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   SG München, 18.09.2015 - S 38 KA 801/13   

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https://dejure.org/2015,25585
SG München, 18.09.2015 - S 38 KA 801/13 (https://dejure.org/2015,25585)
SG München, Entscheidung vom 18.09.2015 - S 38 KA 801/13 (https://dejure.org/2015,25585)
SG München, Entscheidung vom 18. September 2015 - S 38 KA 801/13 (https://dejure.org/2015,25585)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Unbegründete Anfechtungsklage gegen Disziplinarbescheid

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • christmann-law.de (Kurzinformation)

    Ordinationsgebühr nur abrechenbar, wenn Arzt Patienten gesehen hat

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 21 (Kurzinformation)

    Vertragsarztrecht | Notdienst/Disziplinarrecht | Disziplinarrecht | Disziplinarrechtliche Verfolgung trotz Einstellung des Strafverfahrens

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 03.09.1987 - 6 RKa 30/86

    Vorwurf gegen Kassenarzt - Rechtmäßigkeit eines Disziplinarbescheides - Teilweise

    Auszug aus SG München, 18.09.2015 - S 38 KA 801/13
    Zunächst ist unbeschränkt durch die Gerichte überprüfbar, ob ein bestimmtes Verhalten der Klägerin eine disziplinarisch zu ahndende Pflichtverletzung darstellt (BSGE 62, 127).

    Wird die Disziplinarmaßnahme auf mehrere Pflichtverstöße gestützt, wird der Disziplinarbescheid nicht deshalb rechtswidrig, wenn der ein oder andere Pflichtverstoß entfällt, die übrigen aber nach Wertung des Gerichts die ausgesprochene Maßnahme nach Art und Umfang rechtfertigen und die dargelegten Ermessenserwägungen des Disziplinarausschusses nicht entgegenstehen (vgl. BSG, Urteil vom 03.09.1987, 6 RKa 30/86).

    Sie stehen nicht willkürlich nebeneinander, sondern in einem Stufenverhältnis (vgl. BSG, Urteil vom 03.09.1987, 6 RKa 30/86) und bestimmen sich nach § 81 Abs. 5 Satz 2 SGB V " je nach der Schwere der Verfehlung".

  • LSG Bayern, 15.01.2014 - L 12 KA 91/13

    Vertragsarzt - Weigerung - Behandlung von Kassenpatienten - Verstoß gegen

    Auszug aus SG München, 18.09.2015 - S 38 KA 801/13
    Insbesondere ist vom Gericht zu prüfen, ob der Disziplinarausschluss von einem richtigen und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist und sich von sachgerechten Gründen hat leiten lassen (vgl. BayLSG, Urteil vom 15.01.2014, Az L 12 KA 91/13).
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