Rechtsprechung
SG München, 10.05.2016 - S 37 EG 90/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung von Quartalsprämien als Einkommen bei der Bemessung des Anspruchs auf Elterngeld
Wird zitiert von ... (6) Neu Zitiert selbst (6)
- BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 7/13 R
Zuordnung von Entgelt zu den sonstigen Bezügen im Lohnsteuerabzugsverfahren - …
Auszug aus SG München, 10.05.2016 - S 37 EG 90/15
Die vom Kläger genannte Rechtsprechung des BSG in drei Urteilen vom 26.03.2014 (Az. 10 EG 7/13 R, B 10 EG 12/13 R und B 10 EG 14/13 R) führt zu keiner anderen Beurteilung.Das Bundessozialgericht hält daher vom Grundsatz her nur eine Auslegung des § 2 Abs. 7 Satz 2 BEEG (§ 2c Abs. 1 Satz 2 BEEG in der bis zum 31.12.2014 geltenden Fassung) für vertretbar, die sich "typisierend am normgemäßen Ablauf der Besteuerung orientiert und danach fragt, wie die einzelnen Entgeltkomponenten im Lohnsteuerabzugsverfahren zu behandeln sind" (Urteil vom 26.03.2014, Az. B 10 EG 7/13 R, Juris, Rn. 29).
Damit entspricht die neue gesetzliche Regelung exakt den Vorgaben der BSG-Rechtsprechung in den Urteilen vom 26.03.2014 (Az. B 10 EG 7/13 R, B 10 EG 12/13 R und B 10 EG 14/13 R).
Die Nichtberücksichtigung von "sonstigen Bezügen" - vorliegend der Quartalsprovisionen - ist auch mit Blick auf den Zweck des Elterngeldes sachlich gerechtfertigt (vgl. zu den diesbezüglichen Vorgaben: BSG, Urteil vom 26.03.2014, a. a. O., Rn. 30).
- BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 14/13 R
Elterngeld - Berücksichtigung von Provisionen - sonstige Bezüge - laufender …
Auszug aus SG München, 10.05.2016 - S 37 EG 90/15
In wessen Verantwortungsbereich die sachlich-rechnerische Unrichtigkeit fällt, ist unerheblich; einzige tatbestandliche Voraussetzung ist die Rechtswidrigkeit des Honorarbescheides ( den Vorgaben des BSG im Urteil vom 26.03.2014 (Az. B 10 EG 14/13 R) und dem Grundgedanken des Elterngeldes als Lohnersatzleistung widerspreche.Die vom Kläger genannte Rechtsprechung des BSG in drei Urteilen vom 26.03.2014 (Az. 10 EG 7/13 R, B 10 EG 12/13 R und B 10 EG 14/13 R) führt zu keiner anderen Beurteilung.
Damit entspricht die neue gesetzliche Regelung exakt den Vorgaben der BSG-Rechtsprechung in den Urteilen vom 26.03.2014 (Az. B 10 EG 7/13 R, B 10 EG 12/13 R und B 10 EG 14/13 R).
- BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 12/13 R
Zuordnung von Entgelt zu den sonstigen Bezügen im Lohnsteuerabzugsverfahren - …
Auszug aus SG München, 10.05.2016 - S 37 EG 90/15
Die vom Kläger genannte Rechtsprechung des BSG in drei Urteilen vom 26.03.2014 (Az. 10 EG 7/13 R, B 10 EG 12/13 R und B 10 EG 14/13 R) führt zu keiner anderen Beurteilung.Damit entspricht die neue gesetzliche Regelung exakt den Vorgaben der BSG-Rechtsprechung in den Urteilen vom 26.03.2014 (Az. B 10 EG 7/13 R, B 10 EG 12/13 R und B 10 EG 14/13 R).
- BSG, 03.12.2009 - B 10 EG 3/09 R
Elterngeld - Höhe - Einkommen - Einnahmen - sonstige Bezüge - laufender …
Auszug aus SG München, 10.05.2016 - S 37 EG 90/15
Diese Funktion kann das Elterngeld nur erfüllen, wenn seiner Berechnung diejenigen Einkünfte zugrunde gelegt werden, die während des gesetzlich definierten letzten wirtschaftlichen Dauerzustandes den Lebensstandard des Elterngeldberechtigten geprägt haben (zur Einkommensersatzfunktion des Elterngeldes, BSG, Urteil vom 03.12.2009, Az. B 10 EG 3/09 R - BSGE 105, 84 = SozR 4-7837 § 2 Nr. 4, Rdnr. 32, 33 m. w. N.). - BSG, 30.06.2004 - B 6 KA 34/03 R
Kassenzahnärztliche Vereinigung - rückwirkende Korrektur - individuell …
Auszug aus SG München, 10.05.2016 - S 37 EG 90/15
entsprechend heranzuziehen (vgl. BSGE 93, 69, 76 = SozR 4-2500 § 85 Nr. 11, RdNr. 18). - BSG, 28.08.2013 - B 6 KA 43/12 R
Kassenärztliche Vereinigung - Ausschluss der sachlich-rechnerischen …
Auszug aus SG München, 10.05.2016 - S 37 EG 90/15
BSG, Urteil vom 28.08.2013, Az. B 6 KA 43/12 R.
- LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 EG 1557/16
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - …
Es steht dem Gesetzgeber zweifellos frei, typisierend festzulegen, welche Einkünfte als prägend für den letzten wirtschaftlichen Dauerzustand der Elterngeldberechtigten vor der Geburt des Kindes angesehen werden sollen (dazu SG München, 10.05.2006, S 37 EG 90/15, juris). - LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 EG 2516/16
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - …
Es steht dem Gesetzgeber zweifellos frei, typisierend festzulegen, welche Einkünfte als prägend für den letzten wirtschaftlichen Dauerzustand der Elterngeldberechtigten vor der Geburt des Kindes angesehen werden sollen (dazu SG München, 10.05.2006, S 37 EG 90/15, juris). - LSG Baden-Württemberg, 13.12.2016 - L 11 EG 2589/16
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - …
Es steht dem Gesetzgeber zweifellos frei, typisierend festzulegen, welche Einkünfte als prägend für den letzten wirtschaftlichen Dauerzustand der Elterngeldberechtigten vor der Geburt des Kindes angesehen werden sollen (dazu SG München, 10.05.2006, S 37 EG 90/15, juris).
- SG Karlsruhe, 20.02.2017 - S 5 EG 2985/16
Elterngeld - Einkommensermittlung - nichtselbstständige Erwerbstätigkeit - …
Vor diesem Hintergrund lassen sich die MbO-Prämien als vierteljährliche Teilbeträge verstehen, die die Arbeitgeberin neben dem laufenden monatlichen Arbeitslohn auf das geschuldete Gehalt geleistet hat, also um sonstige Bezüge (so auch in einem ähnlichen Fall: SG München, Urteil vom 10.5.2016, S 37 EG 90/15, Rdnr. 20 - nach Juris). - SG München, 17.08.2017 - S 46 EG 89/15
Elterngeldrecht
Die vierteljährlichen Bonuszahlungen sind als lohnsteuerrechtliche "sonstige Bezüge" im Sinn von § 2c Abs. 1 S. 2 BEEG nicht als Einkommen zu berücksichtigen (ebenso SG A-Stadt, Urteil vom 10.05.2016, S 37 EG 90/15). - SG Landshut, 06.07.2018 - S 9 EG 1/17
Höhe des Anspruchs auf Elterngeld
Das Sozialgericht München habe in einem Urteil vom 10.05.2016 (Az.: S 37 EG 90/15) entschieden, dass lediglich Quartalsprovisionen als sonstige Bezüge nicht zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen würden.