantze in seinem Urteil vom 4.6.2009 (C-22/08 und C-23/08, juris Rn. 26) ausgeführt: "Insoweit ist daran zu erinnern, dass der Begriff "Arbeitnehmer" im Sinne von Art. 39 EG nach ständiger Rechtsprechung ein Begriff des Gemeinschaftsrechts ist, der nicht eng auszulegen ist.

    Aus den früheren Ausführungen des EuGH im Urteil vom 2.6.2009 in der Rechtssache Vatsouras/Koupatantze (C-22/08 und C-23/08) zur Vereinbarkeit von Art. 24 der Richtlinie 2004/38/EG mit Art. 39 EG (juris Rn. 34 - 39) - nicht zur Vereinbarkeit des § 7 SGB II mit Europarecht -, folgt nichts anderes.

  • EuGH, 11.11.2014 - C-333/13

    Nicht erwerbstätige Unionsbürger, die sich allein mit dem Ziel, in den Genuss von

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 04.12.2014 - S 32 AS 1815/14
    Der Antragsgegner beruft sich im Wesentlichen auf den Anspruchsausschluss des § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II und das Urteil des EuGH vom 11.11.2014 in der Rechtssache Dano (C-333/13).

    Der EuGH hat in der Rechtssache Dano mit Urteil vom 11.11.2014 (C-333/13, juris) entschieden, dass Art. 24 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 Buchst. b dieser Richtlinie und Art. 4 der Verordnung (EG) 883/2004 in der durch die Verordnung 1244/2010 geänderten Fassung dahin auszulegen sind, dass sie der Regelung eines Mitgliedstaats nicht entgegenstehen, nach der Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten vom Bezug bestimmter "besonderer beitragsunabhängiger Geldleistungen" im Sinne des Art. 70 Abs. 2 der Verordnung (EG) 883/2004 ausgeschlossen werden, während Staatsangehörige des Aufnahmemitgliedstaats, die sich in der gleichen Situation befinden, diese Leistungen erhalten, sofern den betreffenden Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten im Aufnahmemitgliedstaat kein Aufenthaltsrecht nach der Richtlinie 2004/38/EG zusteht.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.11.2013 - L 15 AS 365/13

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 04.12.2014 - S 32 AS 1815/14
    Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen hat in seinem Beschluss vom 15.11.2013, L 15 AS 365/13 B ER, hierzu ausgeführt: "Es ist - soweit ersichtlich - in der sozialhilferechtlichen Literatur unumstritten, dass auch bei Vorliegen von Leistungsausschlussgründen Ausländern, die sich in der Bundesrepublik aufhalten, ein Anspruch auf die nach den Umständen des Einzelfalls unabweisbar gebotenen Leistungen erhalten bleibt (...).
  • BVerfG, 07.11.2005 - 1 BvR 1178/05

    Verfassungsmäßigkeit der Verurteilung zur Zahlung von Betreuungsunterhalt über

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 04.12.2014 - S 32 AS 1815/14
    Denn wenn ein Gericht eine gesetzliche Bestimmung, etwa § 7 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 SGB II oder § 23 Abs. 3 SGB XII für verfassungswidrig hält, muss es diese nach Art. 100 Abs. 1 GG dem BVerfG vorlegen, darf sich aber nicht aus der Rolle des Normanwenders in die einer normsetzenden Instanz begeben und sich damit der Bindung an Recht und Gesetz i.S.v. Art. 20 Abs. 3 GG entziehen Das gilt auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (vgl. BVerfG, Beschluss v. 7.11.2005 - 1 BvR 1178/05, juris).
  • EuGH, 19.09.2013 - C-140/12

    Brey - Freizügigkeit - Unionsbürgerschaft - Richtlinie 2004/38/EG - Recht auf

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 04.12.2014 - S 32 AS 1815/14
    Der EuGH hat in der Rechtssache Brey (C-140/12) in seinem Urteil vom 19.9.2013 (juris Rn. 53) ausgeführt: "Hingegen soll die Richtlinie 2004/38/EG zwar die Ausübung des jedem Unionsbürger unmittelbar aus dem Vertrag erwachsenden elementaren und persönlichen Rechts erleichtern und verstärken, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten (...), doch soll sie auch - wie aus ihrem Art. 1 Buchst. a hervorgeht - näher die Bedingungen regeln, unter denen dieses Recht ausgeübt werden kann (...), zu denen im Falle eines Aufenthalts von über drei Monaten die Bedingungen gemäß Art. 7 Abs. 1 Buchst. b dieser Richtlinie gehören, wonach Unionsbürger, die die Arbeitnehmereigenschaft nicht oder nicht mehr besitzen, über ausreichende Existenzmittel verfügen müssen." Das Aufenthaltsrechts nach Art. 7 der Richtlinie (Buchstabe b und c) ist daran geknüpft, dass die betreffende Person für sich und ihre Familienangehörigen über ausreichende Existenzmittel verfügt, so dass sie während ihres Aufenthalts keine Sozialhilfeleistungen des Aufnahmemitgliedstaats in Anspruch nehmen muss und sie und ihre Familienangehörigen über einen umfassenden Krankenversicherungsschutz im Aufnahmemitgliedstaat verfügen.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.05.2014 - L 8 SO 129/14

    Anspruch auf Gewährung lebensunterhaltssichernder Leistungen nach dem SGB XII im

    Auszug aus SG Frankfurt/Main, 04.12.2014 - S 32 AS 1815/14
    Danach sind von dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 1 Satz 2 SGB II betroffene Personen, auch wenn sie erwerbsfähig i.S. des § 8 Abs. 1 SGB II sind, nicht nach dem SGB II "dem Grunde nach leistungsberechtigt" (vgl. § 21 SGB XII) und können damit einen Anspruch auf lebensunterhaltssichernde Leistungen nach dem 3. Kapitel des SGB XII haben (LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 23.5.2014, L 8 SO 129/14 B ER, juris Rn. 14 ff mit umfassenden Nachweisen).
  • SG Darmstadt, 27.01.2015 - S 20 AS 480/14

    Die Beteiligten streiten um den Anspruch der Kläger auf Leistungen der

    Entgegen der Ansicht einiger Gerichte (so LSG Hamburg, Beschluss vom 1. Dezember 2014 - L 4 AS 444/14 B ER -, LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. Dezember 2014 - L 2 AS 1623/14 B ER -, LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2014 - L 20 AS 2697/14 B ER - und SG Frankfurt am Main, Beschluss vom 4. Dezember 2014 - S 32 AS 1815/14 ER, sämtlichst in juris) kann die Vorschrift, nach Auffassung des entscheidenden Gerichts, nicht erweiternd als Auffangnorm ausgelegt werden, für Fälle, in denen kein anderes (legales) Aufenthaltsrecht ersichtlich ist (so auch 6. Senat des Hessischen LSG, zuletzt im Beschluss vom 5. Februar 2015, Az.: L 6 AS 883/14 B ER).
  • SG Hamburg, 05.01.2015 - S 10 AS 4323/14

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer in den

    Auf die - weiterhin in Rechtsprechung und Literatur umstrittene - Frage der Vereinbarkeit des Leistungsausschlusses für bloße Arbeit suchende nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II mit Unionsrecht kommt es daher vorliegend nicht an (s. dazu zuletzt EuGH, Urteil vom 11.11.2014 - C-333/13 - Dano , und das noch anhängige Vorabentscheidungsverfahren des BSG vom 12.12.2013 - B 4 AS 9/13 R -, Az. beim EuGH: C -67/14; für die Europarechtskonformität des Leistungsausschlusses nach § 7 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 SGB II bei "wirtschaftlich inaktiven Unionsbürgern" s. zuletzt LSG Hamburg, Beschluss vom 01.12.2014 - L 4 AS 444/14 B ER; weitergehend, für die Zulässigkeit des Leistungsausschlusses und unter ausdrücklicher Bezugnahme auf EuGH vom 11.11.2014 im Falle des Aufenthalts allein zur Arbeitsuche SG Frankfurt, Beschluss vom 04.12.2014 - S 32 AS 1815/14 ER).
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