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   SG Dortmund, 20.09.2013 - S 41 SO 132/12   

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SG Dortmund, 20.09.2013 - S 41 SO 132/12 (https://dejure.org/2013,26856)
SG Dortmund, Entscheidung vom 20.09.2013 - S 41 SO 132/12 (https://dejure.org/2013,26856)
SG Dortmund, Entscheidung vom 20. September 2013 - S 41 SO 132/12 (https://dejure.org/2013,26856)
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  • BSG, 27.02.2008 - B 14/11b AS 15/07 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunfts- und Heizungskosten - Abzug für

    Auszug aus SG Dortmund, 20.09.2013 - S 41 SO 132/12
    Darüber hinaus lehnt sich die Höhe des Mehrbedarfs an die Rechtsprechung des BSG zum bis zum 31.12.2010 geltenden Recht an (vgl. etwa Urteil vom 27.02.2008, Az. B 14/11b AS 15/07 R, juris-Rn 26 m.w.N.), wonach von den Kosten für Unterkunft und Heizung ein Abzug eines Anteils von 30% der im geltenden Regelsatz enthaltenen Verbrauchsausgaben für Haushaltsstrom bei Leistungsberechtigten, die ihr Warmwasser über eine zentrale Warmwasserversorgung erhalten, vorzunehmen war (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 28.05.2013, Az. L 9 AS 540/13 B; Piepenstock, jurisPK-SGB II, § 22 Rn 119).

    Letztlich liegt es - wie das BSG bereits zum bis zum 31.12.2010 geltenden Recht (vgl. etwa Urteil vom 27.02.2008, Az. B 14/11b AS 15/07 R, juris-Rn 27) festgestellt hat - in der Logik eines Systems von Pauschalen, dass die konkret anfallenden Kosten rein faktisch nur berücksichtigt werden können und auch rechtlich nur zu berücksichtigen sind, wenn ihre konkrete Erfassung möglich ist.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2013 - L 9 AS 540/13
    Auszug aus SG Dortmund, 20.09.2013 - S 41 SO 132/12
    Für den Mehrbedarf nach § 30 Abs. 7 SGB XII - der im Falle allein dezentraler Warmwasserversorgung im Hinblick auf die Kosten der Warmwasserbereitung an die Stelle des § 35 Abs. 4 SGB XII tritt - kann schon wegen der verfassungsrechtlich gebotenen Gleichbehandlung von Hilfeempfängern mit zentraler und dezentraler Warmwasserbereitung (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz -GG-) nichts anderes gelten (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 28.05.2013, Az. L 9 AS 540/13 B zum Verhältnis § 21 Abs. 7 zu § 22 Abs. 1 Satz 1 SGB II; Behrend, in: jurisPK-SGB II, § 21 Rn 121).

    Darüber hinaus lehnt sich die Höhe des Mehrbedarfs an die Rechtsprechung des BSG zum bis zum 31.12.2010 geltenden Recht an (vgl. etwa Urteil vom 27.02.2008, Az. B 14/11b AS 15/07 R, juris-Rn 26 m.w.N.), wonach von den Kosten für Unterkunft und Heizung ein Abzug eines Anteils von 30% der im geltenden Regelsatz enthaltenen Verbrauchsausgaben für Haushaltsstrom bei Leistungsberechtigten, die ihr Warmwasser über eine zentrale Warmwasserversorgung erhalten, vorzunehmen war (vgl. LSG NRW, Beschluss vom 28.05.2013, Az. L 9 AS 540/13 B; Piepenstock, jurisPK-SGB II, § 22 Rn 119).

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus SG Dortmund, 20.09.2013 - S 41 SO 132/12
    Soweit erstmals mit der Klageschrift das Begehren der Klägerin deutlich geworden ist, die Beklagte zur Übernahme der laufenden, aus dem Regelsatzanteil für Haushaltsenergie und der Warmwasserpauschale ungedeckten Stromkosten auch für die Zeit ab dem 01.01.2012 in tatsächlicher Höhe zu übernehmen ("die kompletten Kosten für Haushaltsstrom bzw. Energie für Warmwasser [ ...] zukünftig zu erstatten") - was verfahrensrechtlich angesichts der Zäsurwirkung des Bescheides vom 14.10.2011 (vgl. etwa BSG, Urteil vom 11.12.2007, Az. B 8/9b SO 12/06 R) längstens die Zeit bis zum 29.02.2012 erfassen kann -, fehlt es schon an einer überprüfbaren Entscheidung der Beklagten.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2010 - L 20 SO 18/09

    Sozialhilfe

    Auszug aus SG Dortmund, 20.09.2013 - S 41 SO 132/12
    Bei zentraler Warmwasserversorgung ist allgemein anerkannt, dass tatsächlich anfallende einmalige und laufende finanzielle Aufwendungen für Heizung und Warmwasserbereitung - monatliche Vorauszahlungen / Abschläge oder eine nach Ablauf der Heizperiode errechnete Nachzahlung - im Monat ihrer Fälligkeit einen auf Grundlage von § 35 Abs. 4 Satz 1 SGB XII zu berücksichtigenden Bedarf eines Hilfeempfängers darstellen (vgl. nur LSG NRW, Urteil vom 19.04.2010, Az. L 20 SO 18/09, juris-Rn 28 m.w.N.; Link, in: jurisPK-SGB XII, § 35 Rn 147; Berlit, in: LPK-SGB XII, 9. Auflage 2012, § 35 Rn 113).
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