Rechtsprechung
SG Dortmund, 25.01.2008 - S 34 R 50/06 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Rentenversicherung
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen aus einer Betriebsprüfung mangels geeigneter Lohnunterlagen für das Vorliegen geringfügiger Beschäftigungen; Anwendung des Grundsatzes der objektiven Beweislast für die Beitragserhebung nach der im Steuerverfahren ...
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Schwarzarbeit - Unternehmer haftet 30 Jahre für Sozialversicherungsbeiträge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (8)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Schwarzarbeit: Unternehmer haftet 30 Jahre für Sozialversiche-rungsbeiträge
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
30 Jahre Sozialversicherungsbeiträge für Schwarzarbeit
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Lange Verjährungsfrist für Beitragsnachzahlungen wegen Schwarzarbeit
- onlineurteile.de (Kurzmitteilung)
Schwarzarbeit in einer Spedition - Für vorsätzlich nicht gezahlte Sozialversicherungsbeiträge haftet ein Unternehmer 30 Jahre lang
- jed.de (Kurzinformation)
Verjährung von Sozialabgaben für Schwarzarbeiter erst nach 30 Jahren
- rente-rentenberater.de (Kurzinformation)
Sozialversicherungsbeiträge: Unternehmer haftet dafür
- juraforum.de (Kurzinformation)
Schwarzarbeit: Unternehmer haftet 30 Jahre für Sozialversicherungsbeiträge
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Schwarzarbeit: Unternehmer haftet 30 Jahre für Sozialversicherungsbeiträge - Vorsätzlich vorenthaltene Beiträge haben längere Verjährungsfristen
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Schwarzarbeit - Haftung für Sozialversicherungsbeiträge
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 14.07.2004 - B 12 KR 1/04 R
Versicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Beitragspflicht - …
Auszug aus SG Dortmund, 25.01.2008 - S 34 R 50/06
Eine im Jahre 1998 vorangegangene Betriebsprüfung führe nicht zur Verwirkung der Beitragsforderungen, weil bei Betriebsprüfungen das Vertrauen der Beitragsschuldner in die Nichtbeanstandung einer unterbliebenen Beitragsentrichtung nicht geschützt sei (Hinweis auf: BSGE 93, 119 S. 129). - BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R
Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen
Auszug aus SG Dortmund, 25.01.2008 - S 34 R 50/06
Ungeachtet des Eingeständnisses vorsätzlichen Handelns durch den Geschäftsführer der Klägerin lässt bereits der Umstand von Schwarzarbeit den Rückschluss zu, dass es auch Ziel des Arbeitgebers war, sozialversicherungsrechtliche Pflichten zu umgehen (BSG SozR 3 - 2400 § 25 Nr. 7; jurisPK-SGB IV § 25 RdNr. 30).