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   SG Dortmund, 29.07.2020 - S 58 KG 7/19   

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https://dejure.org/2020,46384
SG Dortmund, 29.07.2020 - S 58 KG 7/19 (https://dejure.org/2020,46384)
SG Dortmund, Entscheidung vom 29.07.2020 - S 58 KG 7/19 (https://dejure.org/2020,46384)
SG Dortmund, Entscheidung vom 29. Juli 2020 - S 58 KG 7/19 (https://dejure.org/2020,46384)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Rheinland-Pfalz, 05.07.2016 - L 3 KG 3/15
    Auszug aus SG Dortmund, 29.07.2020 - S 58 KG 7/19
    Nach dem Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 05. Juli 2016 - L 3 KG 3/15 reiche es, wenn der allgemeine Aufenthaltsort bekannt sei und regelmäßiger Kontakt bestehe.

    Dies unterscheidet die vorliegende Konstellation auch von derjenigen, die der Entscheidung des LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05. Juli 2016 - L 3 KG 3/15 zugrunde lag und auf die sich die Beklagte beruft.

    Eine Vergleichbarkeit mit der Gruppe der Vollwaisen ist dann anzunehmen, wenn die Kinder mangels Kontaktes nicht wissen können, ob ihre Eltern noch am Leben sind und jemals wieder die Elternstelle einnehmen können und aufgrund der fehlenden Unterstützung sozial wie Vollwaisen dastehen (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 25. Juni 2014 - L 6 KG 3/11, juris und LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05. Juli 2016 - L 3 KG 3/15, unveröffentlicht).

    Nicht ausreichend ist hingegen allein die Tatsache, dass die Eltern aufgrund eines ständigen Auslandsaufenthaltes keinen Anspruch auf Kindergeld haben oder dem Kind keinen Unterhalt leisten können (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 25. Juni 2014 - L 6 KG 3/11, juris und LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05. Juli 2016 - L 3 KG 3/15, unveröffentlicht).

  • BGH, 05.02.1985 - VI ZR 61/83

    Verjährungsbeginn bei fehlender Kenntnis von der Person des Schädigers

    Auszug aus SG Dortmund, 29.07.2020 - S 58 KG 7/19
    In Betracht gezogen wird durch die höchstrichterliche Rechtsprechung allenfalls eine Gleichstellung der missbräuchlichen Nichtkenntnis mit einer Kenntnis im Sinne des § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 BKGG unter Bezugnahme auf die zivilrechtliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zur Kenntnis der Person des Schädigers im Rahmen des § 852 BGB, wonach eine Kenntnis angenommen wird, wenn der Geschädigte eine sich ihm ohne Weiteres anbietende, gleichsam auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeit, die weder besondere Kosten noch nennenswerte Mühe verursacht, nicht wahrnimmt, was z.B. nicht mehr zutreffe, wenn lange und zeitraubende Telefonate oder umfangreicher Schriftwechsel erforderlich würden (vgl. BGH, Urteil vom 05. Februar 1985 - VI ZR 61/83, juris, m.w.N.).

    Für die Klägerin lag im Sinne der oben genannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes keine sich "ohne weiteres anbietende, gleichsam auf der Hand liegende Erkenntnismöglichkeit, die weder besondere Kosten noch nennenswerte Mühe verursacht" (BGH, Urteil vom 05. Februar 1985 - VI ZR 61/83, juris), vor.

  • LSG Hessen, 25.06.2014 - L 6 KG 3/11
    Auszug aus SG Dortmund, 29.07.2020 - S 58 KG 7/19
    Eine Vergleichbarkeit mit der Gruppe der Vollwaisen ist dann anzunehmen, wenn die Kinder mangels Kontaktes nicht wissen können, ob ihre Eltern noch am Leben sind und jemals wieder die Elternstelle einnehmen können und aufgrund der fehlenden Unterstützung sozial wie Vollwaisen dastehen (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 25. Juni 2014 - L 6 KG 3/11, juris und LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05. Juli 2016 - L 3 KG 3/15, unveröffentlicht).

    Nicht ausreichend ist hingegen allein die Tatsache, dass die Eltern aufgrund eines ständigen Auslandsaufenthaltes keinen Anspruch auf Kindergeld haben oder dem Kind keinen Unterhalt leisten können (vgl. Hessisches LSG, Urteil vom 25. Juni 2014 - L 6 KG 3/11, juris und LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 05. Juli 2016 - L 3 KG 3/15, unveröffentlicht).

  • BSG, 08.04.1992 - 10 RKg 12/91

    Anspruch auf Kindergeld bei Nichtkenntnis vom Aufenthalt der Eltern

    Auszug aus SG Dortmund, 29.07.2020 - S 58 KG 7/19
    oder Unkenntnis des Aufenthaltes allein nach subjektiven Maßstäben des Kindes selbst zu beurteilen ist (vgl. BSG, Urteil vom 08. April 1992 - 10 RKg 12/91, juris).

    Hingegen lässt sich § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 BKGG, im Unterschied zu zahlreichen anderen Normen wie beispielsweise § 122 Abs. 2 BGB oder § 15 Abs. 2 Handelsgesetzbuch (HGB), kein Verschuldensgrad entnehmen, dessen Vorliegen zu einer Unterstellung positiver Kenntnis führen könnte (vgl. auch BSG, Urteil vom 08. April 1992 - 10 RKg 12/91, juris), ein "Kennenkönnen" oder "Kennenmüssen" genügt daher im Anwendungsbereich des § 1 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 BKGG nicht.

  • BSG, 17.10.2013 - B 14 AS 58/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Verletztenrente

    Auszug aus SG Dortmund, 29.07.2020 - S 58 KG 7/19
    Dabei ist wegen des in zeitlicher Hinsicht unbegrenzt gestellten Antrages und der vollständigen Leistungsablehnung ab April 2019 grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung für das Ende des streitbefangenen Zeitraumes maßgeblich (vgl. BSG, Urteil vom 17. Oktober 2013 - B 14 AS 58/12 R, juris mit Verweis auf die ständige Rechtsprechung des BSG seit BSG, Urteil vom 07. November 2006 - B 7b AS 14/06 R, juris).
  • BGH, 29.09.1992 - XI ZR 265/91

    Grobe Fahrlässigkeit bei der Scheckannahme - Ablehnung unselbständiger

    Auszug aus SG Dortmund, 29.07.2020 - S 58 KG 7/19
    Weitere Möglichkeiten der Kontaktaufnahme waren ihr zum einen mangels postalischer oder telefonischer Erreichbarkeit ihrer Verwandten nicht möglich, was den Vorwurf des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit, die vorliegt, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt wurde, wenn ganz naheliegende Überlegungen nicht angestellt oder beiseitegeschoben wurden und dasjenige unbeachtet geblieben ist, was im gegebenen Fall sich jedem aufgedrängt hätte (vgl. für viele: BGH, Urteil vom 29. September 1992 - XI ZR 265/91, juris), entfallen lässt.
  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 14/06 R

    Arbeitslosengeld II - Wahrnehmung des Umgangsrechtes mit dem minderjährigen

    Auszug aus SG Dortmund, 29.07.2020 - S 58 KG 7/19
    Dabei ist wegen des in zeitlicher Hinsicht unbegrenzt gestellten Antrages und der vollständigen Leistungsablehnung ab April 2019 grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung für das Ende des streitbefangenen Zeitraumes maßgeblich (vgl. BSG, Urteil vom 17. Oktober 2013 - B 14 AS 58/12 R, juris mit Verweis auf die ständige Rechtsprechung des BSG seit BSG, Urteil vom 07. November 2006 - B 7b AS 14/06 R, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KG 1/20

    Sozialrechtliches Kindergeld - alleinstehende Kinder - Kenntnis vom Aufenthalt

    Unabhängig vom Alter des Kindes dient das Kindergeld bei gering oder gar nicht mit Einkommenssteuer Belasteten in vollem Umfang der Familienförderung und stellt sich unter dem Regime des BKGG als reine Sozialleistung dar (BSG, Urteil vom 5. Mai 2015 - B 10 KG 1/14 R -, Rn. 27, 31 f.; SG Dortmund, Urteil vom 29. Juli 2020 - S 58 KG 7/19 -, Rn. 39 ff.; SG Landshut, Beschluss vom 17. April 2012 - S 10 KG 1/12 ER -, Rn. 29; LSG Niedersachsen, Urteil vom 20. Februar 2001 - L 8/3 KG 5/00 -, Rn. 29; jeweils juris).

    Eine Erreichbarkeit in diesem Sinne (s. zu diesem Kriterium auch SG Dortmund, Urteil vom 29. Juli 2020 - S 58 KG 7/19 -, juris, Rn. 34 ff.) erfordert daher zweierlei: einen Aufenthalt der Eltern, der nicht nur absehbar vorübergehenden Charakter hat (wie z.B. während einer Flucht oder bei bürgerkriegsbedingtem häufigem Ortswechsel), sondern mit einer gewissen Verstetigung verbunden ist, und die postalischen Determinanten dieses Aufenthalts, wie sie typischerweise in einer zustellungsfähigen Anschrift zum Ausdruck kommen (vgl. zum Kriterium der ladungsfähigen Anschrift: BSG, Urteil vom 8. April 1992, a.a.O., Rn. 19; SG Gießen, Urteil vom 7. Mai 2021 - S 12 KG 2/18 -?, juris, Rn. 26; SG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juli 2020 - S 19 KG 5/20 -, juris, Rn. 36; a.A. Dau jurisPR-SozR 11/2016).

    Nur vorsorglich stellt der Senat klar, dass die Frage, ob die Eltern eines Ansprüche nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BKGG verfolgenden Kindes im konkreten Fall wirtschaftlich zur Unterhaltsleistung in der Lage wären, ohne Bedeutung ist (SG Dortmund, Urteil vom 29. Juli 2020 - S 58 KG 7/19 -, Rn. 41; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Juli 2016 - L 3 KG 3/15 -, Rn. 20; jeweils juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KG 2/20

    Sozialrechtliches Kindergeld - alleinstehende Kinder - Kenntnis vom Aufenthalt

    Unabhängig vom Alter des Kindes dient das Kindergeld bei gering oder gar nicht mit Einkommenssteuer Belasteten in vollem Umfang der Familienförderung und stellt sich unter dem Regime des BKGG als reine Sozialleistung dar (BSG, Urteil vom 5. Mai 2015 - B 10 KG 1/14 R -, Rn. 27, 31 f.; SG Dortmund, Urteil vom 29. Juli 2020 - S 58 KG 7/19 -, Rn. 39 ff.; SG Landshut, Beschluss vom 17. April 2012 - S 10 KG 1/12 ER -, Rn. 29; LSG Niedersachsen, Urteil vom 20. Februar 2001 - L 8/3 KG 5/00 -, Rn. 29; jeweils juris).

    Eine Erreichbarkeit in diesem Sinne (s. zu diesem Kriterium auch SG Dortmund, Urteil vom 29. Juli 2020 - S 58 KG 7/19 -, juris, Rn. 34 ff.) erfordert daher zweierlei: einen Aufenthalt der Eltern, der nicht nur absehbar vorübergehenden Charakter hat (wie z.B. während einer Flucht oder bei bürgerkriegsbedingtem häufigem Ortswechsel), sondern mit einer gewissen Verstetigung verbunden ist, und die postalischen Determinanten dieses Aufenthalts, wie sie typischerweise in einer zustellungsfähigen Anschrift zum Ausdruck kommen (vgl. zum Kriterium der ladungsfähigen Anschrift: BSG, Urteil vom 8. April 1992, a.a.O., Rn. 19; SG Gießen, Urteil vom 7. Mai 2021 - S 12 KG 2/18 -?, juris, Rn. 26; SG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juli 2020 - S 19 KG 5/20 -, juris, Rn. 36; a.A. Dau jurisPR-SozR 11/2016).

    Nur vorsorglich stellt der Senat klar, dass die Frage, ob die Eltern eines Ansprüche nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BKGG verfolgenden Kindes im konkreten Fall wirtschaftlich zur Unterhaltsleistung in der Lage wären, ohne Bedeutung ist (SG Dortmund, Urteil vom 29. Juli 2020 - S 58 KG 7/19 -, Rn. 41; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Juli 2016 - L 3 KG 3/15 -, Rn. 20; jeweils juris).

  • SG Berlin, 22.01.2020 - S 2 KG 6/19
    Unabhängig vom Alter des Kindes dient das Kindergeld bei gering oder gar nicht mit Einkommenssteuer Belasteten in vollem Umfang der Familienförderung und stellt sich unter dem Regime des BKGG als reine Sozialleistung dar (BSG, Urteil vom 5. Mai 2015 - B 10 KG 1/14 R -, Rn. 27, 31 f.; SG Dortmund, Urteil vom 29. Juli 2020 - S 58 KG 7/19 -, Rn. 39 ff.; SG Landshut, Beschluss vom 17. April 2012 - S 10 KG 1/12 ER -, Rn. 29; LSG Niedersachsen, Urteil vom 20. Februar 2001 - L 8/3 KG 5/00 -, Rn. 29; jeweils juris).

    Eine Erreichbarkeit in diesem Sinne (s. zu diesem Kriterium auch SG Dortmund, Urteil vom 29. Juli 2020 - S 58 KG 7/19 -, juris, Rn. 34 ff.) erfordert daher zweierlei: einen Aufenthalt der Eltern, der nicht nur absehbar vorübergehenden Charakter hat (wie z.B. während einer Flucht oder bei bürgerkriegsbedingtem häufigem Ortswechsel), sondern mit einer gewissen Verstetigung verbunden ist, und die postalischen Determinanten dieses Aufenthalts, wie sie typischerweise in einer zustellungsfähigen Anschrift zum Ausdruck kommen (vgl. zum Kriterium der ladungsfähigen Anschrift: BSG, Urteil vom 8. April 1992, a.a.O., Rn. 19; SG Gießen, Urteil vom 7. Mai 2021 - S 12 KG 2/18 -âEUR, juris, Rn. 26; SG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juli 2020 - S 19 KG 5/20 -, juris, Rn. 36; a.A. Dau jurisPR-SozR 11/2016).

    Nur vorsorglich stellt der Senat klar, dass die Frage, ob die Eltern eines Ansprüche nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BKGG verfolgenden Kindes im konkreten Fall wirtschaftlich zur Unterhaltsleistung in der Lage wären, ohne Bedeutung ist (SG Dortmund, Urteil vom 29. Juli 2020 - S 58 KG 7/19 -, Rn. 41; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Juli 2016 - L 3 KG 3/15 -, Rn. 20; jeweils juris).

  • SG Berlin, 21.02.2020 - S 3 KG 3/19
    Unabhängig vom Alter des Kindes dient das Kindergeld bei gering oder gar nicht mit Einkommenssteuer Belasteten in vollem Umfang der Familienförderung und stellt sich unter dem Regime des BKGG als reine Sozialleistung dar (BSG, Urteil vom 5. Mai 2015 - B 10 KG 1/14 R -, Rn. 27, 31 f.; SG Dortmund, Urteil vom 29. Juli 2020 - S 58 KG 7/19 -, Rn. 39 ff.; SG Landshut, Beschluss vom 17. April 2012 - S 10 KG 1/12 ER -, Rn. 29; LSG Niedersachsen, Urteil vom 20. Februar 2001 - L 8/3 KG 5/00 -, Rn. 29; jeweils juris).

    Eine Erreichbarkeit in diesem Sinne (s. zu diesem Kriterium auch SG Dortmund, Urteil vom 29. Juli 2020 - S 58 KG 7/19 -, juris, Rn. 34 ff.) erfordert daher zweierlei: einen Aufenthalt der Eltern, der nicht nur absehbar vorübergehenden Charakter hat (wie z.B. während einer Flucht oder bei bürgerkriegsbedingtem häufigem Ortswechsel), sondern mit einer gewissen Verstetigung verbunden ist, und die postalischen Determinanten dieses Aufenthalts, wie sie typischerweise in einer zustellungsfähigen Anschrift zum Ausdruck kommen (vgl. zum Kriterium der ladungsfähigen Anschrift: BSG, Urteil vom 8. April 1992, a.a.O., Rn. 19; SG Gießen, Urteil vom 7. Mai 2021 - S 12 KG 2/18 -âEUR, juris, Rn. 26; SG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juli 2020 - S 19 KG 5/20 -, juris, Rn. 36; a.A. Dau jurisPR-SozR 11/2016).

    Nur vorsorglich stellt der Senat klar, dass die Frage, ob die Eltern eines Ansprüche nach § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BKGG verfolgenden Kindes im konkreten Fall wirtschaftlich zur Unterhaltsleistung in der Lage wären, ohne Bedeutung ist (SG Dortmund, Urteil vom 29. Juli 2020 - S 58 KG 7/19 -, Rn. 41; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 5. Juli 2016 - L 3 KG 3/15 -, Rn. 20; jeweils juris).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 22.09.2022 - L 4 KG 2/19

    Sozialrechtliches Kindergeld - Kindergeld für sich selbst - Nichtkenntnis des

    Unabhängig vom Alter des Kindes dient das Kindergeld bei gering oder gar nicht mit Einkommenssteuer Belasteten in vollem Umfang der Familienförderung und stellt sich unter dem Regime des BKGG als reine Sozialleistung dar (BSG, Urteil vom 5. Mai 2015 - B 10 KG 1/14 R -, Rn. 27, 31 f.; SG Dortmund, Urteil vom 29. Juli 2020 - S 58 KG 7/19 -, Rn. 39 ff.; SG Landshut, Beschluss vom 17. April 2012 - S 10 KG 1/12 ER -, Rn. 29; LSG Niedersachsen, Urteil vom 20. Februar 2001 - L 8/3 KG 5/00 -, Rn. 29; jeweils juris).

    Eine Erreichbarkeit in diesem Sinne (s. zu diesem Kriterium auch SG Dortmund, Urteil vom 29. Juli 2020 - S 58 KG 7/19 -, juris, Rn. 34 ff.) erfordert daher zweierlei: einen Aufenthalt der Eltern, der nicht nur absehbar vorübergehenden Charakter hat (wie z.B. während einer Flucht oder bei bürgerkriegsbedingtem häufigem Ortswechsel), sondern mit einer gewissen Verstetigung verbunden ist, und die postalischen Determinanten dieses Aufenthalts, wie sie typischerweise in einer zustellungsfähigen Anschrift zum Ausdruck kommen (vgl. zum Kriterium der ladungsfähigen Anschrift: BSG, Urteil vom 8. April 1992, a.a.O., Rn. 19; SG Gießen, Urteil vom 7. Mai 2021 - S 12 KG 2/18 -, juris, Rn. 26; SG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juli 2020 - S 19 KG 5/20 -, juris, Rn. 36; a.A. Dau jurisPR-SozR 11/2016).

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