Rechtsprechung
   BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,964
BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98 (https://dejure.org/1999,964)
BVerwG, Entscheidung vom 27.04.1999 - 2 C 26.98 (https://dejure.org/1999,964)
BVerwG, Entscheidung vom 27. April 1999 - 2 C 26.98 (https://dejure.org/1999,964)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,964) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit - Tätigkeit für das Amt für nationale Sicherheit - Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe zum Kriminalhauptkommissar

  • Judicialis

    GG Art. 31; ; GG Art. 33 Abs. 5;... ; GG Art. 100 Abs. 1; ; EV Anlage I, Kap. XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2, Nr. 2 Buchst. b) und c) und Nr. 3 Buchst. d); ; BRRG § 9; ; BRRG § 10; ; BRRG § 23; ; BRRG § 59; ; SächsBG § 6 Abs. 2 Nr. 2; ; SächsBG § 15 Abs. 1 Nr. 3 a.F.; ; SächsVerf Art. 119

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsvertrag; Beamtenrecht - Beamter auf Probe, Rücknahme der Ernennung wegen Tätigkeit für das MfS; Ministerium für Staatssicherheit, Rücknahme der Ernennung zum Beamten wegen Tätigkeit für das -; Ernennung, Rücknahme wegen Tätigkeit für das MfS; Rücknahme einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten nach dem Sächsischen Beamtengesetz wegen Tätigkeit für das MfS mit Bundesrecht nicht vereinbar

  • Max-Planck-Institut (Kurzinformation)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 109, 59
  • NVwZ 2000, 447 (Ls.)
  • NJ 1999, 606
  • DVBl 1999, 1432
  • SächsVBl 1999, 205
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 03.12.1998 - 2 C 26.97

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98
    Es unterliegt in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle, ob das Festhalten am Beamtenverhältnis wegen Tätigkeit für das frühere Ministerium für Staatssicherheit unzumutbar ist (wie BVerwG; Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - ).

    Obgleich die Entlassung nur aufgrund einer längstens bis zum 31. Dezember 1996 zu befristenden Übergangsregelung (vgl. zu dem historischen Hintergrund BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - ) zulässig ist, soll § 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsBG a.F. ohne zeitliche Begrenzung gelten.

    Schließlich läßt es eine Rücknahmeregelung nicht zu, auch Umstände nach erfolgter Ernennung zu berücksichtigen, weil durch die Rücknahme nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsBG a.F. ein ursprünglich rechtswidriger Verwaltungsakt aufgehoben werden soll (anders bei der Entlassung; vgl. BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - ).

    Darüber hinaus vermag die Beschäftigung eines früher in die Machenschaften des MfS verstrickten Beamten in einem öffentlichen Dienst, der sich an den Strukturprinzipien des Grundgesetzes ausrichtet, berechtigte Zweifel an dessen rechtsstaatlicher und demokratischer Integrität zu begründen (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - ).

    Desweiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte für das MfS tätig war und für welche Laufbahn er vorgesehen ist (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - ).

    Dies ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - ).

    In subjektiver Hinsicht ist erforderlich, daß der spätere Beamte wissentlich und willentlich für das MfS tätig geworden ist (BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - ).

    Zwar hatte die vom Kläger während dieser Zeit ausgeübte Spitzeltätigkeit nach Intensität und Qualität durchaus Gewicht und ist auch beachtlich im Hinblick auf die Einstellung in den Polizeidienst (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - ).

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 34.98

    Keine Entlassung von Beamten des Freistaates Sachsen wegen Tätigkeit für das MfS

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98
    Eine Umdeutung der angefochtenen Rücknahmeverfügung in eine Entlassungsverfügung wegen Nichtigkeit der landesgesetzlichen Rechtsgrundlage (Art. 31 GG) kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil das Beamtenrecht des Freistaates Sachsen unter den für die Rücknahme der Ernennung des Klägers maßgebenden Voraussetzungen keine Rechtsgrundlage für die Entlassung bietet (vgl. BVerwG, Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 34.98 - ).

    Liegt der die Entlassung rechtfertigende Grund vor, ist der Bewerber abzulehnen und muß nicht ernannt werden, um sodann entlassen zu werden (vgl. BVerwG, Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 34.98 -).

  • BVerwG, 26.10.1995 - 2 C 24.94

    Ernennungsähnliche Verwaltungsakte - Rücknahme - Nichtigkeit - Höheres

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98
    Die gerichtliche Kontrolle einer auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsBG ergangenen Entscheidung ist nicht deshalb eingeschränkt, weil der gesetzliche Tatbestand Bewertungen oder Prognosen voraussetzt, die exakter tatsächlicher und rechtlicher Erkenntnis nicht zugänglich sind (vgl. BVerwGE 99, 355 ; BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 5.97 - ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1934/93

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98
    Maßgebend ist insoweit, ob die frühere Tätigkeit des Beamten für das MfS - auch unter Beachtung des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (vgl. BVerfGE 96, 189 ) - das Dienstverhältnis derart belastet oder belasten würde, daß eine Begründung oder Fortsetzung ausgeschlossen ist.
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97
    Auszug aus BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98
    Die gerichtliche Kontrolle einer auf der Grundlage des § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsBG ergangenen Entscheidung ist nicht deshalb eingeschränkt, weil der gesetzliche Tatbestand Bewertungen oder Prognosen voraussetzt, die exakter tatsächlicher und rechtlicher Erkenntnis nicht zugänglich sind (vgl. BVerwGE 99, 355 ; BVerwG, Urteil vom 19. März 1998 - BVerwG 2 C 5.97 - ).
  • BVerwG, 23.02.1989 - 2 C 25.87

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Auszug aus BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 26.98
    Im Interesse der Rechtssicherheit und der Ämterstabilität sind die Nichtigkeits- und Rücknahmetatbestände durch eine abschließende und erschöpfende Regelung beschränkt (BVerwGE 81, 282 ).
  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 33.98

    Fink

    Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis mit einem Beamten, der inoffizieller Mitarbeiter des früheren Ministeriums für Staatssicherheit war, unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (wie Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Der Kläger war im Sinne des genannten Sonderentlassungstatbestandes für das Ministerium für Staatssicherheit (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ) tätig.

    Diese gesetzlichen Tatbestandsmerkmale sind kausal miteinander verknüpft und müssen kumulativ gegeben sein (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Des weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte für das MfS tätig war und für welche Laufbahn er vorgesehen ist (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Dies ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

  • VG München, 16.10.2012 - M 5 K 11.4492

    Rücknahme der Ernennung bei arglistiger Täuschung; Rechtsfolge im Einzelfall

    Die hier maßgebliche Vorschrift des § 12 Abs. 1 Nr. 1 BeamtStG unterscheidet sich aber auch von der Gesetzesvorschrift, die der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. April 1999 (BVerwGE 109, 59) zur Rücknahme der Ernennung wegen Tätigkeit für das frühere MfS zu Grunde liegt, wonach auch zu prüfen war, ob - nach Feststellung des Tatbestandes, dass die Ernennung durch arglistige Täuschung herbeigeführt wurde - ein Festhalten am Beamtenverhältnis wegen der Tätigkeit für das frühere MfS "unzumutbar" erscheint, was eine wertende Betrachtung voraussetzt, die wiederum unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes vorzunehmen ist.
  • BVerwG, 13.07.2000 - 2 C 26.99

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen der Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis wegen früherer Stasi-Tätigkeit unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfange verwaltungsgerichtlicher Kontrolle und ist auf der Grundlage einer einzelfallbezogenen, auf die Eignung abstellenden Würdigung zu beurteilen (wie Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - , vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - und vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 -).

    Er hat dieses wissentlich und willentlich final aktiv unterstützt (vgl. dazu BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ).

    Diese gesetzlichen Tatbestandsmerkmale sind kausal miteinander verknüpft und müssen kumulativ gegeben sein (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ).

    Die Anwendung des unbestimmten Rechtsbegriffs der Unzumutbarkeit unterliegt uneingeschränkter verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ).

    Dies ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ).

    Des weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte auf Probe für das MfS tätig war, für welche Laufbahn er vorgesehen ist und wie er sich nach seiner Übernahme in den öffentlichen Dienst nach dem 3. Oktober 1990 verhalten hat (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ; Urteile vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 - 2 C 2.99 -).

    Namentlich kann ein langer Zeitablauf nach Beendigung der inoffiziellen Tätigkeit für das MfS Zweifel an der Eignung nach den allgemeinen beamtenrechtlichen Anforderungen zurücktreten lassen (vgl. BVerwGE 109, 59 ).

    Zwar wird knapp 20 Jahre nach Beendigung der MfS-Mitarbeit nicht mehr ohne weiteres angenommen werden können, dass sich der Kläger nach wie vor mit den Zielen und Methoden des MfS identifiziert und künftig nicht bereit sein wird, seinen Pflichten als Beamter im Zolldienst nachzukommen, insbesondere Grundrechte und rechtsstaatliche Regeln zu beachten (vgl. BVerwGE 109, 59 ).

    Die Frage der Unzumutbarkeit des Festhaltens am Beamtenverhältnis wegen früherer Tätigkeit für das MfS lässt sich jedoch nur aufgrund einer umfassenden Feststellung des Sachverhalts abschließend entscheiden (vgl. BVerwGE 109, 59 ).

    Auch eine Zuarbeit aufgrund dienstlicher Verpflichtung erfüllt das Tatbestandsmerkmal "Tätigkeit für das MfS" ohne Rücksicht darauf, ob sie im Einzelfall oder allgemein angeordnet war, ob sie routinemäßig vorgenommen wurde und ob sie für das MfS wichtig oder förderlich war (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ).

    In subjektiver Hinsicht ist zwar erforderlich, dass der spätere Beamte wissentlich und willentlich für das MfS tätig geworden ist (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 ).

  • BVerfG, 04.04.2001 - 2 BvL 7/98

    DDR-Dienstzeiten

    Das Lebensalter ist auch hier von Bedeutung, ebenso wie bei der Prüfung, in welchem Ausmaß die Verstrickung in das MfS-System nach Maßgabe des Sonderkündigungstatbestandes des Abs. 5 Nr. 2 der Anlage I, Kapitel XIX, Sachbericht A, Abschnitt III Nr. 1 des Einigungsvertrages die persönliche Eignung des Beamten und die Zumutbarkeit seiner Weiterbeschäftigung bestimmt (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 6. April 2000 - BVerwG 2 C 2.99 -, in: Schütz, Beamtenrecht, ES/A II 5.1 Nr. 74, S. 312 ; BVerwGE 109, 59 ; Urteil vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 -, in: Schütz, Beamtenrecht, ES/A II 5.1 Nr. 69, S. 285 ; BVerwGE 108, 64 ; Beschluss vom 28. Januar 1998 - BVerwG 6 P 2.97 -, BVerwGE 106, 153 ).
  • OVG Sachsen, 21.12.1999 - 2 S 159/97

    Vereinbarkeit einer landesrechtlichen Regelung mit dem Einigungsvertrag;

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 32.98

    Auslandsdienstbezüge - Kaufkraftausgleich - Kaufkraftunterschied - Besoldung -

    Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis mit einem Beamten, der inoffizieller Mitarbeiter des früheren Ministeriums für Staatssicherheit war, unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (wie Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Der Kläger war im Sinne des genannten Sonderentlassungstatbestandes für das MfS (vgl. dazu BVerwG, Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ) tätig.

    Diese gesetzlichen Tatbestandsmerkmale sind kausal miteinander verknüpft und müssen kumulativ gegeben sein (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Des weiteren ist von Bedeutung, zu welcher Zeit und in welchem Alter der Beamte für das MfS tätig war und für welche Laufbahn er vorgesehen ist (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Dies ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen (Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 26.98 - ).

  • BVerwG, 25.01.2001 - 2 C 43.99

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS, Befristung der

    Die rahmenrechtlichen Bestimmungen erlaubten den Landesgesetzgebern nur bis zum 31. Dezember 1996 befristete Sonderregelungen (vgl. Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - BVerwGE 108, 64 [65 f.], vom 11. März 1999 - BVerwG 2 C 13.98 - Buchholz 237.51 § 37 MVLBG Nr. 1 S. 2 und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - BVerwGE 109, 59 [61] sowie - BVerwG 2 C 34.98 - BVerwGE 109, 68 [71]).

    Liegt der die Entlassung rechtfertigende Grund vor, ist der Bewerber abzulehnen und muss nicht ernannt werden, um sodann entlassen zu werden (vgl. Urteile vom 27. April 1999, a. a. O. S. 63 und S. 72).

  • OVG Thüringen, 16.11.1999 - 2 KO 219/97

    Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten; Recht der Landesbeamten

    Die gesetzliche Regelung verlangt dabei eine einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abstellende Würdigung, bei der neben der konkreten Belastung für den Dienstherrn auch das Maß der Verstrickung des Betroffenen zu berücksichtigen ist (BVerwG, Urteile vom 27.4.1999 - 2 C 26/98 - SächsVBl. 1999, 205, 207 und 2 C 33/98 zitiert nach juris; Urteil vom 3.12.1998 - 2 C 26/97 - SächsVBl. 1999, 182, 183).

    Dabei führt das Bundesverwaltungsgericht insoweit aus (BVerwG, Urteil vom 27.4.1999 - 2 C 26.98 - SächsVBl. 1999, 205, 208):.

    Gleiches gilt für das oben zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.4.1999 (2 C 26.98 - SächsVBl. 1999, 205 ff.).

  • BVerwG, 06.04.2000 - 2 C 2.99

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

    Ob das Festhalten am Beamtenverhältnis wegen Tätigkeit für das frühere Ministerium für Staatssicherheit unzumutbar ist, unterliegt in vollem Umfang verwaltungsgerichtlicher Kontrolle (wie Urteile vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 2 C 26.97 - und vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 26.98 - ).

    Er hat dieses bewußt und final aktiv unterstützt (vgl. BVerwGE 108, 64 m.w.N.; 109, 59 ).

    Dies ist nach einem objektiven Maßstab zu beurteilen und verlangt eine einzelfallbezogene, auf die Eignung des Beamten abstellende Würdigung, bei der neben der konkreten Belastung für den Dienstherrn auch das Maß der Verstrickung des Betroffenen zu berücksichtigen ist (vgl. BVerwGE 108, 64 ; 109, 59 sowie Urteil vom 27. April 1999 - BVerwG 2 C 33.98 - ).

  • OVG Sachsen, 14.04.2003 - 2 B 380/02

    Rücknahme der Ernennung, Tätigkeit für das MfS, Arglist, Rechtsmissbrauch

    Die Rücknahme der Ernennung des Klägers zum Beamten auf Probe ist auch nicht auf Grundlage von § 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsBG a.F. zulässig, auch wenn diese Norm mit dem Rahmenrecht des Bundes im Einklang stehen sollte (vgl. hierzu Beschl. des Senats v. 21.12.1999-2 S 159/97-, SächsVBl. 2000, 131; Beschl. des BVerfG vom 30.1.2002 - 2 BvL 2/00 - und Urt. des BVerwG vom 27.4.1999 - 2 C 26.98 -, SächsVBl. 1999, 205).

    Das allein würde aber einer Rücknahme der Ernennung des Klägers noch nicht entgegen stehen, weil im Zeitpunkt der Ernennung mit Art. 119 Satz 2 Nr. 2 SächsVerf bereits eine höherrangige Rechtsnorm als § 6 Abs. 2 Nr. 2 SächsBG gegolten hat, die inhaltlich von § 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsBG a.F. erfasst wird (std. Respr. des Senats, etwa Urt. v. 15.1.1998, SächsVBl. 1998, 164 [166] und Urt. v. 15.3.2000 - 2 B 404/99 - vgl. auch BVerwG, Urt. v. 27.4.1999, SächsVBl. 1999, 205 [207]).

    Das in Art. 119 Satz 2 Nr. 2 SächsVerf, § 6 Abs. 2 SächsBG genannte Einstellungshindernis der früheren Tätigkeit für das MfS/AfNS findet sich im Übrigen auch in der Anlage I, Kapitel XIX, Sachgebiet A, Abschnitt III Nr. 3 Buchst. d) i.V.m. Nr. 1 Abs. 5 Ziff. 2 des Einigungsvertrages und kann auch insoweit als Grundlage für eine Rücknahmeverfügung herangezogen werden (BVerwG, Urt. v. 27.4.1999, aaO).

  • BVerwG, 31.08.2000 - 2 B 41.00

    Zumutbarkeit eines Festhaltens am Beamtenverhältnis wegen früherer Tätigkeit des

  • BVerwG, 27.04.1999 - 2 C 34.98

    Beamter auf Probe, Entlassung wegen Tätigkeit für das MfS; Entlassung eines

  • BVerwG, 26.10.1999 - 1 WB 13.99

    Feststellung eines Sicherheitsrisikos im Fall der Verpflichtung eines

  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 B 71.12

    Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes; Verwendung; Anerkennung von

  • VG Gera, 10.12.2003 - 1 K 505/01

    Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung; Tätigkeit für MfS als

  • BVerfG, 30.01.2002 - 2 BvL 2/00

    Unzulässige Richtervorlage mangels hinreichender Darlegung der

  • BVerwG, 18.07.2000 - 2 B 19.00

    Ausreichen einer Paraphe statt einer Unterschrift zur Wirksamkeit einer

  • VG Berlin, 02.11.1999 - 28 A 137.98

    Rücknahme der Ernennung eines Beamten auf Lebenszeit wegen arglister Täuschung

  • VGH Bayern, 24.11.2005 - 15 BV 03.3017

    Rücknahme der Ernennung eines rechtsextremistischen Beamten

  • OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 495/03

    Kommunalwahlrecht; Rechtswidrige Unwirksamkeitserklärung einer Wahl zum

  • OVG Sachsen, 22.07.2009 - 2 A 359/08

    Rücknahme; Ernennung; Beamter; Stasi-Unterlagen

  • BVerwG, 27.02.2001 - 2 C 3.00

    Entlassung eines Beamten auf Probe wegen Tätigkeit für das MfS; Befristung der

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 06.08.2003 - 2 L 159/02

    Wahlprüfung, Landratswahl, Wählbarkeit, Eignungszweifel, Tätigkeit für das MfS,

  • LAG Sachsen, 22.07.2005 - 3 Sa 908/04

    Einstellungsanspruch

  • OVG Thüringen, 14.10.2003 - 2 KO 494/03
  • VG Leipzig, 22.08.2001 - 3 K 421/00

    Anspruch auf Ernennung zum Oberbrandmeister unter Berufung in das

  • OVG Sachsen, 23.02.2001 - 2 B 397/99
  • VG Meiningen, 04.11.2005 - 1 E 627/05

    Recht der Landesbeamten; Rücknahme der Ernenung wegen unwahrer Angaben über eine

  • BVerwG, 24.03.2003 - 2 B 14.03

    Rücknahme der Ernennung zum Beamten wegen arglistiger Täuschung - Entlassung

  • BVerwG, 16.11.1999 - 2 B 32.99

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache bei

  • BVerwG, 09.07.2003 - 2 B 29.03

    Revision bei fehlender grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtssache sowie

  • VG Freiburg, 15.10.2001 - 7 K 2370/00
  • OVG Sachsen, 05.07.2000 - 2 B 110/00

    Beurteilungsspielraum bei der Beamtenernennung; Herausgehobene Funktion in

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht