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   SG Detmold, 05.10.2011 - S 5 KR 97/08   

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https://dejure.org/2011,33661
SG Detmold, 05.10.2011 - S 5 KR 97/08 (https://dejure.org/2011,33661)
SG Detmold, Entscheidung vom 05.10.2011 - S 5 KR 97/08 (https://dejure.org/2011,33661)
SG Detmold, Entscheidung vom 05. Oktober 2011 - S 5 KR 97/08 (https://dejure.org/2011,33661)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Hochwertige Hörgeräteversorgung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse muss für hochwertige Hörgeräte zahlen

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Anspruch auf hochwertige Hörhilfe

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Kassen-Hörgerät vs. "Luxus"-Hörgerät - Gesetzliche Krankenkasse muss ausnahmsweise ein hochwertiges Gerät finanzieren

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse muss Kosten für hochwertige Hörgeräteversorgung tragen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Kasse muss teures Hörgerät bezahlen

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Krankenkasse muss für optimales Hören auch teureres Hörgerät übernehmen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Krankenkasse muss Kosten für hochwertige Hörgeräteversorgung tragen - Bei unmöglichem Ausgleich des Hörverlustes mit Vertragsgeräten besteht Anspruch auf Versorgung mit hochwertigen Hörhilfen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Auszug aus SG Detmold, 05.10.2011 - S 5 KR 97/08
    So ist in der Rechtsprechung des BSG anerkannt, dass es sich nicht zum Nachteil des Versicherten auswirken darf, wenn beispielsweise eine ärztliche Feststellung von Arbeitsunfähigkeit allein aus Gründen unterbleibt, die dem Verantwortungsbereich des Vertragsarztes oder der sonstigen zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung berufenen Personen oder Einrichtungen zuzuordnen sind (BSG, SozR 2200 § 182 Nr. 84; SozR 4-2500 § 46 Nr. 1) Entsprechendes muss gelten, wenn der Leistungserbringer durch seine unzutreffende Vertragsauslegung den Leistungsanspruch des Versicherten faktisch verkürzt.
  • BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvL 28/95

    Arzneimittelfestbeträge

    Auszug aus SG Detmold, 05.10.2011 - S 5 KR 97/08
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner Entscheidung vom 17.12.2002 (BVerfGE 106, 275) keine grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Festbetragsregelungen erhoben.
  • BSG, 16.09.2004 - B 3 KR 20/04 R

    Krankenversicherung - Beweisanforderung für Funktionstauglichkeit,

    Auszug aus SG Detmold, 05.10.2011 - S 5 KR 97/08
    Die Krankenkassen können daher die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hilfsmittel nicht mit der Begründung ablehnen, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem nicht behindertem Menschen erreicht ist (BSG, SozR 4 - 2500 § 33 Nr. 8).
  • BSG, 23.01.2003 - B 3 KR 7/02 R

    Krankenversicherung - Festbetrag - Bezug von Hilfsmittel (hier Hörgerät) auf

    Auszug aus SG Detmold, 05.10.2011 - S 5 KR 97/08
    Sofern der Gesetzgeber den Versicherten an notwendigen Leistungen mit Eigenanteilen beteiligen will, muss er dies selbst regeln, mit der Folge, dass ein Festbetrag für ein Hilfsmittel dann keine Leistungsbegrenzung bewirkt, soweit für den Ausgleich der konkret vorliegenden Behinderung das für den Festbetrag erhältliche Hilfsmittel nicht ausreicht (BSG SozR 4 - 2500 § 33 Nr. 1 Rd. Nr. 13).
  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

    Auszug aus SG Detmold, 05.10.2011 - S 5 KR 97/08
    Diese stellt sich als besondere Ausprägung des Wirtschaftlichkeitsgebots dar, entbindet nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 17.12.2009, B 3 KR 20/08 R, SozR 4-2500 § 36 Nr. 2) die Krankenkasse aber nicht von ihrer Sachleistungs-verantwortung.
  • BSG, 05.05.2009 - B 1 KR 20/08 R

    Krankenversicherung - Krankengeldbezug - nachgehender Leistungsanspruch - keine

    Auszug aus SG Detmold, 05.10.2011 - S 5 KR 97/08
    Unter Berücksichtigung dieser Vereinbarungen sowie der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 17.12.2009, B 1 KR 20/08 R) hat der Leistungserbringer dem Versicherten ein Hörgerät anzubieten, dass den Hörverlust so weitgehend wie möglich ausgleicht; die Krankenkassen müssen abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung in Höhe von 10, 00 Euro für die Kosten aufkommen.
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