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   SG Hamburg, 18.06.2020 - S 48 KR 1921/19   

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https://dejure.org/2020,25687
SG Hamburg, 18.06.2020 - S 48 KR 1921/19 (https://dejure.org/2020,25687)
SG Hamburg, Entscheidung vom 18.06.2020 - S 48 KR 1921/19 (https://dejure.org/2020,25687)
SG Hamburg, Entscheidung vom 18. Juni 2020 - S 48 KR 1921/19 (https://dejure.org/2020,25687)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 1 KSVG, § 2 S 1 KSVG, § 8 Abs 1 S 1 KSVG
    Künstlersozialversicherung - Tattookünstlerin - Anerkennung als Künstlerin iSd § 2 S 1 KSVG - Arbeitsschwerpunkt in der freien schöpferischen Gestaltung - Vergleichbarkeit der Arbeiten mit denen einer Grafik-Designerin, Illustratorin oder Kunstmalerin im Einzelfall - ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 28.02.2007 - B 3 KS 2/07 R

    Künstlersozialversicherung - Tätigkeit mit Schwerpunkt auf dem Einsatz

    Auszug aus SG Hamburg, 18.06.2020 - S 48 KR 1921/19
    Das BSG ist in seiner Entscheidung vom 28.2.2007 (B 3 KS 2/07 R, juris) zu dem Ergebnis gekommen, dass die Tätigkeit des Tätowierens trotz einer kreativen Komponente - auch ohne Erfassung in der Handwerksordnung - eine handwerkliche Tätigkeit sei, weil der Schwerpunkt auf dem Einsatz manuell-technischer Fähigkeiten liege, so dass es nicht der bildenden Kunst im Sinne des § 2 KSVG zugerechnet werden könne.

    Das BSG hat in der maßgeblichen Entscheidung (B 3 KS 2/07 R a.a.O.) darauf abgestellt, dass Tätowierer sich nicht auf das Entwerfen und Zeichnen von Tattoo-Motiven und Vorlagen beschränken, sondern ihr Einkommen aus dem Einsatz manuell technischer Fertigkeiten beziehen.

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto

    Auszug aus SG Hamburg, 18.06.2020 - S 48 KR 1921/19
    Bei diesen Kreativen hat sich der Schwerpunkt von einer handwerklich/technische Ausführung zu einer künstlerischen Betätigung im Sinne einer freien schöpferischen Gestaltung entwickelt, in der Intuition, Fantasie und Kunstverstand (vgl. BVerfGE 30, 173,188) zusammenwirken, inspiriert von Kunstgeschichte und Grafikdesign.
  • BSG, 24.06.1998 - B 3 KR 13/97 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht - Feintäschner -

    Auszug aus SG Hamburg, 18.06.2020 - S 48 KR 1921/19
    Würde der Bericht die Vielfalt und Dynamik in der Entwicklung künstlerischer oder publizistischer Berufstätigkeit missachten und neuartige Kunstformen ausschließen, stünde dies dem bewusst offengehaltenen Kunstbegriff des § 2 KSVG entgegen (BSG, Urt. v. 20.03.1997 - 3 RK 15/96 - "Musikinstrumentenbauer"; BSG, Urt. v. 24.06.1998 - B 3 KR 13/97 R - "Feintäschner").
  • BSG, 23.03.2006 - B 3 KR 9/05 R

    Künstlersozialversicherung - Versicherungspflicht von Trauerrednern -

    Auszug aus SG Hamburg, 18.06.2020 - S 48 KR 1921/19
    Bei diesen Berufsfeldern ist das soziale Schutzbedürfnis zu unterstellen, ohne dass es auf die Qualität der künstlerischen Tätigkeit ankommt oder eine bestimmte Werk- und Gestaltungshöhe vorausgesetzt wird (std. Rspr., BSG, Urteil vom 23. März 2006 - B 3 KR 9/05 R, SozR 4-5425 § 2 Nr. 7m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 04.05.2011 - 5 U 207/10

    Tätowierpreise - Wettbewerbsverstoß: Preisauszeichnungspflicht bei einem

    Auszug aus SG Hamburg, 18.06.2020 - S 48 KR 1921/19
    Außerdem habe das Hanseatische Oberlandesgericht (Urteil vom 4.5.2011, AZ 5 U 207/10) Tätowierungen, wenn es sich um komplexe Bildkompositionen handele, als persönliche-geistige Schöpfungen im Sinne von § 2 Urhebergesetz qualifiziert.
  • BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 29/04 R

    Künstlersozialversicherung - Beauftragung einer BGB-Gesellschaft mit

    Auszug aus SG Hamburg, 18.06.2020 - S 48 KR 1921/19
    Bereits in der Entscheidung des BSG (Urteil vom 07. Juli 2005 - B 3 KR 29/04 R -, SozR 4-5425 § 24 Nr. 7) wurde ein Vergleich zwischen den "klassischen" Berufen des Grafikdesigners, Fotodesigners und Layouters und der neuen Tätigkeit des Webdesigners gezogen, nach der sich zeige, dass sich die Aufgaben und Tätigkeiten in diesen Berufsfeldern weitgehend deckten und sich im Wesentlichen nur durch das zu bearbeitende Medium unterschieden.
  • BSG, 20.03.1997 - 3 RK 15/96

    Künstlereigenschaft eines Musikinstrumentenbauers

    Auszug aus SG Hamburg, 18.06.2020 - S 48 KR 1921/19
    Würde der Bericht die Vielfalt und Dynamik in der Entwicklung künstlerischer oder publizistischer Berufstätigkeit missachten und neuartige Kunstformen ausschließen, stünde dies dem bewusst offengehaltenen Kunstbegriff des § 2 KSVG entgegen (BSG, Urt. v. 20.03.1997 - 3 RK 15/96 - "Musikinstrumentenbauer"; BSG, Urt. v. 24.06.1998 - B 3 KR 13/97 R - "Feintäschner").
  • LSG Hamburg, 22.12.2022 - L 1 KR 80/22

    Künstlersozialversicherungspflicht - diplomierte und in Fachkreisen anerkannte

    Die Kammer sei der Auffassung, dass sich im Hinblick auf Tätowierungen, wie sie von der Klägerin gestochen würden, die allgemeine Verkehrsauffassung geändert habe (vgl. Urteil der Kammer vom 18. Juni 2020 - S 48 KR 1921/19 -, juris).
  • VG Augsburg, 24.05.2022 - Au 8 K 21.2100

    Keine Corona-Künstlerhilfe für Veranstaltungsorganisation von Messen

    In diese Richtung geht auch das Urteil des SG Hamburg vom 18. Juni 2020 (S 48 KR 1921/19 - BeckRS 2020, 45350), in dem es ausführt, dass eine Tattoo-Künstlerin als Künstlerin anzuerkennen sein könne, wenn der Schwerpunkt ihrer Arbeit nicht im Einsatz handwerklich-manueller Tätigkeiten, sondern in der freien schöpferischen Gestaltung liege.
  • VG Göttingen, 21.12.2022 - 1 B 153/22

    Aufenthaltserlaubnis zu Beschäftigungszwecken; Aufenthaltserlaubnis zur

    Das ist nicht abstrakt der Fall (so aber, wenn nicht ganz konsequent, SG Hamburg, Urt. v. 18.06.2020 - S 48 KR 1921/19 -, juris Rn. 48, unter Hinweis auf eine geänderte Verkehrsauffassung).
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