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   OVG Sachsen, 26.04.2001 - 1 D 43/00   

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OVG Sachsen, 26.04.2001 - 1 D 43/00 (https://dejure.org/2001,16460)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26.04.2001 - 1 D 43/00 (https://dejure.org/2001,16460)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 26. April 2001 - 1 D 43/00 (https://dejure.org/2001,16460)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsWG § 48 Abs. 1, § 119 Abs. 2, § 130; WHG § 19

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung der gemeindlichen Planungshoheit als Teilaspekt des Rechts auf kommunale Selbstverwaltung; Normenkontrollklage gegen die Einbeziehung eines Gemeindegebiets in eine Trinkwasserschutzzone; Nichtigkeit einer Wasserschutzverordnung wegen nicht heilbarer Verstöße ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • SächsVBl 2002, 170
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (12)

  • VGH Baden-Württemberg, 25.10.1991 - 8 S 1543/91

    Wasserschutzverordnung - Ausfertigung von Textteil und Karte; Bestimmtheit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2001 - 1 D 43/00
    Da aber sämtliche Einzelflurkarten, auf die im Verordnungstext Bezug genommen wird, mit einem vollständigen Ausfertigungsvermerk versehen sind, sind rechtliche Zweifel insoweit nicht veranlasst (NK-Urteil des Senats vom 23.10.2000, aaO; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.10.1991, NVwZ-RR 1992, 296; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.5.1990, NVwZ-RR 1991, 20 Leitsatz 1).

    Eine Verordnung, die - wie die hier maßgebliche - die Nutzungsrechte der Grundstückseigentümer massiv einschränkt, muss aus sich heraus und ohne Inanspruchnahme weiterer Hilfsmittel oder gar einer Beweisaufnahme verständlich sein (VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.10.1991, aaO).

    â?¢ In der Anlage 11 (Gemarkung ) sind zeichnerische Abweichungen von der vermutlich als Orientierung gewählten nahen Flurstücksgrenze hinsichtlich der Schutzzone I auf der Mitte der Karte 1, 3 im Bereich eines nicht lesbaren Flurstücks (zusätzliche Unbestimmtheit!; vgl. VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.10.1991, NVwZ-RR 1992, 296) entlang des selbständigen Wegeflurstücks und auf der Karte 2, 3 hinsichtlich der Schutzzone III an deren Nordostgrenze im Bereich zweier ebenfalls nicht lesbarer Flurstücke (she. vor) ebenfalls entlang einer Wegefläche festzustellen.

    Darin liegt zugleich ein Verstoß gegen Art. 20 Abs. 3 GG (VGH Bad.-Württ., Urt. v. 25.10.1991, aaO).Die dargestellten Mängel der Bestimmtheit führen dazu, dass die Verordnung im gesamten Geltungsbereich rechtswidrig und damit nichtig ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 03.08.1998 - 3 S 990/98

    Ersatzansprüche wegen rechtswidriger zeitweiliger Versagung einer Baugenehmigung

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2001 - 1 D 43/00
    7. Die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes stellt eine rechtlich gebundene Entscheidung ohne planerische Gestaltungsfreiheit dar (wie VGH Bad.-Württ., Urt.v. 3.8.1999, VBlBW 1999, 97 [99]).

    Die Festsetzung eines Wasserschutzgebietes stellt damit eine rechtlich gebundene Entscheidung ohne planerische Gestaltungsfreiheit dar (ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 3.8.1998, VBlBW 1999, 97 [99).

    Der VGH Bad.-Württ. spricht insoweit von einem "nachvollziehenden Abwägen" (Urt. v. 3.8.1998, aaO, S. 99).

  • VGH Baden-Württemberg, 05.08.1998 - 8 S 1906/97

    Antragsbefugnis einer Gemeinde als Behörde für ein Normenkontrollverfahren;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2001 - 1 D 43/00
    Stattdessen genügt es, wenn sie vernünftigerweise geboten ist, um eine Beeinträchtigung der Trinkwassereignung zu vermeiden und entsprechende Restrisiken weiter zu vermindern, wobei der anzustrebende Schutz auf Dauer angelegt sein muss (BayVGH, Urt. v. 18.12.1996, ZfW 1997, 236 [239]; VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 5.8.1998, ZfW 2000, 138 [140]; OVG Lüneburg, Urt. v. 4.3.1999, NuR 2000, 229 [230]).
  • OVG Niedersachsen, 04.03.1999 - 3 K 1304/97

    Grenzziehung eines Wasserschutzgebietes; Erforderlichkeit einer Grenzziehung

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2001 - 1 D 43/00
    Stattdessen genügt es, wenn sie vernünftigerweise geboten ist, um eine Beeinträchtigung der Trinkwassereignung zu vermeiden und entsprechende Restrisiken weiter zu vermindern, wobei der anzustrebende Schutz auf Dauer angelegt sein muss (BayVGH, Urt. v. 18.12.1996, ZfW 1997, 236 [239]; VGH Bad.- Württ., Beschl. v. 5.8.1998, ZfW 2000, 138 [140]; OVG Lüneburg, Urt. v. 4.3.1999, NuR 2000, 229 [230]).
  • BVerwG, 12.09.1980 - 4 C 89.77

    Wasserrechtliche Planfeststellung betreffend die Anlegung von Fischteichen;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2001 - 1 D 43/00
    Ausreichend ist ein Anlass, typischerweise gefährlichen Situationen zu begegnen (BVerwG, Urt. v. 12.9.1980, ZfW 1981, 87).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78

    Naßauskiesung

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2001 - 1 D 43/00
    Die Schutzfähigkeit dieses überragenden Gutes (vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 15.7.1981, BVerfGE 58, 300 [339]) steht außer Frage.
  • BVerwG, 30.09.1996 - 4 NB 31.96

    Verfassungsrecht - Bestimmung von Inhalt und Schranken des Eigentums; Wasserrecht

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2001 - 1 D 43/00
    Lediglich auf der Rechtsfolgenseite besteht zugunsten der Wasserbehörde Ermessen dahin, ob der an sich gebotene Schutz die Festsetzung gerade eines Wasserschutzgebietes erfordert oder ob dies noch nicht sinnvoll oder zweckmäßig ist (BVerwG, Beschl. v. 30.9.1996, NVwZ 1997, 887).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.05.1990 - 5 S 3064/88

    Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans bei Bezugnahme auf Pläne

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2001 - 1 D 43/00
    Da aber sämtliche Einzelflurkarten, auf die im Verordnungstext Bezug genommen wird, mit einem vollständigen Ausfertigungsvermerk versehen sind, sind rechtliche Zweifel insoweit nicht veranlasst (NK-Urteil des Senats vom 23.10.2000, aaO; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 25.10.1991, NVwZ-RR 1992, 296; vgl. auch VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8.5.1990, NVwZ-RR 1991, 20 Leitsatz 1).
  • BVerwG, 06.12.2000 - 4 BN 59.00

    Bebauungsplan; Abwägungsgebot; private Belange; Erschließung; Teilnichtigkeit;

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2001 - 1 D 43/00
    Vielmehr findet - nach Überwinden der Zulässigkeitshürde - eine objektive Rechtsprüfung statt, die sich auch nicht auf die Einhaltung solcher Rechtsvorschriften beschränkt, welche in Abgrenzung des allgemeinen öffentlichen Interesses gerade den besonderen Belangen der Antragstellerin zu dienen bestimmt sind (ebenso BVerwG, Beschl. v. 6.12.2000, UPR 2001, 152).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.07.1999 - 5 S 2963/96

    Verkündung von Rechtsvorschriften

    Auszug aus OVG Sachsen, 26.04.2001 - 1 D 43/00
    Erst beide Vorgänge zusammen ergeben den einheitlichen Verkündungsvorgang (ebenso VGH Bad.-Württ., NK-Beschl. v. 16.7.1999, NuR 2000, 454).
  • OVG Sachsen, 08.06.2000 - 1 D 63/99

    Abwägungsgebot im Verwaltungsverfahren; Antragsbefugnis bei einem

  • VGH Baden-Württemberg, 24.09.1993 - 5 S 800/92

    Zur Ausfertigung von Bebauungsplänen - weitere Unterlagen als Bestandteile des

  • OVG Sachsen, 27.03.2014 - 1 A 857/10

    Zwischenurteil; Fortsetzungsfeststellungsklage; Präjudizinteresse

    Nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (NK-Urt. v. 26. April 2001 - 1 D 43/00 -, juris Rn. 46) müsse eine Einsichtsmöglichkeit in niedergelegte Pläne ohne vorherige Nachfragen an Gemeindebedienstete ermöglicht werden.31 Schon das Verwaltungsgericht sei zutreffend davon ausgegangen, dass das Vorhabengrundstück im unbeplanten Innenbereich liege.

    Nach der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, auf die die Klägerin zutreffend verweist, verträgt es sich nicht mit dem Sinn und Zweck einer öffentlichen Auslegung, dass interessierte Bürger vor einer Einsichtnahme auf Nachfragen beim Planungsträger zum genauen Ort der Auslegung angewiesen sind (vgl. NK-Urt. v. 27. September 1999, SächsVBl. 2000, 115, 116; NK-Urt. v. 26. April 2001, SächsVBl. 2002, 170, Leitsatz 2; ebenso VGH BW, Urt. v. 31. Juli 2007, BRS 71 Nr. 28 m. w. N.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 30.10.2003 - 1 C 10100/03

    Hochwasserschutz hat Vorrang vor Bauwünschen

    Eindeutiger, als dies bei der Festsetzung eines Wasserschutzgebiets gemäß §§ 19 WHG, 13 LWG der Fall ist (dazu vgl. SächsOVG, Urteil vom 26. April 2001, SächsVBl 2002, 170, 175 unter Hinweis auf VGH Bad.-Württ., Urteil vom 3. August 1998, VBlBW 1999, 97, 99), liegt in der Feststellung bzw. Festsetzung eines Überschwemmungsgebiets i.S. von §§ 32 Abs. 1 Satz 2 WHG, 88 Abs. 1 Satz 1 LWG eine rechtlich gebundene Entscheidung ohne planerische Gestaltungsfreiheit (in diese Richtung bereits VGH Bad.-Württ., Urteil vom 20. April 1994, VBlBW 1995, 19 = ZfW 1995, 88).
  • OVG Sachsen, 20.10.2016 - 1 A 857/10

    Fortsetzungsfeststellungsklage; Bauvorbescheid; zentrenschädliche Wirkung;

    Nach der Rechtsprechung des Senats (NK-Urt. v. 26. April 2001 - 1 D 43/00 -, juris Rn. 46) müsse eine Einsichtsmöglichkeit in niedergelegte Pläne sogar ohne vorherige Nachfragen an Gemeindebedienstete ermöglicht werden.

    Nach der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts, auf die die Klägerin zutreffend verweist, verträgt es sich nicht mit dem Sinn und Zweck einer öffentlichen Auslegung, dass interessierte Bürger vor einer Einsichtnahme auf Nachfragen beim Planungsträger zum genauen Ort der Auslegung angewiesen sind (vgl. NK-Urt. v. 27. September 1999, SächsVBl. 2000, 115, 116; NK-Urt. v. 26. April 2001, SächsVBl. 2002, 170, Leitsatz 2; ebenso VGH BW, Urt. v. 31. Juli 2007, BRS 71 Nr. 28 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 06.06.2018 - 1 C 21/16

    Normenkontrolle; Antragsbefugnis; interkommunales Abstimmungsgebot;

    Soweit der erkennende Senat im Hinblick auf § 8 Abs. 1 des Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern über die Form der kommunalen Bekanntmachungen (Kommunalbekanntmachungsverordnung - KomBekVO) für die ordnungsgemäße ortsübliche Bekanntgabe eines Bebauungsplans in langjähriger Rechtsprechung nicht nur die Angabe der Besucheranschrift der "bestimmten Verwaltungsstelle" gefordert hat, bei der der von der Gemeinde bereitzuhaltende Bebauungsplan nach § 10 Abs. 3 Satz 2 BauGB zu jedermanns Einsicht bereitzuhalten ist, sondern darüber hinaus grundsätzlich auch die Angabe des jeweiligen Dienstzimmers im Verwaltungsgebäude (so SächsOVG, NK-Urt. v. 26. April 2001, SächsVBl. 2002, 170 Leitsatz 3; Urt. v. 27. März 2014 - 1 A 857/10 -, juris Rn. 58), hält er daran im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. v. 29. Juni 2017 - 4 BN 37.16 -, juris Rn. 4 zu § 3 Abs. 2 BauGB), nach der das Baugesetzbuch voraussetzt, dass alle im Planaufstellungsverfahren Beteiligten und sonstigen Interessierten "mündig" und in der Lage sind, sich in einem Dienstgebäude durch Nachfragen zurechtzufinden, nicht mehr fest.
  • OVG Sachsen, 11.12.2013 - 4 C 1/11

    Bestehen einer behördlichen Verpflichtung auf Herbeiführung der tatbestandlichen

    Der Entscheidung muss ein nachvollziehbares Schutzkonzept zugrunde liegen; ist ein solches Schutzkonzept nicht ersichtlich, dann kann eine Wasserschutzgebietsfestsetzung keinen Bestand haben (BVerwG, Urt. v. 2. August 2012, NVwZ 2013, 227; missverständlich: SächsOVG, Beschl. v. 26. April 2001, SächsVBl 2002, 170; Salzwedel, ZfW 1992, S. 397 ff.).
  • OVG Brandenburg, 05.11.2003 - 3 D 23/00

    Normenkontrolle, Landesentwicklungsplan für den engeren Verflechtungsraum

    Der Auffassung, dass eine wirksame Ersatzverkündung in jedem Fall die Angabe des genauen Ortes der Einsichtnahme einschließlich des konkreten Dienstzimmers voraussetzt (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 26. April 2001 - 1 D 43/00 - …
  • BVerwG, 17.06.2004 - 4 BN 5.04
    Weitergehende Anforderungen, etwa in Anlehnung an § 10 Abs. 3 BauGB, mögen sich aus dem Landesrecht ergeben (vgl. SächsOVG, Urteil vom 24. Juni 2001, SächsVBl 2002, 170), sie sind bundesrechtlich aber nicht zwingend geboten.
  • OVG Brandenburg, 12.11.2003 - 3 D 22/00

    Landesplanung: Verletzung d. Planungshoheit der Gemeinde

    Der Auffassung, dass eine wirksame Ersatzverkündung in jedem Fall die Angabe des genauen Ortes der Einsichtnahme einschließlich des konkreten Dienstzimmers voraussetzt (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 24. Juni 2001 - 1 D 43/00 - …
  • OVG Bremen, 20.12.2016 - 1 D 83/14

    Anfechtung der Hochwassergebietsverordnung Weser - Auslegungsfrist;

    Das bedeutet insbesondere, dass Verfahrensfehler, für die keine Heilungsvorschriften existieren, grundsätzlich einen Rechtsfehler und damit die Nichtigkeit der angegriffenen Norm begründen (Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 26. April 2001 - 1 D 43/00 -, Rn. 24, [...]).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2011 - 2 K 174/09

    Voraussetzungen und Zuständigkeitsregelungen für die Festsetzung eines

    Da das WHG und das WG LSA keine Bestimmungen enthalten, die Verfahrensfehler bei der Normsetzung für unbeachtlich erklären oder Heilungsmöglichkeiten vorsehen, führen Verfahrens-, insbesondere auch Zuständigkeitsmängel zur Unwirksamkeit einer Wasserschutzgebietsverordnung (vgl. SächsOVG, Urt. v. 26.04.2001 - 1 D 43/00 -, SächsVBl 2002, 170; BayVGH, Urt. v. 11.04.2000 - 22 N 99.2159 -, UPR 2001, 108).
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