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   SG Düsseldorf, 13.06.2013 - S 35 VG 21/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,12658
SG Düsseldorf, 13.06.2013 - S 35 VG 21/10 (https://dejure.org/2013,12658)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 13.06.2013 - S 35 VG 21/10 (https://dejure.org/2013,12658)
SG Düsseldorf, Entscheidung vom 13. Juni 2013 - S 35 VG 21/10 (https://dejure.org/2013,12658)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beweislast hinsichtlich des Vorliegens eines Angriffs bei Ansprüchen nach Opferentschädigungsgesetz; Beweislastverteilung nach Verhinderung der Aufklärung durch schlampige Ermittlungstätigkeit der Polizei

  • rabüro.de

    Zum Anspruch auf Opferentschädigung des Opfers einer Straftat aufgrund dilletantischer Ermittlungsarbeit der Polizei

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Bordellbesuch mit Folgen - nach dilettantischen Ermittlungen Entschädigung

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Aus welchen Gründen auch immer

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Opferentschädigung - Beweislastumkehr wegen unzureichender Ermittlungsarbeit

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Opferentschädigung nach Bordellbesuch

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Opferentschädigung nach Bordellbesuch

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Leichter Opferentschädigung bei schlampiger Polizeiarbeit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Tätlicher Angriff nach Bordellbesuch - Geschädigter hat Anspruch auf Opferentschädigung - Unzureichende Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft nach erfolgter Straftat dürfen nicht zu Lasten des Betroffenen gehen

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 23.10.1985 - 9a RVg 4/83

    Waisengrundrente - Ersatz eines Unterhaltsanspruchs - Halbwaisengrundrente -

    Auszug aus SG Düsseldorf, 13.06.2013 - S 35 VG 21/10
    Die Entschädigung der Opfer von Straftaten resultiert aus der besonderen bzw. gesteigerten Verantwortung des Staates für die Unvollkommenheit staatlicher Verbrechensbekämpfung (BSGE 59, 40, 44; Kunz a.a.O. § 1 Anmerkung 1).
  • LSG Baden-Württemberg, 02.02.2017 - L 6 VG 2591/16
    Anders als in dem von ihm zitierten Urteil des SG Düsseldorf vom 13. Juni 2013 (S 35 VG 21/10) haben der Beklagte und auch die Strafverfolgungsbehörden - trotz der erst mehrere Jahre nach dem Vorfall erfolgte Anzeige durch den Kläger - umfangreiche Ermittlungen unternommen, Unterlagen beigezogen und Zeugen sowie Beschuldigte vernommen.
  • SG Aachen, 07.03.2017 - S 18 VG 20/15
    Eine Beweislastumkehr kommt vorliegend selbst dann nicht in Betracht, wenn man der Auffassung des Sozialgerichts Düsseldorf (Urteil vom 13. Juni 2013 - S 35 VG 21/10 -, Rn. 42, juris; Weiner, in: Gelhausen, Weiner, 6. Aufl. 2015, Rn. 70) folgen und dem Beklagten als staatlicher Entität ausgebliebene ernstliche Ermittlungen der ebenfalls staatlichen Strafverfolgungsbehörden dieser Art zum Nachteil gereichen lassen wollte, gleichwohl den Beklagten eine eigene, auf die entschädigungsrechtlich relevanten Tatsachen gerichtete Amtsermittlungspflicht trifft (vgl. Weiner, in: Gelhausen/Weiner, 6. Aufl. 2015, § 1, Rn. 66) und eine Umkehr der Beweislast nach der Rechtsprechung des BSG allenfalls bei einer schuldhaft unterlassenen bzw. unvollkommenen Beweiserhebung oder einer Beweisvereitelung durch denjenigen, dem die Unerweislichkeit der Tatsachen zum prozessualen Vorteil gereicht, in Betracht kommt (BSG, Beschluss vom 09. Dezember 2016 - B 9 V 35/16 B -, Rn. 14, juris) und der Gesetzgeber i. Ü. den typischerweise in der sozialen Entschädigung vorkommenden Beweisschwierigkeiten bereits durch begrenzte Regeln zu Gunsten der Geschädigten Rechnung getragen (vgl. BSG, Urteil vom 30. November 2006 - B 9a VS 1/05 R -, Rn. 23, juris; BSG, Urteil vom 22. Juni 1988 - 9/9a RVg 3/87 -, BSGE 63, 270-273, SozR 1500 § 128 Nr. 34, Rn. 12 f.; Kunz/Zellner, OEG, 4. Auflage 1999, § 1, Rn. 75) hat.
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