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   SG Hamburg, 25.06.2007 - S 56 SO 440/06   

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https://dejure.org/2007,18804
SG Hamburg, 25.06.2007 - S 56 SO 440/06 (https://dejure.org/2007,18804)
SG Hamburg, Entscheidung vom 25.06.2007 - S 56 SO 440/06 (https://dejure.org/2007,18804)
SG Hamburg, Entscheidung vom 25. Juni 2007 - S 56 SO 440/06 (https://dejure.org/2007,18804)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung zu einem Kostenbeitrag für Leistungen für die Betreuung durch eine Behinderteneinrichtung; Anrechnung eines Guthabens durch Ansparung einer Erwerbsunfähigkeitsrente; Leistungen für eine stationäre Einrichtung bzw. Tageseinrichtung für behinderte Menschen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Leistungen der Sozialhilfe, Voraussetzungen für den Aufwendungsersatz nach § 19 Abs. 5 SGB XII

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • VGH Baden-Württemberg, 08.08.1991 - 6 S 964/91

    (Begründeter Fall für eine erweiterte Hilfe im Sinne von BVG § 25c Abs 1 S 2

    Auszug aus SG Hamburg, 25.06.2007 - S 56 SO 440/06
    Außerdem bedeutet sie für den Hilfeempfänger nicht lediglich eine Vergünstigung, da er zwar Leistungen erhält, im Gegenzug aber einem Aufwendungsersatzanspruch ausgesetzt ist (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8.8.1991, Az: 6 S 964/91, in juris).

    In Rechtsprechung und Literatur haben sich dabei folgende Fallgruppen herausgebildet (vgl. nur Grieger, in Rothkegel, Sozialhilferecht, Kapitel 30 Rn. 13 ff.; Schoch, in: LPK-SGB XII, § 19 Rn. 81; BVerwG, Urteil vom 4.6.1992, Az: 5 C 25/87, FEVS 43, S. 324; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8.8.1991, Az: 6 S 964/91, in juris):.

    Zu berücksichtigen ist ferner, dass es sich bei den Leistungen, die der Kläger von der Einrichtung Der B. e.V. erhalten hat, zwar um eine aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes erforderliche Maßnahme handelt, hier aber - anders als z.B. bei Personen, die wegen Pflegebedürftigkeit dringend der Wartung und Pflege bedürfen, um nicht zu verwahrlosen (zu einem solchen Fall OVG Lüneburg, Urteil vom 18.8.1982, Az: 4 A 115/80, FEVS 32, S. 364; ähnlich VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8.8.1991, Az: 6 S 964/91, in juris) - ein Abwarten bis zur endgültigen Klärung der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht unzumutbar erscheint, zumal eine solche Klärung entsprechend den obigen Ausführungen zügig hätte erreicht werden können.

  • BVerwG, 04.06.1992 - 5 C 25.87

    Erstattungsanspruch wegen zu Unrecht gewährter Sozialhilfe gegen Eltern bei

    Auszug aus SG Hamburg, 25.06.2007 - S 56 SO 440/06
    In Rechtsprechung und Literatur haben sich dabei folgende Fallgruppen herausgebildet (vgl. nur Grieger, in Rothkegel, Sozialhilferecht, Kapitel 30 Rn. 13 ff.; Schoch, in: LPK-SGB XII, § 19 Rn. 81; BVerwG, Urteil vom 4.6.1992, Az: 5 C 25/87, FEVS 43, S. 324; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8.8.1991, Az: 6 S 964/91, in juris):.
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.02.2007 - L 8 AS 35/06

    Unterbringung in einer stationären Einrichtung als Versagungsgrund für die

    Auszug aus SG Hamburg, 25.06.2007 - S 56 SO 440/06
    Um eine stationäre Einrichtung handelt es sich nur dann, wenn der Leistungsempfänger in der Einrichtung untergebracht ist (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 22.2.2007, Az: L 8 AS 35/06, in juris, mwN).
  • BVerwG, 18.02.1999 - 5 C 35.97

    Einkommen, Abgrenzung zum Vermögen;; Steuererstattung als -;; Steuererstattung

    Auszug aus SG Hamburg, 25.06.2007 - S 56 SO 440/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 18.2.1999, Az: 5 C 35/97, BVerwGE 108, 296) ist Vermögen das, was der Hilfeempfänger in der Bedarfszeit schon hat; hingegen ist Einkommen alles das, was er in der Bedarfszeit dazu erhält.
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.08.1982 - 4 A 115/80
    Auszug aus SG Hamburg, 25.06.2007 - S 56 SO 440/06
    Zu berücksichtigen ist ferner, dass es sich bei den Leistungen, die der Kläger von der Einrichtung Der B. e.V. erhalten hat, zwar um eine aufgrund seines gesundheitlichen Zustandes erforderliche Maßnahme handelt, hier aber - anders als z.B. bei Personen, die wegen Pflegebedürftigkeit dringend der Wartung und Pflege bedürfen, um nicht zu verwahrlosen (zu einem solchen Fall OVG Lüneburg, Urteil vom 18.8.1982, Az: 4 A 115/80, FEVS 32, S. 364; ähnlich VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8.8.1991, Az: 6 S 964/91, in juris) - ein Abwarten bis zur endgültigen Klärung der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht unzumutbar erscheint, zumal eine solche Klärung entsprechend den obigen Ausführungen zügig hätte erreicht werden können.
  • LSG Hessen, 26.06.2013 - L 6 SO 165/10

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Vermögenseinsatz - Behindertentestament -

    Eine weitere Fallgruppe ist gegeben, wenn die Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht geklärt sind, es dem Leistungsberechtigten aber nicht zugemutet werden kann, bis zum Abschluss der Ermittlungen auf die Leistungen zu verzichten (vgl. Coseriu, jurisPK-SGB XII, 1. Auflage 2011, Stand: 13. Mai 2013, § 19 Rn. 58; SG Hamburg, Urteil vom 25. Juni 2007 - S 56 SO 440/06, juris Rn. 30).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.10.2012 - L 20 SO 63/09
    Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit bereits bestandskräftig gewährter erweiterter Hilfe noch im Rahmen des Aufwendungsersatzanspruches (so ohne Begründung SG Hamburg, Urteil vom 25.06.2007 - S 56 SO 440/06 Rn. 28 m.w.N.) wäre mit dem Wortlaut des § 19 Abs. 5 SGB XII nicht zu vereinbaren.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.2014 - L 20 SO 222/12
    Eine Überprüfung der Rechtmäßigkeit bereits bestandskräftiger Gewährungen erweiterter Hilfe noch im Rahmen des Aufwendungsersatzanspruches (so ohne Begründung Sozialgericht Hamburg, Urteil vom 25.06.2007 - S 56 SO 440/06 Rn. 28 - juris m.w.N.; möglicherweise auch Coseriu in jurisPK-SGB XII, § 19 Rn. 57) wäre schon mit dem Wortlaut des § 19 Abs. 5 SGB XII nicht zu vereinbaren.
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