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   OVG Sachsen, 15.01.1998 - 2 S 591/95   

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https://dejure.org/1998,11793
OVG Sachsen, 15.01.1998 - 2 S 591/95 (https://dejure.org/1998,11793)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15.01.1998 - 2 S 591/95 (https://dejure.org/1998,11793)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 15. Januar 1998 - 2 S 591/95 (https://dejure.org/1998,11793)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GG Art. 33 Abs. 2; EV Art. 8 i. V. m. Anl. I Kap. XIX Abschn. II Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2; SächsVerf Art. 91 Abs. 2, Art. 119 S. 1 und S. 2 Nr. 2; SächsBG § 6 Abs. 2 Nr. 2, § 15 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rücknahme ; Beamtenernennung; MfS- Tätigkeit; Einzelfallprüfung; Wohlverhalten

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJ 1998, 497
  • SächsVBl 1998, 164
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Sachsen, 21.12.1999 - 2 S 159/97

    Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Regelung mit dem Einigungsvertrag;

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  • OVG Sachsen, 14.04.2003 - 2 B 380/02

    Rücknahme der Ernennung, Tätigkeit für das MfS, Arglist, Rechtsmissbrauch

    Das allein würde aber einer Rücknahme der Ernennung des Klägers noch nicht entgegen stehen, weil im Zeitpunkt der Ernennung mit Art. 119 Satz 2 Nr. 2 SächsVerf bereits eine höherrangige Rechtsnorm als § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsBG gegolten hat, die inhaltlich von § 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsBG a.F. erfasst wird (std. Respr. des Senats, etwa Urt. v. 15.1.1998, SächsVBl. 1998, 164 [166] und Urt. v. 15.3.2000 - 2 B 404/99 - vgl. auch BVerwG, Urt. v. 27.4.1999, SächsVBl. 1999, 205 [207]).

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. Urt v. 20.5.1998 - 2 S 598/95 -, SächsVBl. 1998, 267 und Beschl. v. 21.12.1999, aaO) und des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 3.12.1998 - 2 C 26.97 -, BVerwG 108, 64) zu dem dem Begriff der "Untragbarkeit" in Art. 119 Satz 2 SächsVerf entsprechenden (vgl. Urt. des Senats v. 15.1.1998, aaO) Rechtsbegriff der "Unzumutbarkeit" im Sinne des Einigungsvertrages handelt es sich bei diesem Begriff um einen unbestimmten Rechtsbegriff, dessen Anwendung in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle unterzogen ist.

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00

    Unzulässige Richtervorlage mangels hinreichender Darlegung der

    Gerade die von Verfassungs wegen gebotene Einzelfallprüfung (vgl. Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Mai 1998 - 2 S 598/95 -, SächsVBl 1998, S. 267; Urteil vom 15. Januar 1998 - 2 S 591/95 -, SächsVBl 1998, S. 164 ) kann den Dienstherrn veranlasst haben, im "Parallelfall" den Bediensteten, der im Übrigen seine inoffizielle Tätigkeit für das MfS offen gelegt hatte, zu verbeamten.
  • OVG Sachsen, 02.03.1999 - 2 S 200/98

    Antrag auf Zulassung der Beschwerde; Rechtsschutzinteresse an der

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  • OVG Sachsen, 20.05.1998 - 2 S 598/95

    Verfassungskonforme Auslegung; Einzelfallprüfung; Beamtenbewerber

    Die Vorschrift des § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsBG ist verfassungskonform dahin auszulegen, dass sie eine ergebnisoffene und zukunftsorientierte Einzelfallprüfung im Sinne der Rechtsprechung des Senats zu Art. 119 S. 2 Nr. 2 Sächsverf (vgl. SächsOVG, Urt. v. 15.1.1998 - 2 S 591/95) erfordert, ob ein früher für das MfS tätiger Beamtenbewerber für das von ihm angestrebte Amt untragbar erscheint.
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