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   SG Dresden, 25.03.2014 - S 40 AS 1666/14 ER   

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https://dejure.org/2014,4954
SG Dresden, 25.03.2014 - S 40 AS 1666/14 ER (https://dejure.org/2014,4954)
SG Dresden, Entscheidung vom 25.03.2014 - S 40 AS 1666/14 ER (https://dejure.org/2014,4954)
SG Dresden, Entscheidung vom 25. März 2014 - S 40 AS 1666/14 ER (https://dejure.org/2014,4954)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einstweilige Anordnung zur Abwehr wesentlicher Nachteile im Bereich Grundsicherung für Spätaussiedler

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • sachsen.de (Pressemitteilung)
  • Jurion (Kurzinformation)

    Russische Spätaussiedler erstreiten "Hartz IV"-Leistungen vor dem Sozialgericht

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Russische Spätaussiedler erstreiten "Hartz IV"-Leistungen

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Spätaussiedler erstreiten Hartz IV-Leistungen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Jobcenter darf Hartz IV-Leistungen nach verweigerter Rentenantragstellung in Russland nicht allein wegen Verletzung der Mitwirkungspflichten versagen - Russische Spätaussiedler erstreiten "Hartz IV"-Leistungen vor dem Sozialgericht Dresden

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Dresden, 25.03.2014 - S 40 AS 1666/14
    An das Vorliegen des Anordnungsgrundes sind dann weniger strenge Anforderungen zu stellen, wenn bei der Prüfung der Sach- und Rechtslage im vom BVerfG vorgegebenen Umfang (BVerfG vom 12.05.2005 - Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927) das Obsiegen in der Hauptsache sehr wahrscheinlich ist.

    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers zu entscheiden (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 - Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927 und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06).

    In diesem Zusammenhang ist eine Orientierung an den Erfolgsaussichten nur möglich, wenn die Sach- und Rechtslage abschließend geklärt ist, denn soweit schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, darf die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern sie muss abschließend geprüft werden (vgl BVerfG vom 12.05.2005 aaO).

  • BVerfG, 22.11.2002 - 1 BvR 1586/02

    Zur Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zur Erlangung der Versorgung eines

    Auszug aus SG Dresden, 25.03.2014 - S 40 AS 1666/14
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem Antragsteller ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 - BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 - BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl, Rn 652).

    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers zu entscheiden (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 - Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927 und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06).

  • BVerfG, 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06
    Auszug aus SG Dresden, 25.03.2014 - S 40 AS 1666/14
    In diesem Fall ist ggf. auch anhand einer Folgenabwägung unter Berücksichtigung der grundrechtlichen Belange des Antragstellers zu entscheiden (vgl. BVerfG vom 12.05.2005 - Breithaupt 2005, 803 = NVwZ 2005, 927 und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; zuletzt BVerfG vom 15.01.2007 - 1 BvR 2971/06).
  • BVerfG, 19.10.1977 - 2 BvR 42/76

    Effektivität des Rechtsschutzes in sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus SG Dresden, 25.03.2014 - S 40 AS 1666/14
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem Antragsteller ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 - BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 - BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl, Rn 652).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.07.2012 - L 13 AS 124/12

    Statthaftigkeit eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen

    Auszug aus SG Dresden, 25.03.2014 - S 40 AS 1666/14
    Werden wegen mangelnder Mitwirkung des Hilfesuchenden Leistungen der Grundsicherung nach dem SGB II durch einen belastenden Verwaltungsakt versagt, so hat sich der vorläufige Rechtsschutz des Leistungsberechtigten gleichwohl an § 86b Abs. 2 SGG zu orientieren (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 4.7.2012 - L 13 AS 124/12 B ER -, juris).
  • LSG Sachsen, 15.01.2013 - L 3 AS 1010/12

    Anordnung der aufschiebenden Wirkung; doppelte Rechtshängigkeit; einstweilige

    Auszug aus SG Dresden, 25.03.2014 - S 40 AS 1666/14
    Denn der Widerspruch der Antragsteller gegen den Bescheid vom 28.1.2014 hat aufschiebende Wirkung /so auch SächsLSG, Beschl. v. 15.1.2013, L 3 AS 1010/12 B PKH, juris), so dass über eine Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs nicht zu entscheiden ist.
  • BVerfG, 25.10.1988 - 2 BvR 745/88

    Eidespflicht

    Auszug aus SG Dresden, 25.03.2014 - S 40 AS 1666/14
    Das ist etwa dann der Fall, wenn dem Antragsteller ohne eine solche Anordnung schwere und unzumutbare, nicht anders abwendbare Nachteile entstehen, zu deren Beseitigung die Entscheidung in der Hauptsache nicht mehr in der Lage wäre (so BVerfG vom 25.10.1998 - BVerfGE 79, 69 (74); vom 19.10.1997 - BVerfGE 46, 166 (179) und vom 22.11.2002 - NJW 2003, 1236; Niesel/Herold-Tews, Der Sozialgerichtsprozess, 5. Aufl, Rn 652).
  • LSG Sachsen, 22.02.2016 - L 3 AS 990/15
    Unter Verweis auf den Beschluss des Sozialgerichtes Dresden vom 25. März 2014 (Az. S 40 AS 1666/14 ER - juris) hat das Sozialgericht die Auffassung vertreten, dass das Vorgehen des Antragsgegners, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes quasi als "Sanktion" für den nicht gestellten oder zurückgenommenen Rentenantrag zu verweigern, in keinem Gesetz eine Stütze finde.
  • LSG Sachsen, 22.02.2016 - 3 AS 990/15

    Ablehnung von Arbeitslosengeld II wegen eines Anspruches auf vorzeitige

    Unter Verweis auf den Beschluss des Sozialgerichtes Dresden vom 25. März 2014 (Az. S 40 AS 1666/14 ER - juris) hat das Sozialgericht die Auffassung vertreten, dass das Vorgehen des Antragsgegners, die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes quasi als "Sanktion" für den nicht gestellten oder zurückgenommenen Rentenantrag zu verweigern, in keinem Gesetz eine Stütze finde.
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