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   SG Marburg, 29.10.2007 - S 5 AS 82/05   

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https://dejure.org/2007,96658
SG Marburg, 29.10.2007 - S 5 AS 82/05 (https://dejure.org/2007,96658)
SG Marburg, Entscheidung vom 29.10.2007 - S 5 AS 82/05 (https://dejure.org/2007,96658)
SG Marburg, Entscheidung vom 29. Oktober 2007 - S 5 AS 82/05 (https://dejure.org/2007,96658)
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Wird zitiert von ... (8)

  • LSG Hessen, 10.07.2019 - L 6 AS 288/17
    Der Kläger zielt auf die Fortführung eines Verfahrens, das zunächst vor dem Sozialgericht Marburg unter dem Aktenzeichen S 5 AS 82/05 , dann vor dem Senat unter dem Aktenzeichen L 6 AS 8/08 und schließlich vor dem Bundessozialgericht unter dem Aktenzeichen B 4 AS 18/12 B geführt wurde.

    Wegen des weiteren Vorbringens der Beteiligten sowie zur Ergänzung des Sach- und Streitstandes wird auf die gewechselten Schriftsätze sowie auf den Inhalt der Gerichtsakten zum hiesigen wie auch zum Bezugsverfahren ( SG Marburg - S 5 AS 82/05 -, Hess. LSG - L 6 AS 8/08 -) verwiesen.

  • BSG, 02.07.2013 - B 4 AS 238/12 B
    Im Berufungsverfahren hat der Kläger alsdann zu seinen neun Anträgen aus dem zeitgleich verhandelten Verfahren zu dem Aktenzeichen S 5 AS 82/05 vorgetragen und beantragt, über die dortigen Anträge zu befinden.

    Alle weiteren Begehren seien Gegenstand des sozialgerichtlichen Verfahrens zu dem Aktenzeichen S 5 AS 82/05 und dem ihm folgenden Berufungsverfahren.

  • LSG Hessen, 27.01.2017 - L 5 SF 19/13

    Entschädigung wegen überlanger Dauer eines Gerichtsverfahrens

    Im Klageverfahren vor dem Sozialgericht Marburg (S 5 AS 82/05) beantragte der Kläger in der mündlichen Verhandlung am 29. Oktober 2007 ausdrücklich:.
  • LSG Hessen, 08.07.2020 - L 6 SF 6/19

    Rechtsschutz bei unangemessener Dauer eines gerichtlichen Verahrens

    So erhob der Kläger bereits im Jahre 2005 eine "Untätigkeits- und Verpflichtungsklage" zum Sozialgericht Marburg - S 5 AS 82/05 -, wobei er unter anderem beantragte, den Beigeladenen zu verpflichten, ihm "die beantragte Ausbildung zum Dipl. Betriebswirt (FH) im BfW D-Stadt vollumfänglich zu gewähren" und ihn "unverzüglich im BfW D-Stadt für die Ausbildung zum Dipl. Betriebswirt (FH) anzumelden".
  • LSG Hessen, 05.06.2023 - L 7 AS 26/19
    Diese Verwaltungsentscheidungen wurden mehrfach erstinstanzlich und obergerichtlich bestätigt (vgl. Sozialgericht Marburg, Urteil vom 29. Oktober 2007, Az. S 5 AS 82/05; Gerichtsbescheide vom 5. August 2014, Az. S 8 AS 112/11; und vom 23. März 2016, Az. S 8 AS 212/12; Hessisches LSG, Urteile vom 13. Juli 2011, Az. L 6 AS 8/08; vom 18. Dezember 2015, Az. L 7 AS 648/14; und vom 17. Februar 2017, Az. L 7 AS 391/16; zuletzt SG Marburg mit Beschlüssen vom 26. November 2018, Az. S 8 AS 214/18 ER und S 8 AS 215/18 ER).
  • LSG Hessen, 29.05.2019 - L 6 SF 54/17
    Die am 5. Dezember 2007 gegen die erstinstanzliche Entscheidung des Sozialgerichts Marburg ( S 5 AS 82/05 ) eingelegte Berufung wies das Hessische Landessozialgericht mit Urteil vom 13. Juli 2011 zurück, soweit sie sich nicht durch Teilanerkenntnis des Kreisjobcenters erledigt hatte.
  • SG Marburg, 07.12.2018 - S 8 AS 256/14
    Diese Verwaltungsentscheidungen wurden mehrfach erstinstanzlich und obergerichtlich bestätigt (vgl. Sozialgericht Marburg, Urteil vom 29. Oktober 2007, Az. S 5 AS 82/05; Gerichtsbescheide vom 5. August 2014, Az. S 8 AS 112/11; und vom 23. März 2016, Az. S 8 AS 212/12; Hessisches LSG, Urteile vom 13. Juli 2011, Az. L 6 AS 8/08; vom 18. Dezember 2015, Az. L 7 AS 648/14; und vom 17. Februar 2017, Az. L 7 AS 391/16; zuletzt SG Marburg mit Beschlüssen vom 26. November 2018, Az. S 8 AS 214/18 ER und S 8 AS 215/18 ER).
  • BSG, 27.06.2012 - B 4 AS 29/12 BH
    Im Verfahren S 5 AS 82/05 hat er beantragt, 1. den Beklagten zu verpflichten, die beantragte Ausbildung zum Dipl. Betriebswirt (FH) im BfW Heidelberg vollumfänglich zu gewähren, 2. den Beklagten zu verpflichten, den Kläger unverzüglich im BfW Heidelberg für die Ausbildung zum Dipl. Betriebswirt (FH) anzumelden, 3. den Beklagten zu verpflichten, den Zustand im Wege des Herstellungs- und Folgenbeseitigungsanspruchs herbeizuführen, der bei sach- und rechtmäßiger Beratung und Leistungserbringung seit 1996 eingetreten wäre, 4. festzustellen, dass der Beklagte auch Träger für Leistungen zur Teilhabe iS von § 6 Abs. 1 SGB IX ist und verpflichtet ist, umfassend Leistungen zur Teilhabe behinderter Menschen zu erbringen, 5. den Bescheid für Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende vom 7.6.2005 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 7.11.2005, zugestellt am 10.11.2005, aufzuheben und den Beklagten zu verpflichten antragsgemäß Leistungen zu erbringen, 6. den Beklagten zu verpflichten, es künftig zu unterlassen, geschützte Sozialdaten widerrechtlich an Dritte weiterzuleiten, 7. den Beklagten zu verpflichten, ihm denjenigen Schaden, der nicht Vermögensschaden ist, zu ersetzen, 8. festzustellen, dass der Beklagte widerrechtlich geschützte Daten an die Staatsanwaltschaft am LG Marburg und an das Gesundheitsamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf weitergeleitet hat und 9. festzustellen, dass die Einholung eines Gutachtens durch das Kreisgesundheitsamt des Beklagten rechtswidrig ist und jenes Gutachten in den wesentlichen Punkten nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
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