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   SG München, 23.11.2022 - S 38 KA 35/21   

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https://dejure.org/2022,39957
SG München, 23.11.2022 - S 38 KA 35/21 (https://dejure.org/2022,39957)
SG München, Entscheidung vom 23.11.2022 - S 38 KA 35/21 (https://dejure.org/2022,39957)
SG München, Entscheidung vom 23. November 2022 - S 38 KA 35/21 (https://dejure.org/2022,39957)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Auswahlentscheidung, Versorgung, Vertragsarzt, Arzt, Auswahlverfahren, Bewerber, Bescheid, Gemeinde, Verpflichtungsklage, Genehmigung, Zulassungsausschuss, Gemeinschaftspraxis, Vertragsarztsitz, Ermessensfehler, Zeitpunkt der Entscheidung, Zeitpunkt der Antragstellung, ...

  • rewis.io

    Auswahlentscheidung, Versorgung, Vertragsarzt, Arzt, Auswahlverfahren, Bewerber, Bescheid, Gemeinde, Verpflichtungsklage, Genehmigung, Zulassungsausschuss, Gemeinschaftspraxis, Vertragsarztsitz, Ermessensfehler, Zeitpunkt der Entscheidung, Zeitpunkt der Antragstellung, ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Erteilte Zulassung für angestellten Arzt erledigt sich, wenn angestellter Arzt danach nicht mehr zur Verfügung steht

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Erteilte Zulassung für angestellten Arzt erledigt sich, wenn angestellter Arzt danach nicht mehr zur Verfügung steht

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 05.11.2003 - B 6 KA 11/03 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachfolgezulassung - Nachbesetzungsverfahren -

    Auszug aus SG München, 23.11.2022 - S 38 KA 35/21
    In seiner Replik äußerte der Beklagte die Rechtsansicht, es sei der entsperrte hälftige Vertragsarztsitz erneut auszuschreiben, wenn der anzustellende Arzt nicht mehr zur Verfügung stehe (BSG, Urteil vom 05.11.2003, B 6 KA 11/03 R).

    Im Übrigen sei eine Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts (Az B 6 KA 11/03 R) nicht möglich.

    Zu Recht weist der Beklagte auf eine Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 05.11.2003, Az B 6 KA 11/03 R) hin.

  • BSG, 20.03.2013 - B 6 KA 19/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung eines Vertragsarztsitzes -

    Auszug aus SG München, 23.11.2022 - S 38 KA 35/21
    Die Auswahlkriterien seien zum einen nicht abschließend, zum anderen gebe es kein vorgegebenes Rangverhältnis unter den Kriterien (BSG, Urteil vom 20.03.2013, B 6 KA 19/12 R).

    Wie der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (vgl. BSG, Urteil vom 20.03.2013, Az B 6 KA 19/12 R) zu entnehmen ist, gibt es keine festgelegte Rangfolge unter den einzelnen Auswahlkriterien.

  • BSG, 15.05.2019 - B 6 KA 5/18 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Nachbesetzung - Konzeptbewerbung -

    Auszug aus SG München, 23.11.2022 - S 38 KA 35/21
    Auch spielt keine Rolle, wie sich die Fallzahlen in der Filialpraxis des Klägers bzw. die Fallzahlen der Beigeladenen zu 8 in R2-Stadt entwickelt haben; dies allein schon deshalb nicht, weil auf die Rechtslage im Zeitpunkt der Antragstellung abzustellen ist (BSG, Urteil vom 15.05.2019, Aktenzeichen B 6 KA 5/18 R).
  • SG München, 24.04.2023 - S 38 KA 65/21

    Auswahlentscheidung, Auswahlverfahren, Vertragsarzt, Bescheid, Zulassung,

    Steht die durch eine Vertragsärztin/einen Vertragsarzt anzustellende Ärztin/Arzt, zu deren/dessen (Vertragsärztin/Vertragsarzt) Gunsten die Auswahlentscheidung nach Entsperrung des Planungsbereiches erfolgte, aus welchen Gründen auch immer nicht mehr zur Verfügung, erledigt sich das Auswahlverfahren (vgl. BSG, Urteil vom 05.11.2003, Az B 6 KA 11/03R; SG München, Urteil vom 22.11.2022, Az S 38 KA 35/21).

    Die Beteiligten wurden auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 5. November 2003, Az B 6 KA 11/03R) hingewiesen; außerdem auf das Urteil der 38. Kammer des Sozialgerichts München vom 22.11.2022 (Az S 38 KA 35/21).

    Mit der hier im Vordergrund stehenden Rechtsfrage, welche Auswirkungen ein Verzicht der begünstigten Bewerberin/des begünstigten Bewerbers auf die Bewerbungen und Klagen der Mitkonkurrenten hat, hat sich das Gericht erst jüngst in seiner Entscheidung vom 22.11.2022 (Az S 38 KA 35/21) befasst.

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