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   SG Halle, 19.03.2010 - S 7 AS 1072/10 ER   

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SG Halle, 19.03.2010 - S 7 AS 1072/10 ER (https://dejure.org/2010,75205)
SG Halle, Entscheidung vom 19.03.2010 - S 7 AS 1072/10 ER (https://dejure.org/2010,75205)
SG Halle, Entscheidung vom 19. März 2010 - S 7 AS 1072/10 ER (https://dejure.org/2010,75205)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Halle, 19.03.2010 - S 7 AS 1072/10
    Die Gerichte müssen sich dabei nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) schützend und fördernd vor die Grundrechte der Einzelnen stellen (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, NVwZ 2005, 927; Krodel, NZS 2006, 637ff.).

    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (Beschluss vom 12.05.2005, 1 BvR 569/05, NVwZ 2005, 927) ist es jedoch möglich, aufgrund der nicht vollständig zu klärenden Sach- und Rechtslage im einstweiligen Rechtsschutzverfahren Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes mit einem Abschlag zuzusprechen, um eine Vorwegnahme der Hauptsache zu vermeiden.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.10.2010 - L 7 AS 1073/10
    Auszug aus SG Halle, 19.03.2010 - S 7 AS 1072/10
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhaltes und des Sachvortrages der Beteiligten wird auf den Inhalt der Gerichtsakte und der zum Verfahren S 7 AS 1073/10 ER übersandten Verwaltungsakte ergänzend verwiesen.

    Zu beachten ist, dass die Ast - so wie im Verfahren S 7 AS 1073/10 ER vorgetragen - absehbar außerdem in eine deutlich kostengünstigere Unterkunft umziehen (tatsächliche KdU der gesamten Bedarfsgemeinschaft dann 505, 00? monatlich), wodurch Einsparungen entstehen (KdU derzeit 641, 08?) und der Mutter des Ast unter Beachtung ihres Erwerbseinkommens derzeit ein Freibetrag von 280, 00? zuerkannt wird (Bescheid vom 11.01.2020), welcher gleichsam neben dem durch das SGB II zu gewährleistenden Grundsicherungsbedarf tatsächlich zur Verfügung steht.

  • BSG, 28.10.2009 - B 14 AS 44/08 R

    Arbeitslosengeld II - Schülermonatskarte - kein unabweisbarer Bedarf - Darlehen -

    Auszug aus SG Halle, 19.03.2010 - S 7 AS 1072/10
    Das SGB II soll nämlich nach dem Willen des Gesetzgebers nicht dazu dienen, ausbildungsbedingte Bedarfe zu übernehmen, soweit diese nach anderen Regelungen förderungsfähig sind (vgl. dazu nur BSG, Urteil vom 28.10.2009, B 14 AS 44/08 R zu Fahrtkosten für eine Schülermonatskarte).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Auszug aus SG Halle, 19.03.2010 - S 7 AS 1072/10
    Rechtlicher Anknüpfungspunkt für einen Anordnungsanspruch hinsichtlich der begehrten Nachhilfekosten als zusätzlicher und neben der Regelleistung geltend zu machender Bedarf ist (derzeit) mangels gesetzlicher Regelung im SGB II allein die Entscheidung des BVerfG vom 09.02.2010 (1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09, 1 BvL 4/09; abrufbar unter www.bundesverfassungsgericht.de ) in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und Art. 20 Abs. 1 GG.
  • SG Dortmund, 20.12.2013 - S 19 AS 1036/12

    Hartz IV: Keine zeitliche Grenze für Nachhilfe

    Erforderlich für die Versetzung ist damit ein im Durchschnitt ausreichendes Leistungsniveau, womit auch das Erreichen eines ausreichenden Leistungsniveaus ein wesentliches Lernziel darstellt (BT-Drs. 17/3404 S. 105, LSG Nds.-Bremen, Beschl. v. 28.02.2012 - L 7 AS 43/12 B ER; SG Marburg, Beschl. v. 01.11.2012 - S 5 AS 213/12 ER; SG Bremen, Beschl. v. 14.04.2011 - S 23 AS 357/11 ER; SG Halle, Beschl. v. 19.03.2010 - S 7 AS 1072/10 ER).
  • SG Marburg, 01.11.2012 - S 5 AS 213/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bildung und Teilhabe - Lernförderung -

    Das wesentliche Lernziel in der jeweiligen Klassenstufe ist dabei nicht nur die Versetzung in die nächst höhere Klasse, sondern auch das Erreichen eines ausreichenden Leistungsniveaus [vgl. LSG Niedersachsen- Bremen, Beschluss vom 28.02.2012 - L 7 AS 43/12 B ER; SG Bremen, Beschluss vom 14.04.2011 - S 23 AS 357/11 ER; SG Halle, Beschluss vom 19.03.2010 - S 7 AS 1072/10 ER].
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.09.2010 - L 15 AS 175/10
    Eine schulische Sonderförderung kann in diesem Sinne nur dann als zur Deckung des menschenwürdigen Existenzminimums unabweisbar gelten, wenn sie durch schwere Lern- und Entwicklungsstörungen unabweisbar und ohne Alternative gefordert werden (vgl. dazu LSG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 02.06.2010, Az: L 2 AS 138/10 B ER; SG Halle, Beschluss vom 19.03.2010, Az: S 7 AS 1072/10 ER).
  • SG Bremen, 06.01.2011 - S 21 AS 2626/10

    Anspruch eines Hilfebedürftigen auf Mehrbedarf gem. § 21 Abs. 6 Sozialgesetzbuch

    Als ein solcher wurde z.B. auch eine Lese- und Rechtsschreibstörung angesehen (SG Dessau-Roßlau, aaO; i.E. auch SG Halle, Beschluss vom 19.03.2010, Az. S 7 AS 1072/10 ER).
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