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SG Dortmund, 29.03.2004 - S 43 SB 20/03 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Behindertenausweis wird nicht zurückdatiert
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff der Behinderung eines Menschen; Feststellung des Grades der Behinderung eines Menschen; Zuständigkeit für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises; Notwendige auf einem Schwerbehindertenausweis festzuhaltende Angaben; Steuerliche Folgen der Feststellung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 29.05.1991 - 9a/9 RVs 11/89
Anwendung von § 44 Abs. 1 und 4 SGB X nur bei Verwaltungsakten über die Gewährung …
Auszug aus SG Dortmund, 29.03.2004 - S 43 SB 20/03
Sie sind regelmäßig mit der Feststellung eines GdB bzw. der Zuerkennung eines Merkzeichens verbunden und betreffen eine Vielzahl von behinderten Menschen (so im Ergebnis auch Bundessozialgericht, Urteil vom 29.05.1991, Az.: 9a/9 RVs 11/89).
- BSG, 07.04.2011 - B 9 SB 3/10 R
Schwerbehindertenrecht - Behinderung - GdB - Schwerbehinderung - rückwirkende …
Einige (instanzgerichtliche) Entscheidungen haben ein besonderes Interesse für den Fall verneint, dass der Antragsteller aufgrund der vor die Antragstellung zurückreichenden schwerbehindertenrechtlichen Feststellung Steuervergünstigungen wahrnehmen (LSG für das Saarland Beschluss vom 5.11.2002 - L 5 B 12/01 SB - SG Dortmund Urteil vom 29.3.2004 - S 43 SB 20/03 - aA LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 27.5.1992 - L 4 Vs 3/91 -) oder rückwirkend Kindergeld beanspruchen wollte (SG Dresden Gerichtsbescheid vom 9.12.2004 - S 7 SB 340/02 -) . - BSG, 16.02.2012 - B 9 SB 1/11 R
Schwerbehindertenrecht - besonderes Interesse an der rückwirkenden …
Das SG Dortmund (Urteil vom 29.3.2004 - S 43 SB 20/03) hat es für entscheidend gehalten, dass steuerliche Vergünstigungen für im Arbeitsleben stehende behinderte Menschen die typische Folge der Feststellung eines GdB seien und daher ein besonderes Interesse an dessen rückwirkender Feststellung nicht begründen könnten.