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   SG Karlsruhe, 11.10.2012 - S 4 SO 4776/11   

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https://dejure.org/2012,32008
SG Karlsruhe, 11.10.2012 - S 4 SO 4776/11 (https://dejure.org/2012,32008)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 11.10.2012 - S 4 SO 4776/11 (https://dejure.org/2012,32008)
SG Karlsruhe, Entscheidung vom 11. Oktober 2012 - S 4 SO 4776/11 (https://dejure.org/2012,32008)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben - Übernahme der Betriebskosten für ein privates Kfz - Angewiesensein auf die regelmäßige Benutzung - Nachranggrundsatz

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfen zur Teilhabe am gemeinschaftlichen und kulturellen Leben - Übernahme der Betriebskosten für ein privates Kfz - Angewiesensein auf die regelmäßige Benutzung - Nachranggrundsatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Hilfebedürftigen auf Eingliederungshilfe in Form der Übernahme der Betriebs- und Unterhaltskosten für ein Kfz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • justiz-bw.de (Pressemitteilung)

    Keinen Anspruch auf Übernahme der Betriebs- und Unterhaltskosten für ein Kfz, wenn der Hilfsbedürftige nicht auf dessen Benutzung angewiesen ist

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Übernahme von Betriebs- und Unterhaltskosten für Kfz nur zum Zwecke der Teilhabe an der Gesellschaft - Anspruch eines Hilfebedürftigen auf Kostenübernahme von Betriebs- und Unterhaltskosten für Kfz besteht nur, wenn dieser regelmäßig auf die Benutzung angewiesen ist ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • LSG Bayern, 29.06.2010 - L 8 SO 132/09

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Betriebskosten eines

    Auszug aus SG Karlsruhe, 11.10.2012 - S 4 SO 4776/11
    Hilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeugs kann einem behinderten Menschen danach auch dann nicht gewährt werden, wenn der unmittelbare Zweck der Eingliederungshilfe, z. B. bei einem Krankenfahrzeug nicht erreicht werden kann und der mittelbare Zweck der Hilfe, nämlich die Eingliederungshilfe in die Gemeinschaft keinen Schaden nehmen würde (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. Juni 2010, L 8 SO 132/09, JURIS, Rn. 35).

    Weder der anerkannte Grad der Behinderung (100) noch die Vergabe des Merkzeichens "aG" (außergewöhnliche Gehbehinderung) führen automatisch zur Übernahme von Kfz-Betriebskosten und zur Anerkennung der behinderungsbedingten regelmäßigen Benutzung eines Kraftfahrzeugs im Sinne von § 10 Abs. 6 EinglHV (Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 29. Juni 2010, L 8 SO 132/09, JURIS, Rn. 36).

  • VG Augsburg, 30.09.2003 - Au 3 K 03.748
    Auszug aus SG Karlsruhe, 11.10.2012 - S 4 SO 4776/11
    Bei der Bestimmung des soziokulturellen Existenzminimums muss auf die Lebensgewohnheiten abgestellt werden, die auch von der Bevölkerung in "bescheidenen Verhältnissen" geteilt werden, sodass eine soziale Ausgrenzung aus wirtschaftlichen Gründen vermieden wird (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. Februar 2010, L 8 SO 55/09, JURIS Rn. 48, sowie Bayerischer Verwaltungsgerichtshof vom 23. September 2009, Au 3 K 03.748, JURIS).
  • LSG Bayern, 26.02.2010 - L 8 SO 55/09
    Auszug aus SG Karlsruhe, 11.10.2012 - S 4 SO 4776/11
    Bei der Bestimmung des soziokulturellen Existenzminimums muss auf die Lebensgewohnheiten abgestellt werden, die auch von der Bevölkerung in "bescheidenen Verhältnissen" geteilt werden, sodass eine soziale Ausgrenzung aus wirtschaftlichen Gründen vermieden wird (vgl. Bayerisches Landessozialgericht, Urteil vom 26. Februar 2010, L 8 SO 55/09, JURIS Rn. 48, sowie Bayerischer Verwaltungsgerichtshof vom 23. September 2009, Au 3 K 03.748, JURIS).
  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 11.10.2012 - S 4 SO 4776/11
    Bei dem Begehren des Klägers handelt es sich um ein kombiniertes Anfechtungs- und Leistungsklagebegehren nach § 54 Abs. 1 und Abs. 4 Sozialgerichtsgesetz - SGG -, bei dem die ohne zeitliche Beschränkung abgelehnten Leistungsansprüche des Klägers von der Antragstellung beim Beklagten bis zur mündlichen Verhandlung vor dem Gericht streitgegenständlich sind (vgl. Bundessozialgericht vom 11. Dezember 2007, B 8/9 b SO 12/06 R, JURIS).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.05.2007 - L 8 SO 20/07

    Gewährung einer Eingliederungshilfe durch Übernahme von

    Auszug aus SG Karlsruhe, 11.10.2012 - S 4 SO 4776/11
    Im Hinblick auf § 53 Abs. 1 Satz 1 SGB XII i. V. m. § 55 Abs. 1 SGB IX handelt es sich trotz der Formulierung in § 10 Abs. 6 Eingliederungshilfeverordnung ("Kann Hilfe gewährt werden ...") um eine gebundene Verwaltungsentscheidung (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen Bremen, Beschluss vom 10. Mai 2007, L 8 SO 20/07 ER, JURIS, Rn. 21), sodass sich der Klageanspruch direkt auf die Eingliederungshilfe richten kann.
  • BVerwG, 20.07.2000 - 5 C 43.99

    Eingliederungshilfe zur Beschaffung eines Kraftfahrzeuges; Hilfe zur Beschaffung

    Auszug aus SG Karlsruhe, 11.10.2012 - S 4 SO 4776/11
    So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 27. Oktober 1977, 5 C 15.77 JURIS sowie vom 20. Juli 2000, 5 C 43/99, JURIS) ausgeführt, dass dazu auch gehöre, dass die Notwendigkeit der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs ständig und nicht nur vereinzelt oder gelegentlich bestehe.
  • BVerwG, 27.10.1977 - 5 C 15.77

    Anspruch eines Behinderten auf Eingliederungshilfe - Voraussetzungen des

    Auszug aus SG Karlsruhe, 11.10.2012 - S 4 SO 4776/11
    So hat das Bundesverwaltungsgericht in seinen Urteilen vom 27. Oktober 1977, 5 C 15.77 JURIS sowie vom 20. Juli 2000, 5 C 43/99, JURIS) ausgeführt, dass dazu auch gehöre, dass die Notwendigkeit der Benutzung eines privaten Kraftfahrzeugs ständig und nicht nur vereinzelt oder gelegentlich bestehe.
  • BSG, 08.02.2007 - B 7a AL 34/06 R

    Teilhabe am Arbeitsleben - Kraftfahrzeughilfe - Mietkosten für Pkw-Stellplatz -

    Auszug aus SG Karlsruhe, 11.10.2012 - S 4 SO 4776/11
    Bei der Teilhabe am Arbeitsleben besteht nach Sinn und Entstehungsgeschichte der Kraftfahrzeughilfeverordnung kein Anspruch auf Leistungen, die der Unterhaltung des Kraftfahrzeugs selbst dienen, weil dies Leistungen durch die Unterhaltung des Kraftfahrzeugs schlechthin, nicht aber durch die Behinderung bedingt sind (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 8. Februar 2007, B 7 a AL 34/06 R, JURIS).
  • LSG Schleswig-Holstein, 11.11.2015 - L 9 SO 38/13

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft - Hilfe

    Außerdem hat er sich auf Entscheidungen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 15. September 2011 (Az. L 9 SO 40/09) und des Sozialgerichts Karlsruhe vom 11. Oktober 2012 (Az. S 4 SO 4776/11) berufen.
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